Ich bin gerade mit meinem Vermieter vor Gericht.
Diesmal ist u.a. auch ein Punkt dabei:
Zitat der Gegenseite:
Bezüglich der vom Beklagten nach wie vor angegriffenen Weihnachtsgratifikation und dem Einwand der fehlenden vertraglichen Anspruchsgrundlage ist auszuführen, dass die Klägerin seit xx Jahre die Weihnachtsgratifikation freiwillig bezahlt.
Die Weihnachtsgratifikation ist umlagefähig. (Schmidt-Futterer §556 BGB
, Randnummer 187)
Hierzu habe ich leider nichts gefunden. Aber ist es nicht so, dass ein Vermieter freiwillige Zahlungen nicht umlegen kann?
Auf welcher Grundlage ist ein Mieter verpflichtet für die freiwillig gezahlenden oder vom Vermieter aufzukommen?
Verständnisfrage zu Schmidt-Futterer §556 BGB
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
an alle Vermieter:
Wer von euch zahlt eine Weihnachtsgratifikation? :-))
Vielleicht meint der Schreiber:
Die Weihnachtsgratifikation für den Hausmeister?? Kann er diese umlegen auf die Mieter?
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ja sorry, hatte ich vergessen.
Damit ist natürlich die Gratifikation für den Hausmeister gemeint
--- editiert vom Admin
müßte dann aber im Mietvertrag unter Nebenkosten vermerkt sein oder? Es sind doch nur NK abzurechnen, wenn diese im Mietvertrag angegeben sind? Wenn nicht, müßte dieser Posten vom VM selber getragen werden? Fragen über Fragen.
im Mietvertrag ist dazu gar nichts beschrieben. Das ist noch der Alte Mietvertrag Verweisen der Betriebskostenverordnung und deren Anlagen.
Auch Gartenpflegekosten werden umgelegt, obwohl weder die Grünfläche genutzt noch betreten werden darf. Auch hierzu steht dazu nichts im Vertrag.
Ausserdem gabs seit den 5 Jahren wo ich jetzt in der Wohnung bin, mind. eine Erhöhung der Hauswartkosten um 300 € jährlich, obwohl er pauschal 275€ erhält.
Bisher lagen die Kosten im Schnitt immer um die 5800 €. Die Spitze erreichte man 2003 mit Sage und schreibe fast 9900 € bei der Position.
Begründung ist bis heute ausgeblieben.
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