Hallo zusammen,
ich benötige Rat zu folgender Thematik:
- Der Mietvertrag wurde am 11.06.17 unterzeichnet
- Kündigung wurde am 22.06.18 eingereicht. Kündigungsdatum war zum 01.07.18 mit Bitte der fristgemäßen Auflösung des Mietverhältnisses zum 01.10.18
Folgendes steht im Mietvertrag unter §2 zur Kündigung:
Zitat:Das Mietverhältnis beginnt am 15.07.2017 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Parteien verzichten jedoch wechselseitig auf die Dauer von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags.
Eine ordentliche Kündigung ist in diesem Fall erstmals zum Ablauf des Zeitraumes von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zulässig.
Meiner Kündigung wurde nun mit folgender Begründung widersprochen:
Zitat:Laut §2 Ihres Mietvertrages vom 11.06.2017 verzichten Sie bis zum Ablauf von 1 Jahr nach Vertragsbeginn auf eine ordentliche Kündigung.
Der Beginn Ihres Mietverhältnisses ist auf den 15.07.2017 datiert, sodass eine Kündigung erst zum 31.10.2018 wirksam wird.
Entscheidend sind für mich hier die Worte Vertragsbeginn und Vertragsschluss.
Deswegen frage ich mich, wer ist im Recht?
Dem Wortlaut nach würde ich ja vermuten, ich bin im Recht.
Gruß,
Robert
-- Editiert von 12083127 am 02.07.2018 10:07