Verurteilt zur Zahlung der Miete inkl. Nebenkosten, trotzdem nie eingezogen???

6. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
..:: emx24 ::..
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Verurteilt zur Zahlung der Miete inkl. Nebenkosten, trotzdem nie eingezogen???

Hab da dann auch gleich mal ein Anliegen.

Habe zum 01.09.03 eine Wohnung gemietet, die ich einige Wochen zuvor kurz im noch bewohnten Zustand besichtigt habe.
Als ich die Wohnung dann am 01.09. übernehmen sollte, stand noch die Einbauküche des Vormieters in der Wohnung. Zunächst habe ich der Übernahme ausdrücklich widersprochen, anschließend jedoch, nachdem der Vermieter mich massiv zur Übernahme gedrängt hat, der Übernahme erst mal zugestimmt. Am nächsten Tag habe ich allerdings den Vermieter angerufen und noch einmal gesagt, dass ich die Küche nicht übernehmen wolle, woraufhin dieser die Vormieterin mit der Beseitigung der Küche beauftragte. Diese berichtete mir dann zunächst, als sie drei Tage später die Küche ausbauen wollte, auch sie sei schon zur Übernahme der Küche gedrängt worden. Als wir nun gemeinsam die Schränke demontierten, kamen erhebliche, zum Teil gesundheits- bis lebensgefährdende Mängel an der Elektrik zu Tage. Dadurch aufmerksam geworden untersuchte ich zusammen mit Zeugen die Wohnung auf weitere verdeckte Mängel, die wir auch fanden - an diversen Stellen wurde eine mehr als schlampige und alles andere als normgerechte Elektroinstallation vorgenommen. Darauf hin informierte ich natürlich den Vermieter, der erst mal sehr erboßt war, dass ich mich überhaupt darüber aufregte. Schließlich sicherte er mir allerdings doch eine Beseitigung der Mängel zu. Einen Tag später wollte er dann auf einmal den Schlüssel wieder haben. Den hab ich ihm auch gegeben und zugleich meine schriftliche, außerordentliche Kündigung.

Nun kam es zur Klage wegen nicht gezahlter Miete. In dem Verfahren wurde natürlich alles so ausgelegt, als hätte ich grundlos, fristlos gekündigt. Es wurde eine Rechnung über die Beseitigung der Mängel am 11.09. vorgelegt und bestritten, dass die Mängel überhaupt jemals so gravierend gewesen wären, wie von mir geschildert. Da ich clevererweise bei der Übernahme und beim Ausbau der Küche Fotos gemacht hatte, konnte ich die Mängel Gott sei dank beweisen. Die Richterin befand die Mängel sogar noch für gravierender, als ich es tat.
Nach einigen Wortwechseln mit dem Rechtsanwalt der Klägerpartei bat sie beide Parteien, wir sollten uns doch bitte auf einen Vergleich einigen. Ich habe trotz des ganzen Theaters angeboten, dass ich für die acht Tage, die ich den Schlüssel zu der Wohnung hatte, die Nettokaltmiete zahlen würde. Der Anwalt der Kläger beharrte allerdings darauf, dass ich die volle Warmmiete für drei Monate zahlen müsse. Die Richterin erklärte dem Anwalt noch, dass nur die Nettokaltmiete berechnet werden dürfe, weil ich ja nie eingezogen war, und ich bot darüber hinaus sogar noch an, dass ich sogar eine volle Monatskaltmiete zahlen würde. Der Rechtsanwalt blieb sturr und meinte lediglich, er könne dies seinen Mandanten nicht zumuten.

Jetzt hab ich das Urteil bekommen und wurde zur Zahlung von drei Monatswarmmieten (also inkl. Nebenkosten) verurteilt.
Zwischenzeitlich ist mir zudem auch noch bekannt geworden, dass die Mängel nicht schon im September beseitigt wurden, wie von den Klägern behauptet, sondern erst im April diesen Jahres. Die von den Klägern vorgelegte Rechnung eines mit denen befreundeten Elektrikers scheint also eine reine Gefälligkeit zu sein.

Meine Frage nun: Was kann ich jetzt machen? Soll ich Widerspruch einlegen? Soll ich dem Gericht die mir inzwischen bekannt gewordenen Umstände, dass erst im April renoviert wurde und dass der Elektriker, der die Rechnung im September ausgestellt hat, mit den Klägern sehr gut befreundet ist, anzeigen? Hab ich Aussicht darauf, dass ich doch nur die Miete für den Zeitraum zahlen muss, als ich die Schlüssel hatte? Und vor allem: Sind Nebenkosten denn in so einem Fall nun zu zahlen oder nicht??? Irgendwie verstehe ich nämlich nicht, warum die Richterin den Anwalt erst noch belehrt, Nebenkosten dürften nicht mitberechnet werden, und nun werde ich doch auch zur Zahlung der Nebenkosten verurteilt. :-(

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ich muss leider sagen, dass ich die Sachlage genauso sehe, wie im Urteil beschrieben.

Für die außerordentliche fristlose Kündigung bestand kein Grund, da Du dem Vermieter keine angemessene Frist gegeben hast, den Mangel zu beseitigen.

Wie gravierend die Probleme in der Elektrik waren kann aus meiner Sicht daher dhingestellt bleiben. Dass sie so gravierend sind, dass man bereits nach 1 Tag kündigt, kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn Du beweisen kannst, dass der Elektriker tatsächlich erst im April und nicht schon am 11.09. gekommen ist, dann kann das zu einer Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage führen. Auf den Ausgang Deines Prozesses hat das m.E. keinen Einfluss, da durch Deine fristlose Kündigung das Datum der Instandsetzung nicht wesentlich ist.

Die fristlose wurde in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt. Als Mieter musst Du natürlich auch dann die Nebenkosten zahlen, wenn Du die Wohnung gar nicht bewohnst.

Ob das, was Du als Belehrung des gegnerischen Anwaltes interpretierst, nicht einfach nur ein Versuch war eine gütliche Einigung herbei zu führen, kann ich so nicht beurteilen. Vielleicht wollte die Richterin nur klären, ob die gegnerische Seite zu einem Entgegenkommen bereit ist. Das Urteil halte ich in diesem Punkt aber auch insgesamt für korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
..:: emx24 ::..
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Inzwischen ist es mir möglich, dem Vermieter uneidliche Falschaussage und Einreichung falscher Beweise nachzuweisen.

Und wenn die Richterin sagt, Nebenkosten seien nicht zu zahlen, weil die Wohnung nicht bewohnt wurde und die Nebenkosten sodann nach einer entsprechenden Nebenkostenabrechnung sowieso wieder zurück zu erstatten seien, muss ich doch davon ausgehen, dass dies rechtens ist.
Wieso dann jetzt doch Nebenkosten fällig sein sollen, verstehe ich absolut nicht. Die muss mir der Vermieter dann doch in Kürze eh wieder zurückerstatten!

Im Übrigen hat das Datum der tatsächlichen Instandsetzung sehr wohl Einfluss auf meinen Prozess, da mir seitens des Gerichts bereits eine nicht unerhebliche Mietminderung für den bisher bekannten Zeitraum, zu dem die Mängel bestanden haben, zugesprochen wurde. Somit dürfte mir, wenn eine Instandsetzung erst im April stattgefunden hat, auch für den restlichen Zeitraum, zu dem die Mängel möglicherweise oder sogar sehr wahrscheinlich noch bestanden haben, eine entsprechende Mietminderung von bis zu 100% zugesprochen werden, da durch die Mängel weder ein benutzbarer Küchenraum, noch ein vollständig benutzbares Bad zur Verfügung stand. (siehe hierzu das Urteíl des LG Wuppertal vom 31.05.1996 zum Aktenzeichen 10 S 45/96 sowie sinngemäß §552 Satz 3)

-- Editiert von polo4less am 06.05.2004 18:18:33

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.899 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen