Verständnisfrage zu Schmidt-Futterer §556 BGB

26. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
bpu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Verständnisfrage zu Schmidt-Futterer §556 BGB

Ich bin gerade mit meinem Vermieter vor Gericht.

Diesmal ist u.a. auch ein Punkt dabei:

Zitat der Gegenseite:
Bezüglich der vom Beklagten nach wie vor angegriffenen Weihnachtsgratifikation und dem Einwand der fehlenden vertraglichen Anspruchsgrundlage ist auszuführen, dass die Klägerin seit xx Jahre die Weihnachtsgratifikation freiwillig bezahlt.

Die Weihnachtsgratifikation ist umlagefähig. (Schmidt-Futterer §556 BGB , Randnummer 187)

Hierzu habe ich leider nichts gefunden. Aber ist es nicht so, dass ein Vermieter freiwillige Zahlungen nicht umlegen kann?

Auf welcher Grundlage ist ein Mieter verpflichtet für die freiwillig gezahlenden oder vom Vermieter aufzukommen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1592x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

an alle Vermieter:

Wer von euch zahlt eine Weihnachtsgratifikation? :-))

Vielleicht meint der Schreiber:
Die Weihnachtsgratifikation für den Hausmeister?? Kann er diese umlegen auf die Mieter?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bpu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ja sorry, hatte ich vergessen.

Damit ist natürlich die Gratifikation für den Hausmeister gemeint

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

müßte dann aber im Mietvertrag unter Nebenkosten vermerkt sein oder? Es sind doch nur NK abzurechnen, wenn diese im Mietvertrag angegeben sind? Wenn nicht, müßte dieser Posten vom VM selber getragen werden? Fragen über Fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bpu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

im Mietvertrag ist dazu gar nichts beschrieben. Das ist noch der Alte Mietvertrag Verweisen der Betriebskostenverordnung und deren Anlagen.

Auch Gartenpflegekosten werden umgelegt, obwohl weder die Grünfläche genutzt noch betreten werden darf. Auch hierzu steht dazu nichts im Vertrag.

Ausserdem gabs seit den 5 Jahren wo ich jetzt in der Wohnung bin, mind. eine Erhöhung der Hauswartkosten um 300 € jährlich, obwohl er pauschal 275€ erhält.

Bisher lagen die Kosten im Schnitt immer um die 5800 €. Die Spitze erreichte man 2003 mit Sage und schreibe fast 9900 € bei der Position.

Begründung ist bis heute ausgeblieben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.464 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen