Vertragsverletzungen auf seiten des Vermieters

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
19Julian89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsverletzungen auf seiten des Vermieters

Guten Tag,

ich habe da mal eine Frage zu meinem persönlichen Problem.
Erstmal die Vorgeschichte:
Ich bin jetzt 20 Jahre alt und bin zum 1.8.2008 in eine WG eingezogen.
Da habe ich auch ganz normal einen Mietvertrag unterschrieben. Jetzt habe ich vor kurzem aber beschlossen mit meinem Kumpel eine WG zu gründen. Eigentlich sollte dieses schon zum 1.7 geschehen, aber ich komme ja (da meine Kündigungsfrist 3 Monate beträgt) erst zum 1.8 aus meinem Vertrag.
Diesen habe ich jetzt nachdem er seit August bis jetzt bei meinen Unterlagen lag wieder heraus gekramt.
Da sind mir mehrere Dinge aufgefallen die ich wohl, weil ich zu naiv war einfach übersehen habe und trotzdem unterschrieben. Also ich habe auch nur eine Kopie des Roh-Mietvertrages ohne irgendwelche Namen eingetragen (weder meiner noch der meiner Mitbewohner). Also echt wohl einfach Dummheit.
In diesem Vertrag sind aber noch weitere Mängel, da steht zum einem:
“Wichtiger Hinweis: Alle Eintragungen und Änderungen des Vertrages sind gleichlautend sowohl in dem für den Vermieter als auch in dem für den Mieter bestimmten Vertragstext vorzunehmen. An den mit einem bezeichneten Stellen ist das Gewünschte anzukreuzen, geschieht das nicht, so gilt die gesetzliche Regelung.“

Zum einen wäre da §2 Mietzeit, da steht „Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2003“ stimmt ja nicht, war ja der 1.8.08.
Außerdem steht in §3 eine vereinbarte Miete von 750,00 EUR. Wir sind aber im Moment zu viert und ich zahle 250 weil in dem anderen Mietvertrag knappe 1000 EUR stand und das auch mündlich beim Einzug so genannt wurde. Aber was ist mit dem oben genannten wichtigen Hinweis?

Die Kopie des Vertrages habe ich, nicht unterschrieben oder sonstiges bei mir daheim liegen.

Jetzt würde mich interessieren ob das alles so seine Gültigkeit hat!?
Könnte man da mit einem Rechtsberater wohl was deichseln um aus den Vertrag schon zum 1.7 heraus zukommen. Im Notfall, da in meinem Mietvertrag ja andere Mieten vereinbart sind Geld zurück zu verlangen um so die letzte Miete für Juli zu zahlen?

Aber bestimmt nicht, ne!?
Ich hätte wohl schon eher anfechten sollen. Sind die Fristen für so was nicht immer relativ kurz, bei so ca 2 Wochen?

Liebe Grüße und Danke im Voraus für die Zeit die ihr euch nehmt um meine Frage zu beantworten.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen