Verstorbener Mieter

2. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Franz65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Verstorbener Mieter

Guten Abend,

ich habe eine Frage bezüglich eines Mietrechtsproblems.
Ich bin selbst Mieter in einem Mehrparteienhaus und habe eine dazugehörige Garage angemietet. In dieser Garage habe ich einem anderen Mieter (mit Erlaubnis des Vermieters) erlaubt seinen Roller zu parken für einen Betrag von 20€ im Monat; alles nicht schriftlich. Dies hat er dann auch über viele Monate getan und immer bar gezahlt, bis er dann Mitte dieses Jahres verstorben ist. Die Erben wollten zuerst für die Mietrückstände aufkommen, haben das Erbe aber dann abgelehnt. Nun kamen am heutigen Tag ein vom Gericht bestellter Nachlassverwalter mit Titel und ein Gehilfe (ohne irgendeine Form der Ankündigung), die zuerst einmal dessen Wohnung auf Wertgegenstände hin durchsucht haben. Der Vermieter war dabei zugegen. Dann suchten sie den Roller und als der Vermieter ihnen sagte, dass dieser in meiner Garage sei, gingen die beiden trotz Protesten des Vermieters zu meiner Garage, öffneten diese mit dem Schlüssel des verstorbenen Mieters und wollten den Roller einfach mitnehmen. Der Vermieter setzte sich diesem Tun energisch entgegen und die beiden zogen ohne den Roller ab, hinterließen mir aber ein Schreiben mit Bitte um Rückruf.
Ich habe jetzt drei Fragen:
Zuerst einmal wurde ich ja noch nicht einmal gefragt ob ich noch Ansprüche gegen den Mieter/den Fiskus habe, da mir ja bis heute nicht bekannt war wer der Verwalter ist. Wie setzte ich diese durch bzw. melde ich diese an?
Und dann zwei weitere Fragen; erstens, ob der Anwalt und sein Gehilfe überhaupt meine Garage ohne meine Anwesenheit betreten hätten dürfen (ich tendiere zu ja, weil sie ja quasi jetzt Mieter sind) und zweitens ob sie einfach so den Roller hätten mitnehmen dürfen.

Für Antworten Danke ich im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Mein Gott es geht um 60 EUR, sei froh, lass den Roller abholen und gut ist.

ME durften sie die Garage betreten, der Verstorbene hatte ja einen Vertrag mit dir, den du allerdings nicht beweisen kannst. Was sicher ist, dass das Ding in deiner Garage steht.

Du musst beweisen, dass Forderungen offen sind, wie willst du das bei mündlichem Vertrag und Barzahlung machen?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Franz65):
Wie setzte ich diese durch bzw. melde ich diese an?

Am besten schriftlich beim zuständigen nachlassverwalter.



Zitat (von Franz65):
Und dann zwei weitere Fragen; erstens, ob der Anwalt und sein Gehilfe überhaupt meine Garage ohne meine Anwesenheit betreten hätten dürfen (ich tendiere zu ja, weil sie ja quasi jetzt Mieter sind) und zweitens ob sie einfach so den Roller hätten mitnehmen dürfen.

Je nach Umfang und Vollmachten dürfen sie alle Wertgegenstände sicherstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Wenn man ein richtig großes Fass aufmachen will, kann man mit Vermieterpfandrecht argumentieren und so versuchen, aus dem Restwert des Rollers noch Miete zu generieren. Unmöglich ist das vermutlich nicht. Aber mir persönlich wäre das zuviel Aufwand, zumal vermutlich nur ein Rechtsanwalt eine rechtlich halbwegs saubere Lösung hinbekommt. Die Kosten des Anwalts sind wirtschaftlich mit der geringen Miete wohl kaum zu rechtfertigen.

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