Versprechen gebrochen, Verkauf, Gefahr des Eigenbedarfs

3. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Charlie 87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Versprechen gebrochen, Verkauf, Gefahr des Eigenbedarfs

Wann gilt eine Sperrfrist für Eigenbedarf von 3 jahren und wann nicht ?
Wir sind im Juni in eine Wohnung gezogen die wir auf eigene Kosten renoviert haben, ich bin aktuell schwanger im 7 Monat und jetzt soll sie verkauft werden. Wobei im Vorfeld erst von Verkauf die Rede war, weshalb ich ablehnte zu mieten, dann plötzlich nicht mehr und uns das Mietverhältnis angeboten wurde. Jetzt plötzlich aber doch der Verkauf. Angeblich nur an Käufer die keinen Eigenbedarf anmelden wollen (Versprechen des Vermieters damit wir dort bleiben können) aber darauf ist ja kein Verlass.
Es ist ein 3 Familienhaus. Die anderen Wohnungen sind vermietet und haben denselben Besitzer.

Was können wir nun tun?

-- Editiert von User am 3. August 2023 16:36

-- Editiert von User am 3. August 2023 16:37

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Also war es schon bei der Anmietung eine Eigentumswohnung ?
Oder wann ist die Umwandlung erfolgt ?
Und das Versprechen steht nicht im Mietvertrag sondern der Mietvertag läuft auf unbestimmte Zeit,. oder ?
Alles Angaben die fehlen !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Charlie 87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Also war es schon bei der Anmietung eine Eigentumswohnung ?
Oder wann ist die Umwandlung erfolgt ?
Und das Versprechen steht nicht im Mietvertrag sondern der Mietvertag läuft auf unbestimmte Zeit,. oder ?
Alles Angaben die fehlen !!


Ja genau. Diese soll jetzt als Eigentumswohnung weiterverkauft werden.
Ja genau. Ich habe es mündlich, im Beisein von Zeugen und schriftlich auf meinem Handy.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32385 Beiträge, 17065x hilfreich)

Oder wann ist die Umwandlung erfolgt ? Sie müssen die Frage ja nicht beantworten, aber dann ist Ihre Frage nach der 3-Jahres-Frist halt auch nicht zu beantworten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Die Antwort auf

Zitat:
Also war es schon bei der Anmietung eine Eigentumswohnung ?
Oder wann ist die Umwandlung erfolgt ?

"Ja genau" bedeutet, es gibt keine 3 Jahre Sperrfrist da keine Umwandlung während des Mietvertrages.
Zitat:
Und das Versprechen steht nicht im Mietvertrag sondern der Mietvertag läuft auf unbestimmte Zeit,. oder ?

Und "Ja genau" soll wohl heißen im Mietvertrag steht das Versprechen nicht, sondern das Gegenteil.
Zitat:
schriftlich auf meinem Handy.

und wie lautet der genaue Text und wann war dies ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
Charlie 87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie müssen die Frage ja nicht beantworten, aber dann ist Ihre Frage nach der 3-Jahres-Frist halt auch nicht zu beantworten...

Signatur:

Das weiß ich nicht,aber sie ist ja definitiv erfolgt. Ich glaube wäre das nicht der Fall würde nur die 3 Jahres sperre in Betracht kommen ?

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Die Antwort steht schon in #4. Es war ja keine Umwandlung in Eigentumswohnungen während der eigenen Mietzeit.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Man hätte bei der Anmietung einen solchen Kündigungsverzicht aufgrund Eigenbedarfs mit in den Mietvertrag aufnehmen sollen. (BGH, 24.01.2012, Az. VIII ZR 235/11). Dann wäre diese Art der Kündigung auch nach einem Verkauf der Wohnung nicht möglich. Sollte die Wohnung noch nicht verkauft sein, wäre die schriftliche Vereinbarung auch jetzt noch möglich.


Sonst wäre die Kündigungsfrist aktuell 3 Monate. Man könnte der Kündigung wegen sozialer Härte widersprechen. Eine Schwangerschaft stellt eine solche dar. Das verschiebt das ganze dann halt nur um 2-3 Monate nach hinten, da Du im 7. Monat schwanger bist.

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#8
 Von 
Charlie 87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Man hätte bei der Anmietung einen solchen Kündigungsverzicht aufgrund Eigenbedarfs mit in den Mietvertrag aufnehmen sollen. (BGH, 24.01.2012, Az. VIII ZR 235/11). Dann wäre diese Art der Kündigung auch nach einem Verkauf der Wohnung nicht möglich. Sollte die Wohnung noch nicht verkauft sein, wäre die schriftliche Vereinbarung auch jetzt noch möglich


Ja das habe ich vor. Habe bereits ein Schreiben aufgesetzt. Wenn sich der Vermieter jedoch weigert das zu unterzeichnen? Welche Möglichkeiten habe ich dann ?

Das schriftlich via Handy war vor Mietunterzeichnung und danach auch nochmal mündlich mehrfach

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#9
 Von 
Charlie 87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Sonst wäre die Kündigungsfrist aktuell 3 Monate. Man könnte der Kündigung wegen sozialer Härte widersprechen. Eine Schwangerschaft stellt eine solche dar. Das verschiebt das ganze dann halt nur um 2-3 Monate nach hinten, da Du im 7. Monat schwanger bist.


Was ist mit den Kosten für die Renovierung und evtl erneute umzugskosten?
Zudem war die Wohnung vorher recht schäbig und wurde durch uns sehr aufgewertet was den Kaufpreis sicher anhebt

-- Editiert von User am 3. August 2023 19:51

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Das schriftlich via Handy war vor Mietunterzeichnung und danach auch nochmal mündlich mehrfach

Auf sowas würde ich nicht bauen.
Vor Mietvertragsunterzeichnung waren es Verhandlungsgespäche.
Und nach Mietvertragsunterzeichnung wäre es eine wesentliche Änderung des MIetvertrages.
Und für solche Änderung gibt es im Mietvertrag sicher eine Klausel welche mündliche Vertragsänderungen/Ergänzungen unwirksam macht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat:
Wenn sich der Vermieter jedoch weigert das zu unterzeichnen? Welche Möglichkeiten habe ich dann ?
Keine.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115980 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von Charlie 87):
schriftlich auf meinem Handy.

Finde den Widerspruch ...

Und mit welchen Wortlaut teilte der Vermieter das auf dem Smartphone mit?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2035 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Charlie 87):
Wenn sich der Vermieter jedoch weigert das zu unterzeichnen?


Dann ist das ein klarer Indikator dafür, dass er eben kein Interesse hat Dich nachhaltig vor einer Eigenbedarfskündigung zu schützen.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115980 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Dann ist das ein klarer Indikator dafür, dass er eben kein Interesse hat Dich nachhaltig vor einer Eigenbedarfskündigung zu schützen.

Warum auch sollte man den Gegenwert eines Neuwagens verbrennen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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