Verweigerte Zustimmung zur Mieterhöhung

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Willi Winzig
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 31x hilfreich)
Verweigerte Zustimmung zur Mieterhöhung

Hallo,

mal angenommen jemand bekommt eine Mieterhöhung zugesendet, die in mehreren Punkten unwirksam ist.
Zum einen wurde die Kappungsgrenze nicht beachtet, da in der Stadt 15% statt 20% gelten. Aber es gibt auch noch andere Punkte die falsch anhand des Mietspiegels berechnet sind.
Die falsche Kappungsgrenze reicht ja schon zur Verweigerung, aber nun könnte man ja sagen man wartet auf das nächste korrigierte Schreiben und spricht dann erst die anderen Punkte an, spielt also auf Zeit.
Wäre das möglich oder muss man bereits bei der ersten Verweigerung auch alle anderen Punkte in denen man widerspricht offenlegen?

Vielen Dank für eure Meinungen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Ist ein Mieterhöhungsverlangen unwirksam, z. B. weil die Kappungsgrenze nicht beachtet wurde, muß/sollte man gar nichts tun.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Willi Winzig
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke, das war auch mein erster Gedanke, denn durch die dann notwendige Klage durch den Vermieter und die Zeit bis das dann tatsächlich vor Gericht kommt gewinnt man ja eigentlich mehr Zeit. Letzlich wird eine klizekleine Mieterhöhung dabei herauskommen, aber sehr viel kleiner als durch den Vermieter gefordert.
Aber wie gesagt, da wäre halt die Frage ob man dann alle anderen Gründe sofort in das Verfahren einbringen muss oder lässt man liedber Verfahren 1 laufen, wartet dann auch die nächste korrigierte Mieterhöhung und geht dann gegen die restlichen Punkte vor.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Sollte es zu einem Prozess kommen müßte der Vermieter nachweisen das sein Mieterhöhungsverlangen korrekt und berechtigt ist, nicht der Mieter das es das nicht ist.

Im übertragenen Sinne gilt dasselbe wie im Strafrecht, der Beschuldigte (in dem Fall der Mieter) muß nicht nachweisen der er unschuldig ist, sondern der Kläger (Vermieter) muß nachweisen das er schuldig ist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Ist ein Mieterhöhungsverlangen unwirksam, z. B. weil die Kappungsgrenze nicht beachtet wurde, muß/sollte man gar nichts tun.
Das kann meiner Meinung nach problematisch sein. In diesem Fall geht es ja offenbar um inhaltliche und nicht um formale Fehler. Wenn der Vermieter Klage auf Zustimmung einreicht, dann wird er also vermutlich bis zu einer gewissen Höhe die Klage gewinnen. Und dann könnte zumindest ein Teil der Gerichtskosten beim Mieter landen. Zudem gilt dann meines Wissens nach die berechtigte Mieterhöhung eh rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter hätte zustimmen müssen.

Es ist also meines Wissens nach kein ja/nein-Prozess. Wenn nur die Höhe falsch berechnet wurde, wird am Ende der Richter die korrekte Höhe festlegen. Und je nach Anteil des Gewinnens/Verlierens werden dann üblicherweise die Kosten verteilt. Von daher wird häufig geraten, dem berechtigten Anteil der Mieterhöhung zuzustimmen. So zumindest meine Meinung. Aber vielleicht gibt'S da noch andere Wortmeldungen.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass sich der Vermieter für das Mieterhöhungsverlangen nicht die Unterstützung eines Anwalts gesucht hat. Auf der anderen Seite glaube ich nicht, dass er ohne Anwalt klagen wird.

Sobald der Vermieter aber einen Anwalt einschaltet, wird der ihm schon erklären, was er denn alles falsch gemacht hat. An diesem Punkt wird der Anwalt dann ein neues wirksames Mieterhöhungsverlangen stellen.

Zitat:
Die falsche Kappungsgrenze reicht ja schon zur Verweigerung


Das ist jedoch ein Irrtum. Sollte die Kappungsgrenze überschritten sein, so kann der Mieter seine Zustimmung auf die Kappungsgrenze begrenzen. Wenn er die Zustimmung ganz verweigert, bekommt der Vermieter dennoch Recht bezüglich einer Mieterhöhung bis zur Kappungsgrenze.

Ob die Zustimmung ganz verweigert werden darf, hängt daher von der Art der übrigen Fehler ab.

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