Verweigerung der Kautionsrückzahlung

9. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sawell82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung der Kautionsrückzahlung

Ich bin aus der alten Wohnung raus seit 01.09, für die Ich weder beim Einzug, noch beim Auszug mit der privaten Vermieterin ein Übernahmeprotokoll erstellt habe. Nun fordere ich meine Kaution und die Vermieterin verweigert die Auszahlung, weil sie behauptet das ich im schlafzimmerteppich einen Brandfleck durch ein Bügeleisen hinterlassen hat.
Des weiteren möchte Sie mir den PVC in der Küche in Rechnung stellen, der versengt ist aufgrund der defekten Nachspeicherheizung!

Darf die Vermieterin die Auszahlung verweigern? Welche Rechte habe ich?
Muss ich ggf. einen komplett neuen Teppich bezahlen?


-- Editiert von sawell82 am 09.10.2008 12:40:39

-- Editiert von sawell82 am 09.10.2008 13:27:52

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Sawell82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

er hat aus unerklärlichem grund angefangen an der heizung unmittelbar zu überhitzen und wurde schwarz!!! die Heizung war auch so heiß das man sie nicht berühren konnte und das auf stufe eins und der raumregler war ganz runtergedreht. Vermieterin wurde damals informiert

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#3
 Von 
Sawell82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Was an der Heizung kaputt war weiß ich nicht aber diese wurde kurz darauf repariert im auftrag meiner vermieterin sie hatte sich den schaden auch angeschaut

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Brandfleck Schlafzimmerteppich? Hast du da tatsächlich das Bügeleisen auf den Teppich abgestellt? Wie alt ist der Teppich?

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Brandfleck Schlafzimmerteppich? Hast du da tatsächlich das Bügeleisen auf den Teppich abgestellt? Wie alt ist der Teppich?

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#6
 Von 
Sawell82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

nein hab ich nicht. Der teppich war bei der damaligen wohnungsbesichtigung allerdings noch makellos. DAs problem war. das der Vormieter scheinbar in der Zeit zwischen Besichtigung und schlüsselübergabe noch in der wohnung gehaust hat. schlüsselübergabe fand nicht in oder an der wohnung statt und als ich dann in meiner neue wohnung wollte zum renovieren musste ich feststellen,dass benutztes geschirr, vor sich hin gammelnde Lebensmittelrest und Müll in massen in der Wohnung waren. Also hab ich alles entsorgt und das schloss eigenständig ausgewechselt. Die vermieterin hab ich nur kurz telefonisch informiert. Aus dieser Zeit stammt auch der Brandfleck des Bügeleisens. Leider kann ich das heute nicht mehr beweisen. ein übergabeprotokoll gab es nie und meine Vermieterin ist über 80 und lässt auch gar nicht mit sich reden. Bei meiner letzten nachfrage hat sie mich am telefon einfach abgehängt.

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#7
 Von 
Sawell82
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

kurz gesagt, nein habe ich nicht und wie alt der teppich ist weiß ich nicht ich hatte 4,5 jahre da gewohnt und ihc weiß das der vormieter den schon hatte.

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