Hallo,
ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen. Bei der Übergabe habe ich einige Sachen bemängelt, zum einen den Teppich, der in der Wohnung verlegt ist. Er hat Flecken und ist auch nicht mehr schön anzusehen und ist ziemlich abgenutzt. Außerdem löst sich bereits in einem Raum die Fußleiste von der Wand.
Ich habe bei der Übergabe um Erneuerung des Bodenbelages gebeten, da der Teppich ja auch schon bereits seit 23 Jahren in der Wohnung liegt.
Es sollte dann laut der Verwaltung Laminat verlegt werden. Es war jemand da zum ausmessen und hat der Verwaltung ein Angebot geschickt. Die sagen jetzt, dass sie kein Geld haben zur Zeit um den Boden zu erneuern. Die können sie wohl frühestens Ende 2019 machen.
Für mich ist das aber unzumutbar noch knapp 1,5 Jahre zu warten, nur weil der Vermieter kein Geld hat. Besonders weil auch ein 7 Monate altes Kind in der Wohnung mit lebt und natürlich über diesen alten versifften Teppich robbt und den natürlich auch anleckt.
Was kann ich tun, bzw was habe ich für Rechte als Mieter in diesem Fall?
Gruß
Verwaltung will aus Geldmangel 23 Jahre alten Teppich nicht erneuern
19. August 2018
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Frage vom 19. August 2018 | 14:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltung will aus Geldmangel 23 Jahre alten Teppich nicht erneuern
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#1
Antwort vom 19. August 2018 | 16:56
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatWas kann ich tun, bzw was habe ich für Rechte als Mieter in diesem Fall? :
Du hast das Recht, auf deine Kosten einen neuen Bodenbelag zu verlegen, vor allen Dingen in Hinsicht auf die Robberei und Leckerei deines Kindes.
#2
Antwort vom 19. August 2018 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120294 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatWas kann ich tun :
A) Der Verwaltung das Geld vorstrecken
B) Selbst einen neuen Boden verlegen (und Verwaltung bescheid geben)
C) Es akzeptieren. Der Boden lag ja schon bei Vertragsschluss drin und der Zustand war sichtbar, dann gilt "gemietet wie besehen".
Und das Kind mal besser beaufsichigen ...
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#3
Antwort vom 19. August 2018 | 18:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich muss noch ergänzen, dass die Wohnung im Bewohnten Zustand besichtigt wurde und bei Besichtigung die Mängel nicht sichtbar waren, da ja Möbel in der Wohnung standen. Außerdem war zum Zeitpunkt der Besichtigung (4 Monate vor Unterzeichnung des Mietvertrages) noch überhaupt nicht klar ob wir die Wohnung bekommen. Erst bei der Übergabe haben wir verschiedene Mängel an der Wohnung feststellen können. Unter anderem haben wir auch sofort den Zustand des Teppich bemängelt.
#4
Antwort vom 19. August 2018 | 18:11
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 9x hilfreich)
Zitatda der Teppich ja auch schon bereits seit 23 Jahren in der Wohnung liegt. :
Woher weisst du, wielange der Teppich schon in der Wohnung liegt?
#5
Antwort vom 19. August 2018 | 18:16
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatUnter anderem haben wir auch sofort den Zustand des Teppich bemängelt. :
Jedoch wurde der Mietvertrag schon zuvor unterschrieben?
#6
Antwort vom 19. August 2018 | 18:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120294 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitatund bei Besichtigung die Mängel nicht sichtbar waren, da ja Möbel in der Wohnung standen. :
Die Verschmutzungen befinden sich also ausschließlich an den Stellen, auf denen zu vor Möbel gestanden haben?
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