Verwaltungskosten in Nebenkostenabrechnung gültig? Mietvertrag wälzt Gebühren auf Mieter ab

17. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
küfi
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 10x hilfreich)
Verwaltungskosten in Nebenkostenabrechnung gültig? Mietvertrag wälzt Gebühren auf Mieter ab

Hallo zusammen,

in unserem Vertrag über privaten Wohnraum wird unter Paragrafen §3 die Miete festgelegt: 800 Euro zzgl. 90 Euro Nebenkosten. Im anderen Paragrafen §24 steht: "Ergänzend zu §3: Mit der Verwaltung des Hauses ist die xxx Hausverwaltung beauftragt. Die Verwalter-Vergütung in Höhe von derzeit 18,40 Euro je Monat wird dem Mieter mit der Nebenkostenabrechnung berechnet."

So kam es mit der diesjährigen Nebenkostenabrechnung dann auch, wir erhielten eine Position über gesamt 220 Euro für Verwaltungsgebühren.

Sind diese rechtmäßig gefordert oder muss dieser Betrag durch uns Mieter nicht bezahlt werden?


Vielen Dank

küfi

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-- Editiert am 17.12.2009 17:49

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Verwaltungskosten muss der Mieter nicht zahlen. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam. Für den vermieter wäre es besser gewesen, wenn er einfach eine um 18,40€ erhöhte Miete verlangt hätte. So hat er Pech gehabt.

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#2
 Von 
küfi
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich habe meinen Beitrag während Deiner Antwort ergänzt. Deckt sich Deine Aussage noch mit meinem oben stehenden Text?


Vielen Dank

küfi

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