Versprochene Balkonarbeiten werden vom Vermieter nicht durchgeführt

22. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
lotte98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versprochene Balkonarbeiten werden vom Vermieter nicht durchgeführt

Hey :) Ich bin ganz neu in diesem Forum. Mich würde eure Meinung zu dem folgenden Sachverhalt interessieren:
Mein Freund und ich wohnen seit dem 13. Januar 2025 in einer Mietwohnung in Frankfurt. Im Übergabeprotokoll vom 13. Januar 2025 wurde schriftlich festgehalten, dass der Balkon neu verputzt und dass ein Dach über dem Balkon angebracht wird. Uns wurde mündlich zugesichert, dass diese Arbeiten im Frühjahr, sobald es wärmer wird, erfolgen sollten.

Wir haben uns dann im April dieses Jahres bei der Vermieterin erkundigt, wie der Stand der Dinge bezüglich der Balkonarbeiten ist. Zu diesem Zeitpunkt wurden wir darüber informiert, dass die beauftragte Firma derzeit kein Gerüst zur Verfügung gestellt bekommt und sich bei der Vermieterin melden würden, sobald eine Zusage für das Gerüst vorliegt. Das wurde uns so weitergegeben.
Da seither keine Fortschritte erzielt wurden, haben wir der Vermieterin am 18. Juni 2025 eine E-Mail gesendet, in der wir angeboten haben, eine Firma zu suchen, die sich um das Gerüst und seinen Aufbau kümmern würde, um den Prozess zu beschleunigen. Bedauerlicherweise haben wir auf diese E-Mail, ebenso wenig wie auf unsere Nachfrage vom 03. Juli 2025, keine Antwort von der Vermieterin erhalten.
Nachdem nun über sechs Monate seit der Wohnungsübergabe vergangen sind die vereinbarten Arbeiten am Balkon noch immer nicht erledigt wurden, wollen wir der Vermieterin etwas Druck machen. Wir können den Balkon zwar nutzen, er ist gefliest, aber die Optik des Balkons stört uns immens (der Putz ist an manchen Stellen bis zur Bausubstanz ab), und außerdem stimmt das Vorgehen der Vermieterin auch nicht der im Übergabeprotokoll festgehaltenen Vereinbarung und den mündlichen Zusagen.
Besteht von unserer Seite, also der Mieterseite, irgendeine Möglichkeit, der Vermieterin Druck zu machen? Im Übergabeprotokoll wurde keine Frist für die besagten Balkonarbeiten vereinbart, aber es sind nun schon sechs Monate seit unserem Einzug her..Besteht ein Recht auf Mietminderung? Wir könnten mein Freund und ich vorgehen und was könnten wir machen, damit unsere Vermieterin endlich mal tätig wird... Wir danken euch schon vorab sehr für eure Rückmeldungen!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10825 Beiträge, 4755x hilfreich)

Zum Thema Mietminderung weise ich auf § 536b BGB hin. Grundsätzlich ist Mietminderung ausgeschlossen, wenn ein Mangel bei der Wohnungsübergabe bereits vorhanden war und der Mieter sich nicht explizit das Recht auf Minderung vorbehalten hat. Es kann aber sein, dass es hier anders ist. Denn hier wurde im Übergabeprotokoll festgehalten, dass der Mangel behoben wird. Auch wenn keine explizite Frist dort festgelegt wurde, so darf der Mieter wohl von zeitnah ausgehen. Von daher kann es sein, dass dann doch irgendwann ein Recht auf Mietminderung besteht, weil eben der Mangel nicht behoben wurde.

So oder so ist Mietminderung wegen optischer Mängel zwar möglich aber kompliziert zu berechnen. Wenn zuviel gemindert wird, entsteht ein Mietrückstand. Das ist nicht gut. Aus meiner Sicht ist Mietminderung allgemein aber gerade auch in diesem speziellen Fall zu riskant, um sie ohne anwaltliche Beratung vorzunehmen. Ein Anwalt kostet Geld und es kann sein, dass ihr das nicht wiederbekommt.

Ich bin im übrigen nicht überzeugt davon, dass eine Mietminderung wirklich Druck aufbauen würde. Es würde hier wenn überhaupt um recht kleine Beträge gehen. Das mag den Vermieter ärgern aber nicht wirklich unter Druck setzen.

Konsequenter wäre meiner Meinung nach ein Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung. Man solle euch innerhalb von 2 Wochen nach Zugang mitteilen, bis zu welchem Termin die Arbeiten spätestens erledigt sein sollen. Dann wartet ihr auf die Antwort und postet diese im Zweifel wieder hier. Es macht keinen Sinn, jetzt schon alle Eventualitäten durchzudiskutieren.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40155 Beiträge, 6544x hilfreich)

Zitat (von lotte98):
Besteht von unserer Seite, also der Mieterseite, irgendeine Möglichkeit,
Evtl. mal den Gesetzestext lesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html

Meine Meinung:
Grds. wäre die Mietminderung eine Möglichkeit.
ODER die Ankündigung/Vorbehalt der Minderung ab dem xxDatum.

Fraglich bleibt, ob sich die Vermieterin am Gesetzestext festhält, da ihr ja den Balkon nutzen könnt... oder ob sie zu ihrer Zusage steht und nun endlich den Auftrag erteilt.
d.h. ob das also soviel Druck erzeugt, dass die Vermieterin dazu antwortet und die zugesagten und protokollierten Arbeiten an der Mietsache auch zeitnah erledigt.
ODER ob sie die Mietminderung von x€ still *erduldet*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 876x hilfreich)

Wie kommt man auf die Idee schneller an ein Gerüst zu kommen als eine Firma, die immer mit Gerüstbauern zusammenarbeitet/arbeiten muss?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#4
 Von 
lotte98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wie kommt man auf die Idee schneller an ein Gerüst zu kommen als eine Firma, die immer mit Gerüstbauern zusammenarbeitet/arbeiten muss?
In dem Fall hatte ich mich missverständlich ausgedrückt. Die Vermieterin kümmert sich um beides separat: also die Firma, die das Gerüst aufstellt und die Firma, die die Balkonarbeiten durchführen. Wir können uns nur schwer vorstellen, dass es mehr als 5 Monate nicht möglich ist, ein Gerüst aufzutreiben oder sind Gerüste so rar? Dafür kenne ich mich in der Branche nicht so aus, aber deshalb hatten wir ja extra angeboten, eigenständig nach Firmen zu recherchieren, die Gerüste aufstellen.

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3497 Beiträge, 1353x hilfreich)

Das klingt vonseiten der Vermieterin ziemlich unglaubwürdig, fast schon an den Haaren herbeigezogen.
Ich schätze, sie will einfach nicht. Sie zu zwingen könnte kompliziert und schwierig werden.

Eventuell einfach in erhöhter Intensität nachfragen, bis sie die Nase voll hat und reagiert...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10825 Beiträge, 4755x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Sie zu zwingen könnte kompliziert und schwierig werden.
Rein rechtlich ist das eher einfach. Es gibt eine verbindliche Vereinbarung. Die kann der Mieter einklagen. Der fehlende Ausführungstermin scheint mir ein untergeordnetes Problem zu sein. Insoweit stehen rein rechtlich die Chancen meiner Meinung nach gut.

Praktisch mag das anders aussehen. Denn ein Gericht wird nicht selber Handwerker beauftragen und Zeit braucht's bis zu einem Urteil auch. Aber der Teilnehmer fragte, wie er Druck aufbauen könnte. Häufige Nachfragen könnten zum kompletten Ignorieren des Mieters durch den Vermieter führen. Das wäre dann extremst kontraproduktiv, wenn es mal um wirklich zeitkritische, wichtige Dinge geht. Von daher bin ich persönlich eher kein Freund von ständigen Nachfragen sondern würde es lieber mal mit einem Einschreiben mit Fristsetzung und dann im Zweifel wirklich mit einem Anwaltsschreiben probieren. Da besteht aus meiner Sicht mehr Hoffnung auf Wirkung.

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