Hallo und guten Morgen zusammen,
mein Mann und ich haben im Oktober 2012 einen Mietvertrag abgeschlossen. Da ich zu dem Zeitpunkt beruflich noch in einer anderen Stadt gebunden war und wir erst zum 01.02.13 einziehen konnten, hatte der Vermieter mit uns folgende Vereinbarung getroffen:
DIE MIETZEIT VON MIETBEGINN 01.11.2012 BIS 31.01.2013 IST MIETFREI. ALS GEGENLEISTUNG WIRD EINE MINDESTMIETZEIT VON 36 MONATEN VEREINBART. WIRD DIESE MINDESMIETZEIT VOM MIETER NICHT EINGEHALTEN, SO MUSS DIE ZUNÄCHST MIETFREIE ZEIT NACHBEZAHLT WERDEN.
Nun ist es so, das wir ausziehen möchten und wir bis dato gedacht haben vor Nov. 15 wird das nichts. Da wir uns aber schon nach neuem Wohnraum umschauen habe ich gestern bei einem Angebot angerufen weil dort kein Mietbeginn stand. Dieser Vermieter meinte dann, von so etwas habe er noch nie gehört und würde uns raten, uns mal schlau zu machen.
Das habe ich heute morgen mal versucht aber ich werde nicht ganz schlau aus den ganzen Gestezestexten.
Uns stellt sich einfach nur die Frage, ob dies so rechtens ist oder wir ggf. auch früher ohne finanziellem Schaden kündigen könnten? Wenn nicht, ist es dann rechtens zum 31.10.15 zu kündigen da Mietbeginn ja 01.11.2012 war und die 3 Jahre ja dann laut Vereinbarung zum 31.10.15 enden? Mein Mann und ich sind jetzt etwas verunsichert und möchten uns nur informieren ob so eine Vereinbarung rechtsgültig ist oder nicht.
Vielen Dank schonmal fürs lesen
Gruß
Rosi
Verwirrung bei Vereinbarung im Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zitat:hatte der Vermieter mit uns folgende Vereinbarung getroffen:
Gesondert außerhalb des Mietvertrages?
Nein, est steht als letztes im Mietvertrag nach den ganzen § als Punkt Vereinbarung
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Für mich klingt das in Ordnung. Der VM hält euch die Wohnung mietfrei offen und im Gegenzug vereinbart ihr eine Mindestmietzeit.
Ich kenne mich mit Mietrecht allerdings auch nicht gut aus und evtl. gibt es ja doch etwas was dieser Vereinbarung im Wege steht.
Der Schilderung nach handelt es sich um eine individualvertragliche Vereinbarung die zwischen den Parteien ausgehandelt wurde.
Will man daher ohne Zahlung kündigen, dann wäre das der 31.10.15.
Zitat:Der Schilderung nach handelt es sich um eine individualvertragliche Vereinbarung
Das würde ich noch nicht unbedingt so unterschreiben. Der Teilnehmer hat nichts darüber geschrieben, ob über diese Vereinbarung ernsthaft verhandelt wurde oder ob diese einseitig vom Vermieter vorgelegt wurde. Unabhängig könnte diese Klausel auch als AGB-Klausel gültig sein. Sie ist klar formuliert und ich sehe auch keine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Schlimmstenfalls müsste der Mieter die Miete nachzahlen, die er am Anfang eingespart hat. Das klingt für mich fair.
Erstmal Danke für Eure Antworten.
Naja, was heisst verhandelt? Der Vermieter hat uns das so vorgeschlagen und das war es.
Ich denke aber auch, das die Sache rechtens ist und wir somit erst zum 31.10.15 kündigen können.
Das gestrige Mietangebot war halt für uns schon eine Versuchung aber wir können uns zusätzliche 3 Monate Miete nicht erlauben.
Auch ich halte die Vereinbarung für völlig legitim, ohne dass es dafür eine Individualvereinbarung sein müsste.
Mindestlaufzeiten sind legal, und ein Vermieter darf Miete verlangen. Im Endeffekt wäre es auf dasselbe hinausgelaufen, wenn der Vermieter nur die Mindestlaufzeit aufgenommen hätte. Dann hätte es praktisch keine Möglichkeit gegeben vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Diese Möglichkeit hat er euch aber eingeräumt, d.h. nichts an dieser Vereinbarung ist zum Nachteil des Mieters.
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