Vertrag Untermieter

8. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Vertrag Untermieter

Person A pachtet Grundstück und Gebäude und verpachtet das Gebäude an Person B und ein Teil des Grundstücks an Person C.
Die Untermieter zahlen die Pacht an A, der leitet die Pacht aber nicht an den Verpächter V weiter. Nun will der Verpächter A loswerden. A schreibt dem Verpächter, daß er aus dem Pachtvertrag ausscheidet wenn B an seiner Stelle in den Vertrag eintreten kann. V rührt sich nicht, weshalb B die Schulden von A übernimmt, damit der Vertrag erfüllt ist. C hält sich raus, weshalb B im folgenden Jahr die Gesamtpacht noch nicht entrichten konnte. Das nutzt V und klagt den A raus, obwohl B die ganze Zeit Gewehr bei Fuss stand um zu übernehmen. Als vollendete Tatsachen geschaffen sind, kommt V und bietet die Pachtverträge B und C zu schlechteren Bedingungen und zum doppelten Preis an. B hat absolut keine Möglichkeit das Gebäude (grosse Lagerhalle) zu räumen, da absolut keine vergleichbaren Immobilien zur Verfügung stehen. (Scheunen, die früher 500 € im Jahr kosteten, werden jetzt an Oldtimer und Wohnmobilfahrer für ein vielfaches der Jahrespacht im Monat vermietet). Dazu ist B inwischen berufsunfähig erkrankt und kann sein Geschäft nur noch sehr eingeschränkt führen, weshalb er kaum Möglichkeiten sieht, die neue Pacht überhaupt erwitschaften zu können. Umzug wäre unmöglich leistbar. C hat nach persönlichen Rückschlägen (Haus abgebrannt, an Krebs erkrankt) auch keine Ressourcen die doppelte Pacht und eine Kaution aufzubringen. Beide haben im ersten Jahr investiert, da der Unterpachtvertrag auf viele Jahre lief. Da beide keine Wahl haben, ist das sozusagen wie Erpressung.
Sieht hier irgendjemand eine Möglichkeit für B und C, Rechte herzuleiten, die anwendbar sind, damit B und C dort weiter pachten können wie bisher. Schliesslich haben sie zu anderen Bedingungen unterschrieben, die sie leisten konnten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Sieht hier irgendjemand eine Möglichkeit für B und C, Rechte herzuleiten, die anwendbar sind, damit B und C dort weiter pachten können wie bisher.

Da B und C kein Vertragsverhältnis mit V haben, werden sie entweder das Angebot von V akzetieren müssen oder es wird geräumt.

Da B und C ein Vertragsverhältnis mit A haben, könnten sie diesen wegen des Vertragsbruchs auf Schadenersatz in Höhe der Differenz verklagen. Allerdings betrügen Betrüger in der Regel nicht aus Lageweile, sondern aus Geldnot - kann also sein das man da noch Geld verbrennen würde.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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