Wenn ich hier richtig nachgelesen habe, muss ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres (also bis 31.12.2005 für das Jahr 2004) vorlegen. Danach sind seine Forderungen auf Nachzahlung verjährt.
Wie ist das eigentlich im umgekehrten Fall, wenn der Mieter zu viel Nebenkosten gezahlt hat, verjährt dann der Anspruch auf Erstattung des Mehrbetrages auch, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt? Oder bleibt der auch nach Jahresablauf noch bestehen?
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"hjoedicke"
Verspätete Nebenkostenabrechnung - verjährt der Anspruch auf Erstattung des Mehrbetrages?
26. September 2005
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Frage vom 26. September 2005 | 11:25
Von
Status: Schüler (439 Beiträge, 67x hilfreich)
Verspätete Nebenkostenabrechnung - verjährt der Anspruch auf Erstattung des Mehrbetrages?
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#1
Antwort vom 26. September 2005 | 12:29
Von
Status: Lehrling (1774 Beiträge, 295x hilfreich)
Nein, der Anspruch auf Rückerstattung eines aufgelaufenen Guthabens verjährt nicht!
#2
Antwort vom 26. September 2005 | 12:59
Von
Status: Schüler (439 Beiträge, 67x hilfreich)
Danke, karamel, da bin ich ja beruhigt!
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"hjoedicke"
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