Verweigerung Zutritt Keller wegen Asbest

20. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kevinheisstdermann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung Zutritt Keller wegen Asbest

Seid gegrüßt !
Folgende Sachlage :
Ohne Vorwarnung wurden von jetzt auf gleich die Schlösser zu den Kellergängen ausgetauscht.
Im Laufe des gleichen Tages bekamen wir dann Post von der Wohnungsgesellschaft mit dem Inhalt, das möglicherweise Gesundheitsgefahr aufgrund von geringfügig erhöhter Asbestwerte besteht und der Zugang zu den Kellern auf nicht absehbare Zeit verschlossen bleibt.

Wir sind kurze Zeit nach dieser Geschichte ausgezogen (seit jetzt ca. 3 Wochen).

Was ist die Rechtslage.
Unsere Sachen befinden sich noch immer im Keller.

Uns wird angeboten die Sachen im Keller von einer Fachfirma, nachdem diese von der Firma gereinigt wurden , rausgetragen werden und wir sie abholen können. Wenn es denn soweit ist.

Ich möchte allerdings erstens nicht das unsere Sachen wie auch immer gereinigt werden. Und zweitens handelt es sich hier um unsere Privatgegenstände die wir gern eigenhändig aus dem Keller holen wollen.

Ich habe mit der Frau von der Wohnungsgesellschaft telefoniert und angeboten eine Verzichtserklärung zu unterschreiben die jegliche Haftung des Vermieters bei Gesundheitsschäden meinerseits ausschließt und da selbst zur not mit Mundschutz und Schutzkleidung meine Gegenstände zu entfernen.
Keine Chance ! Ich bekomme weder eine vernünftige Erklärung warum das nicht möglich ist, noch eine Kontaktform von direkt für diese Sachlage verantwortliche Instanzen.

Ich will nicht das irgendwelche fremden in unserem Zeug herumwühlen. Und ich will nicht das unsere Gegenstände mit irgendwelchen Chemikalien bearbeitet werden. Zig Jahrzehnte hat es keinen interessiert und es ist auch keiner erkrankt. Ich bin wirklich erboßt.

Nun wird mir gedroht das die Wohnungsgesellschaft sich notfalls einen Richterlichen Beschluss holen will.

Wie ist die Rechtslage ?

Vielen Dank !

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4497 Beiträge, 537x hilfreich)

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Uns wird angeboten die Sachen im Keller von einer Fachfirma, nachdem diese von der Firma gereinigt wurden , rausgetragen werden und wir sie abholen können. Wenn es denn soweit ist.


Das hört sich aber nach mehr als

Zitat (von Kevinheisstdermann):
möglicherweise Gesundheitsgefahr aufgrund von geringfügig erhöhter Asbestwerte


Es ist mWn tatsächlich so, dass der VM verpflichtet ist hier zu handeln und auch berechtigt respektive verpflichtet ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Dass du auf irgendwelche Ansprüche resultierend aus der Kontamination verzichtest ist klar, aber was ist mit denen, die du - versehentlich - auch damit belastest?

-- Editiert von Solan196 am 20.01.2021 20:28

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Nun wird mir gedroht das die Wohnungsgesellschaft sich notfalls einen Richterlichen Beschluss holen will.

Sollte sich den nicht der Mieter holen, wegen des unbewiesenen Vorenthaltens des Privateigentums?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4497 Beiträge, 537x hilfreich)

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Nun wird mir gedroht das die Wohnungsgesellschaft sich notfalls einen Richterlichen Beschluss holen will.


Wofür? Dekontamination?

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#4
 Von 
Kevinheisstdermann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Kevinheisstdermann):
Nun wird mir gedroht das die Wohnungsgesellschaft sich notfalls einen Richterlichen Beschluss holen will.


Wofür? Dekontamination?


Ja genau. Wir sollen sagen was wir von dem Kram unten behalten möchten. Ich weiss nichtmal mehr was da unten alles drin ist. Jedenfalls ist der ziemlich voll.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4497 Beiträge, 537x hilfreich)

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Ja genau. Wir sollen sagen was wir von dem Kram unten behalten möchten. Ich weiss nichtmal mehr was da unten alles drin ist. Jedenfalls ist der ziemlich voll.


Also unser Kellerinhalt ist recht übersichtlich, wenn du denn zugemüllt hast, dann lass das doch auf Kosten des VM entsorgen, oder freu dich, dass er das auf seine Kosten dekontaminieren wird. Du weißt ja eh nicht was drin ist, wenn es wichtig wäre, wüsstest du es, auch wenn es Dinge wären, in die kein Fremder Einsicht haben sollte.

Evtl. kann der VM dir ja Fotos schicken an denen du dich orientieren kannst.

-- Editiert von Solan196 am 20.01.2021 22:24

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBERRECHT

-- Editiert von Moderator am 22.01.2021 00:08

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

@ Leo
Irgendwas aus dem Beitrag gelesen, oder beim Threadtitel aufgehört?

@Kevin
Ich würde folgendes tun.
Mit etwas wirtschaftlichem Verständnis auf Seite der Verwaltung, solle da eine Einsicht kommen.
Der Hausverwaltung gestatten das Kellerabteil zu öffnen und eine Staubprobe (Tupfprobe) zu nehmen.
Diese soll die Hausverwaltung dann auf Asbest untersuchen lassen, ist die Probe negativ, kann das Abteil völlig problemlos von Ihnen persönlich geräumt werden und die Verwaltung hat sich immense Kosten der Dekontaminierung gespart.

Sollte sie positiv ausfallen muss man weitersehen.

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#8
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Es hört sich für mich fast so an als wäre dort im Keller wohl etwas freigesetzt worden? Gab es denn vor kurzem Arbeiten dort? Eine Wohnungsgesellschaft bietet doch keine Dekontamination (auf ihre Kosten?) so einfach an. Vielleicht macht der neue Mieter Druck, weil er keinen Keller hat und deswegen rasseln die nun etwas mit den Säbeln.
Kennst du noch jemand aus dem Haus der dir vllt mehr Infos geben kann, was da genau los ist?

-- Editiert von Paragrafenreiter am 21.01.2021 14:03

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Ich bin wirklich erboßt.
Das mag sein. Aber JETZT hat man offenbar die Asbestbelastung festgestellt bzw. hat den Verdacht. Früher hat man nichts gewusst/gemerkt.

Zitat (von Kevinheisstdermann):
Jedenfalls ist der ziemlich voll.
Und da ihr dort nicht mehr wohnt seit Jahresanfang---muss alles irgendwohin. Je nachdem.
Zitat (von Kevinheisstdermann):
zweitens handelt es sich hier um unsere Privatgegenstände die wir gern eigenhändig aus dem Keller holen wollen.
Das wird wohl nichts.
Zitat (von Kevinheisstdermann):
Uns wird angeboten die Sachen im Keller von einer Fachfirma, nachdem diese von der Firma gereinigt wurden , rausgetragen werden und wir sie abholen können.
Wenn du das nicht möchtest, bleiben die Keller alle so lange verschlossen, bis bei allen festgestellt ist, ob und was da asbesthaltig ist und wie damit umzugehen ist. Das bestimmst DU nicht.
Zitat (von Kevinheisstdermann):
Keine Chance ! Ich bekomme weder eine vernünftige Erklärung warum das nicht möglich ist
Du kannst deinen evtl. asbesthaltigen Kellerkram nicht rausschleppen und damit in die Welt ziehen. Was ist daran nicht zu verstehen?

Die HV macht das nicht täglich, die ist auf Infos von anderen angewiesen.
Außerdem ist Pandemie, nicht alle springen sofort los...
Alles machen nur Fachfirmen im Auftrag der HV. Kein anderer darf da unten rein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBERRECHT

-- Editiert von Moderator am 22.01.2021 00:08


Diesen Beitrag wollte ich selber löschen was leider nicht möglich war. Was war der Fehler?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Diesen Beitrag wollte ich selber löschen was leider nicht möglich war. Was war der Fehler?

Kein Fehler, man kann Beiträge nur eine gewisse Zeit lang (20-30 Minuten) bearbeiten


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kein Fehler, man kann Beiträge nur eine gewisse Zeit lang (20-30 Minuten) bearbeiten


Da kam ich wohl zu spät.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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