Person A pachtet Grundstück und Gebäude und verpachtet das Gebäude an Person B und ein Teil des Grundstücks an Person C.
Die Untermieter zahlen die Pacht an A, der leitet die Pacht aber nicht an den Verpächter V weiter. Nun will der Verpächter A loswerden. A schreibt dem Verpächter, daß er aus dem Pachtvertrag ausscheidet wenn B an seiner Stelle in den Vertrag eintreten kann. V rührt sich nicht, weshalb B die Schulden von A übernimmt, damit der Vertrag erfüllt ist. C hält sich raus, weshalb B im folgenden Jahr die Gesamtpacht noch nicht entrichten konnte. Das nutzt V und klagt den A raus, obwohl B die ganze Zeit Gewehr bei Fuss stand um zu übernehmen. Als vollendete Tatsachen geschaffen sind, kommt V und bietet die Pachtverträge B und C zu schlechteren Bedingungen und zum doppelten Preis an. B hat absolut keine Möglichkeit das Gebäude (grosse Lagerhalle) zu räumen, da absolut keine vergleichbaren Immobilien zur Verfügung stehen. (Scheunen, die früher 500 € im Jahr kosteten, werden jetzt an Oldtimer und Wohnmobilfahrer für ein vielfaches der Jahrespacht im Monat vermietet). Dazu ist B inwischen berufsunfähig erkrankt und kann sein Geschäft nur noch sehr eingeschränkt führen, weshalb er kaum Möglichkeiten sieht, die neue Pacht überhaupt erwitschaften zu können. Umzug wäre unmöglich leistbar. C hat nach persönlichen Rückschlägen (Haus abgebrannt, an Krebs erkrankt) auch keine Ressourcen die doppelte Pacht und eine Kaution aufzubringen. Beide haben im ersten Jahr investiert, da der Unterpachtvertrag auf viele Jahre lief. Da beide keine Wahl haben, ist das sozusagen wie Erpressung.
Sieht hier irgendjemand eine Möglichkeit für B und C, Rechte herzuleiten, die anwendbar sind, damit B und C dort weiter pachten können wie bisher. Schliesslich haben sie zu anderen Bedingungen unterschrieben, die sie leisten konnten.
Vertrag Untermieter
8. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 8. Juni 2019 | 11:38
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 35x hilfreich)
Vertrag Untermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Juni 2019 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120074 Beiträge, 39827x hilfreich)
ZitatSieht hier irgendjemand eine Möglichkeit für B und C, Rechte herzuleiten, die anwendbar sind, damit B und C dort weiter pachten können wie bisher. :
Da B und C kein Vertragsverhältnis mit V haben, werden sie entweder das Angebot von V akzetieren müssen oder es wird geräumt.
Da B und C ein Vertragsverhältnis mit A haben, könnten sie diesen wegen des Vertragsbruchs auf Schadenersatz in Höhe der Differenz verklagen. Allerdings betrügen Betrüger in der Regel nicht aus Lageweile, sondern aus Geldnot - kann also sein das man da noch Geld verbrennen würde.
Und jetzt?
Schon
267.832
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten