Hallo zusammen,
in unserem Vertrag über privaten Wohnraum wird unter Paragrafen §3 die Miete festgelegt: 800 Euro zzgl. 90 Euro Nebenkosten. Im anderen Paragrafen §24 steht: "Ergänzend zu §3: Mit der Verwaltung des Hauses ist die xxx Hausverwaltung beauftragt. Die Verwalter-Vergütung in Höhe von derzeit 18,40 Euro je Monat wird dem Mieter mit der Nebenkostenabrechnung berechnet."
So kam es mit der diesjährigen Nebenkostenabrechnung dann auch, wir erhielten eine Position über gesamt 220 Euro für Verwaltungsgebühren.
Sind diese rechtmäßig gefordert oder muss dieser Betrag durch uns Mieter nicht bezahlt werden?
Vielen Dank
küfi
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-- Editiert am 17.12.2009 17:49
Verwaltungskosten in Nebenkostenabrechnung gültig? Mietvertrag wälzt Gebühren auf Mieter ab
17. Dezember 2009
Thema abonnieren
Frage vom 17. Dezember 2009 | 17:32
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 10x hilfreich)
Verwaltungskosten in Nebenkostenabrechnung gültig? Mietvertrag wälzt Gebühren auf Mieter ab
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2009 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Die Verwaltungskosten muss der Mieter nicht zahlen. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam. Für den vermieter wäre es besser gewesen, wenn er einfach eine um 18,40€ erhöhte Miete verlangt hätte. So hat er Pech gehabt.
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#2
Antwort vom 17. Dezember 2009 | 17:53
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 10x hilfreich)
Hallo hh,
vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich habe meinen Beitrag während Deiner Antwort ergänzt. Deckt sich Deine Aussage noch mit meinem oben stehenden Text?
Vielen Dank
küfi
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