Verzinsung Mietkaution zu niedrig, welche Möglihckeiten?

21. März 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Welche Möglichkeiten hat ein Mieter nach der Kündigung, die vertraglich vereinbarte Verzinsung der Mietkaution zu prüfen? Da die Kaution auf einem gesonderten Konto angelegt werden muss, kann der Mieter die Belege anfordern. Er muss sich nicht mit einer einfachen Abrechnung zufrieden geben.

 Von 
fb435085-26
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Verzinsung Mietkaution zu niedrig, welche Möglihckeiten?

Hallo zusammen,

wir haben eine Wohnung nach 17 Jahren gekündigt.
Laufzeit von 01.02.2004 bis 31.10.2021.

Die Mietkaution betrug 1250 Euro und uns wurden für den gesamten Zeitraum nur knapp 75 Euro Zinsen ausgezahlt.
Lapidare Antwort: Mehr hat unsere Bank uns nicht an Zinsen auf dem Treuhandkonto gezahlt.
Wenn man den Durchschnittszins den die Bundesbank für Spareinlagen mit dreimontiger Kündigungsfrist nimmt, hätte da weit über 200 Euro sein müssen (die Anlageform ist auch so im Kautionsvertrag festgeschrieben).

Habt ihr eine Meinung dazu? Müssen wir uns mit dem neidrigen Betrag zufrieden geben oder haben wir einen Anspruch auf den höheren Betrag? Wir können ja nichts dafür, dass die Wohnungsgesellschaft das Geld zu unserem Nachteil angelegt hat.

Vielen Dank für Eure Meinung

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40567x hilfreich)

Zitat (von fb435085-26):
Wenn man den Durchschnittszins den die Bundesbank für Spareinlagen mit dreimontiger Kündigungsfrist nimmt

Realistischer wäre, wenn man hier den Zinssatz nimmt, der für die Anlageform gilt und den die Bank gewährt hat.

Also mal die Verträge einsehen bzw. die Zinsgutschriften auf dem Treuhandkonto prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb435085-26
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

leider habe ich bisher nur eine händische Excelaufstellung bekommen ....
Ich versuche schon da etwas schriftlich mit mehr Substanz zu bekommen.

Aber bekomme immer nur die Antwort "Stimmt schon so"

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3854 Beiträge, 624x hilfreich)

In den letzten Jahren gab es keine Zinsen mehr bei den Kautionskonten.
Wir haben die Kautionen bei der Hausbank von Haus und Grund, da bekommt jeder Mieter und der Vermieter am Jahresende eine Mitteilung wie viel Zinsen es gab, wie o.gen. keine.
Die 75 € sind nicht unrealistisch.

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#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1768 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von fb435085-26):
Müssen wir uns mit dem neidrigen Betrag zufrieden geben oder haben wir einen Anspruch auf den höheren Betrag? Wir können ja nichts dafür, dass die Wohnungsgesellschaft das Geld zu unserem Nachteil angelegt hat.

Der VM hat die Kaution sicher vorschriftsmäßig angelegt. Er muß sie nur getrennt von seinem Vermögen anlegen, und das bedeutet nun mal wenig Zins. Verschiedene Banken verlangen für die Anlage der Kaution schon Gebühren.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#5
 Von 
fb435085-26
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

OK,

ich verstehe, wir scheinen hier also keine Chance zu haben.
Es gibt ja extra eine Aufstellung, wie der Sparzins von 3 Monatigen Sparkonten in der Vergangenheit war.
Lege ich diese zugrunde, hätten wir halt mehr als das dreifache bekommen müssen ...

Keine Ahnung bei welcher Bank die Genossenschaft das hinterlegt hat obwohl im Kautionsvertrag extra steht "zu den üblichen Zinsen" ...

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#6
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Du kannst die Kontoauszüge zum Auszug verlangen, bzw. Nach Auflösung des Treuhandkontos mit dem Kontostand. Eine Excel-Liste reicht nicht als Beleg, dass das Geld auf ein Treuhandkonto angelegt wurde. Können die nicht belegen, dass es so gemacht wurde, dann werden die Zinsen zugrunde gelegt, welche du in dem Zeitraum bekommen hättest nach Berechnung des Basiszinssatzes gemäß Bundesbank.

Es gibt im Internet Seiten, die das genau berechnen können.

Also fordere die Belege an. Gibt es keine, ab zum Anwalt und Schadenersatz einfordern.

Hatte das auch schon!

Übrigens: Die DKB bietet Vermietern kostenlos Teeuhandkonten für die Kaution an, wenn man dort bereits Kunde ist und zahlt sogar noch immer sehr minimale Zinsen.

-- Editiert von Toxic_GER am 22.03.2022 12:15

-- Editiert von Toxic_GER am 22.03.2022 12:16

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von fb435085-26):
Wenn man den Durchschnittszins den die Bundesbank für Spareinlagen mit dreimontiger Kündigungsfrist nimmt, hätte da weit über 200 Euro sein müssen (die Anlageform ist auch so im Kautionsvertrag festgeschrieben).
Die Wohnungsgenossenschaft war sicher nicht verpflichtet, die Kautionen bei der Bundesbank anzulegen. Die Anlageform (3-monatige K-Frist) ist üblich.
Zitat (von Toxic_GER):
Können die nicht belegen, dass es so gemacht wurde, dann werden die Zinsen zugrunde gelegt, welche du in dem Zeitraum bekommen hättest nach Berechnung des Basiszinssatzes gemäß Bundesbank.
Das halte ich für ein Gerücht. Das entscheidet höchstens ein Gericht.
Zitat (von Toxic_GER):
Es gibt im Internet Seiten, die das genau berechnen können.
Ja, stimmt. Wenn man die Bank der Wohnungsgenossenschaft kennt und die Summe der Anlage.

Der Tipp mit der dkb ist für einen Mieter vermutlich nicht hilfreich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40567x hilfreich)

Zitat (von fb435085-26):
wir scheinen hier also keine Chance zu haben.

Doch, die Originalbelege wird man schon einsehen dürfen.



Zitat (von fb435085-26):
Es gibt ja extra eine Aufstellung, wie der Sparzins von 3 Monatigen Sparkonten in der Vergangenheit war.
ä
Die nützt aber nichts, da nicht relevant.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das halte ich für ein Gerücht. Das entscheidet höchstens ein Gericht.


Ich google jetzt nicht nochmal. Aber ich meine das es da Urteile und Infos zu gibt.

Ist bei mir lange her, aber hatte exakt das gleiche Problem. Allerdings wurde das Geld nicht abgelegt und es wurde vor Klageeibreichung bereits gezahlt, was gefordert wurde.

Schriftverkehr vom Anwalt liegt mir vor

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
aber hatte exakt das gleiche Problem. Allerdings wurde das Geld nicht abgelegt und es wurde vor Klageeibreichung bereits gezahlt, was gefordert wurde.
Das Geld wurde nicht angelegt? Dann war das wohl ein ganz anderes Problem.

Beim TE scheint es von der WoG aber auf ein Treuhandkonto angelegt worden zu sein, damals vor 17 Jahren und zu den üblichen Zinsen. Aber wohl nicht bei der Bundesbank.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6638 Beiträge, 2338x hilfreich)

Zitat:
Keine Ahnung bei welcher Bank die Genossenschaft das hinterlegt hat.

Vermieter war eine Wohungsbaugenossenschaft ??
Waren diese 1.250 € denn wirklich eine Mietkaution ??
Wohnungsbaugenossenschaften verlangen für die Vermietung daß man dort Mitglied (nennt sich Genosse) wird und sich mit einer Einlage (nennt sich Genossenschaftsanteile) beteiligt.
Lies mal die §§ 15, 15a und 15 b GenG. Oder hier:
https://www.helpster.de/kaution-oder-genossenschaftsanteile-entscheidungshilfen-fuer-das-wohnen-zur-miete-oder-bei-der-genossenschaft_84415
Genossenschaftsanteile nehmen an der Gewinnausschüttung der Genossenschaft teil. Nennt sich Dividende.
Darüber wird nach Ende jedes Geschäftsjahres in einer Versammlung von aller Genossen beschlossen.
Gab es hier sowas ?

Soviel erstmal.

-- Editiert von Spezi-2 am 22.03.2022 19:29

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

@Spezi-2
An eine Genossenschaft hatte ich auch erst gedacht.
Vermutlich meint der TE aber eine Wohnungsgesellschaft. Die Wohnung wurde zu Ende 10/2021 gekündigt.

(Echte) Genossenschaften brauchen für die Abwicklung und Auszahlung nach Kündigung einer Wohnung viel länger, so wie du es beschreibst... und nicht nur die genannten 5 Monate.
Die legen auch keine Kautionen an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5615 Beiträge, 697x hilfreich)

Zitat (von fb435085-26):
Es gibt ja extra eine Aufstellung, wie der Sparzins von 3 Monatigen Sparkonten in der Vergangenheit war.


Sparzinsen? Welches Jahrtausend?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb435085-26
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Beiträge.
Und zu Thema Zinsen, zumindest die ersten Jahre hätten noch einige Zinserträge erwirtschaftet werden können.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/202295/umfrage/entwicklung-des-zinssatzes-fuer-spareinlagen-in-deutschland/
Ich werde jetzt mal antworten, dass mir die händische Aufstellung nciht reicht, dass ich gerne was substentielleres hätte ....

Frank

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#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3854 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von fb435085-26):
Und zu Thema Zinsen, zumindest die ersten Jahre hätten noch einige Zinserträge erwirtschaftet werden können.

Das werden die 75 € sein.

Zitat (von fb435085-26):
Es gibt ja extra eine Aufstellung, wie der Sparzins von 3 Monatigen Sparkonten in der Vergangenheit war.
Lege ich diese zugrunde, hätten wir halt mehr als das dreifache bekommen müssen .

Die Vergangenheit dürfen sie aber nicht zugrunde legen. Sollten sie ein Sparbuch haben, müssten sie doch wissen, was es an Zinsen gab. Nichts oder nur wenige Cent.

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#16
 Von 
fb435085-26
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Wieso darf ich die Vergangenheit nicht zu Grunde legen?
Die Kaution war ja schliesslich seit 2004 beim Wohnungsunternehmen und da wird man ja wohl den Zins aus den Jahren nehmen dürfen.

Hier mal Beispielhaft wie es hätte sein müssen (die Zinsen sind die bei der Commerzbank zum jeweiligen Jahr gültigen Zinsen bei Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist)

Zinssatz Zins
2004 1.250,00 € 2,1 26,25 €
2005 1.276,25 € 2 25,53 €
2006 1.301,78 € 2,1 27,34 €
2007 1.329,11 € 2,3 30,57 €
2008 1.359,68 € 2,5 33,99 €
2009 1.393,67 € 1,8 25,09 €
2010 1.418,76 € 1,4 19,86 €
2011 1.438,62 € 1,5 21,58 €
2012 1.460,20 € 1,3 18,98 €
2013 1.479,18 € 1 14,79 €
2014 1.493,98 € 0,8 11,95 €
2015 1.505,93 € 0,5 7,53 €
2016 1.513,46 € 0,3 4,54 €
2017 1.518,00 € 0,2 3,04 €
2018 1.521,03 € 0,2 3,04 €
2019 1.524,08 € 0,1 1,52 €
2020 1.525,60 € 0,1 1,53 €
2021 1.527,13 € 0,1 1,53 €
2022 1.528,65 €

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40567x hilfreich)

Der Vermieter hatte also die Kaution auf einem Sparkonto bei der Commerzbank?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von fb435085-26):
zumindest die ersten Jahre hätten noch einige Zinserträge erwirtschaftet werden können.
Stimmt. Erinnerst du dich an Herbst 2008? Das wird dir nicht nur jede Statistik, sondern auch dein ehemaliger Vermieter und jede Bank oder Sparkasse abnicken.
Die *statista*-Werte sind für dein Problem nicht hilfreich. Du willst es ja von der Bank wissen, wo deine Mietkaution lag. Diese Bank wird eine Zinszusammenstellung gegen Kosten durchaus machen. Willst du diese Kosten tragen? Der Vermieter eher nicht. Ich nehme an, dann schrumpft die Kaution auf 0.

Um zB. 1.500,- als verzinste Mietkaution zu bekommen, müsste der Zinssatz bei durchschn. 1,07% liegen. Ich meine, das ist illusorisch für eine derart kleine Geldanlage.

Sparkonten sind keine Treuhandkonten.

Ein Konto-Ratgeber fasst ganz allgemein zusammen:
4. Die so angelegte Mietkaution wird verzinst. Hierzu ist der Vermieter übrigens vom Gesetzgeber her verpflichtet. Nachteil ist hier jedoch, wie gehabt, aber hierfür kann auch der Vermieter nichts: Die Zinsen für die sichere Anlage der Mietkaution sind niedrig bis sehr niedrig.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Beim TE scheint es von der WoG aber auf ein Treuhandkonto angelegt worden zu sein, damals vor 17 Jahren und zu den üblichen Zinsen. Aber wohl nicht bei der Bundesbank.


Richtig. Aber es wurde noch nicht ordentlich belegt. Excel reicht nicht. Kontoauszug schon eher. Kann ja sonst jeder etwas erzählen...

Darauf ziehe ich hinaus. Ordentlich belegen lassen und dann weitersehen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6638 Beiträge, 2338x hilfreich)

War (ist) der Vermieter denn nun eine Genossenschaft oder doch eine Gesellschaft ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Kontoauszug schon eher.
Die Bank wird das nicht gratis machen, der Vermieter nicht bezahlen wollen.
Zitat (von Toxic_GER):
Nach Auflösung des Treuhandkontos mit dem Kontostand.
Warum sollte das aufgelöst werden? Vermutlich hat ein Wohnungsunternehmen für Mietkautionen ein Treuhand-Sammelkonto.
Zitat (von Toxic_GER):
Kann ja sonst jeder etwas erzählen...
Ja, kommt vermutlich bei Wohnungsunternehmen eher selten vor. Aber nichts ist unmöglich.

Der TE hat Kaution und Zinsen, ca 1.325,- erhalten.
Womit könnte er den Ex-Vermieter zur *Belegbeschaffung* bringen?
Briefe schreiben und vorrechnen und verlangen/bitten/fordern--- und dann?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von fb435085-26):
Mehr hat unsere Bank uns nicht an Zinsen auf dem Treuhandkonto gezahlt.
Wenn man den Durchschnittszins den die Bundesbank für Spareinlagen mit dreimontiger Kündigungsfrist nimmt, hätte da weit über 200 Euro sein müssen (die Anlageform ist auch so im Kautionsvertrag festgeschrieben).
Was GENAU steht dazu im Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb435085-26
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

1. Es hadelt sich um eine Gemeinnützige Baugesellschaft

2. Folgendes steht in der Kautionsvereinbarung:
1) Der Mieter ist verpflichtet, der Gemeinnützigen Baugesellschaft AG , zu Begin des Mietverhältnisses eine Sicherheit durch Zahlung einer Kaution in Höhe von 1.250,00 € zu leisten.

2) Die Sicherheitleistung ist einzuzahlen auf das Konto (Treuhandkonto "Sicherheitsleistungen") . Die eingezahlte Sicherheit dient bei nicht preisgebundenem Wohnraum (vgl. Mietvertrag) zur Deckung aller Ansprüche der GEBAG aus dem Mietverhaltnis. Bei preisgebundenem Wohn- raum (vI. Mietvertrag) ist die Sicherheit bestimmt zur Deckung von Ansprüchen der GEBAG gegen den Meter as Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen.
3) Wird im Verlauf de Mietverhaltnisses preisgebundener Wohnraum in nicht preisgebundenen Wohnraum umgewandelt, so erweitert sich entsprechend auch der Sicherungszweck der Kaution.
4) Die Sicherheitsleistung wird von der GEBAG von Ihrem eigenen Vermögen getrennt auf dem Treuhandkonto "Sicherheitsleistungen" zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungs- frist üblichen Zinssatz angelegt Die Zinsen stehen dem Mieter zu, sie erhöhen jedoch die Sicherneit. Nach Beendigung des Mietverhaltnisses und Abrechnung aller gegenseitigen Ansprüche wird die verbleibende Sicherheitsleistung dem Mieter ausgezahlt. Der Mieter kann die von den Kautionszinsen gezahlte Zinsabschlagsteuerund den Solidaritätszuschlag jahrlich in seiner Lohn u. Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die dazu benötigte Bescheinigung kann am Jahresende von der Gebag angefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von fb435085-26):
Gemeinnützige Baugesellschaft
Keine Genossenschaft, sondern eine GmbH. Deshalb ganz üblich ein Treuhandkonto für die Mietkautionen der Mieter. Bei der Bank eingerichtet für alle Mieter und zu üblichen Zinsen.
Die Anlageform ist das Treuhandkonto.

Es ist nicht erkennbar, dass die GEBAG deine Kaution nicht wie vorgeschrieben und vereinbart angelegt und gesichert hätte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40567x hilfreich)

Zitat (von fb435085-26):
zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungs- frist üblichen Zinssatz angelegt

Also wie gehabt:
Zitat (von Harry van Sell):
Realistischer wäre, wenn man hier den Zinssatz nimmt, der für die Anlageform gilt und den die Bank gewährt hat.

Also mal die Verträge einsehen bzw. die Zinsgutschriften auf dem Treuhandkonto prüfen.



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