Vertragsstrafe im Sinne des §555 BGB? Fragen zum Mietrecht. Mietvertrag mit Studenten

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
en.rico
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsstrafe im Sinne des §555 BGB? Fragen zum Mietrecht. Mietvertrag mit Studenten

Hallo,
Zum WS letzen Jahres habe ich ein Studium angefangen und habe dafür ein möbliertes WG-Zimmer samt Nutzung der Gemeinschaftsräume angemietet. Vermieter ist eine GmbH; jeder Mietbewohner hat seinen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter. Mit Mietern, die ein Studium absolvieren, wird ein geringerer Mietzins vereinbart.
Das wurde im Vertrag wie folgt geregelt:

"Für die Dauer des Studiums ist nicht der unter §... geregelte dieses Vertrages vereinbarte Mietzins zu entrichten, sondern folgende Gefälligkeitsnettokaltmiete von X Euro. (...) Der Mieter hat durch halbjährige Vorlage oder in sonstig geeigneter Weise über Nachweis über das Studium gegenüber dem Vermieter zu führen.
Für den ersten Monat nach Beendigung des Studiums ist die unter §... dieses Vertrags vereinbarte Miete zu entrichten. Die unter §... dieses Vertrages vereinbarte Miete gilt automatisch auch dann, wenn der Nachweis über das Studium durch den Mieter nicht erbracht wird."

Nun habe ich zum SoSe diesen Jahres vergessen, den Nachweiß von selbst aus an den Vermieter zu senden, habe diesen nach einer Mahnung an Ihn zukommen lassen.

In dieser Mahnung stellt er zudem auch die Forderung, den unter §... vereinbarten, höheren Mietzins, bzw den "gewährten Nachlass" von mir erstattet zu bekommen.
Laut BGB hat ein Gläubiger dem Schuldner bevor er Schadensersatz verlangen kann, eine Nachfrist zu gewähren.
Das Problem stellt sich hier, nach aktueller Rechtsprechung, jedoch bereits beim Schadensersatz.
Dadurch, dass der Vermieter meinen Studiennachweiß verspätet, also nicht rechtzeitig (im Vertrag wird von nicht gesprochen), erhalten hat, ist ihm noch kein Schaden entstanden. Hier wäre eine Erinnerung/ Mahnung zu stellen gewesen, sehe ich doch richtig?
Foglich stellt mein Vermieter auf die Zahlung einer Geldsumme im Falle einer Nicht-Erfüllung vertraglich vereinbarter Pflichten ab. Solche Vereinbarung sind Vertragsstrafen und diese doch gemäß §555 BGB , §307 II Nr1, §134 im Wohnraumverhältnis nichtig, oder sehe ich das falsch?


Desweiteren hätte ich gern eure Meinung dazu gehört, was das Wort "Gefälligkeitsnettokaltmiete" in einem verbindlichen Vertrag zu suchen hat und hier wirklich auf eine Gefälligkeit abgestellt werden darf.


Ich bin auf eure Antworten gespannt.
LG

-- Editiert von en.rico am 09.05.2019 19:36

-- Editiert von en.rico am 09.05.2019 19:37

-- Editiert von en.rico am 09.05.2019 19:39

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von en.rico):
was das Wort "Gefälligkeitsnettokaltmiete" in einem verbindlichen Vertrag zu suchen hat
Der Vermieter vermietet gewerblich. Nicht in einem Studentenwohnheim. Er berechnet Studenten, die dieses auch semesterweise unaufgefordert nachweisen, eine geringere Miete. Er kündigt auch nicht, wenn ein Mieter kein Student mehr ist. Er tut es nicht aus gesetzl. Vorschrift, sondern aus reiner Gefälligkeit. Aber er sichert sich ab. Gegen dieses Wort wird nichts einzuwenden sein. Aber vielleicht findest du eine Klausel.
Zitat (von en.rico):
Die unter §... dieses Vertrages vereinbarte Miete gilt automatisch auch dann, wenn der Nachweis über das Studium durch den Mieter nicht erbracht wird."
Da stehts doch.

Ich sehe es so:
Der Vermieter kennt die Situation von Studierenden, hat aber evtl. schlechte Erfahrungen gemacht, weil Mieter die günstige Miete gern genutzt haben, aber gar keine Studenten mehr waren...?
Wahrscheinlich will der Vermieter sich mit dem Begriff *Gefälligkeits-NKM* bei Bedarf möglichst schnell auf die NKM ohne Gefälligkeit (die übliche NKM) zurückziehen. Ohne Rechtsstreitigkeiten mit den Mietern zu riskieren.

So beschreibst du die Sache.
Ich finde vollkommen korrekt, was der Vermieter verlangt.
Hat nebenbei garantiert einen ziemlich erzieherischen Effekt.
edit: Wo steht etwas von Vertragsstrafe nach § 555 BGB ?


-- Editiert von Anami am 10.05.2019 16:52

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