Hallo zusammen,
wir haben eine Wohnung nach 17 Jahren gekündigt.
Laufzeit von 01.02.2004 bis 31.10.2021.
Die Mietkaution betrug 1250 Euro und uns wurden für den gesamten Zeitraum nur knapp 75 Euro Zinsen ausgezahlt.
Lapidare Antwort: Mehr hat unsere Bank uns nicht an Zinsen auf dem Treuhandkonto gezahlt.
Wenn man den Durchschnittszins den die Bundesbank für Spareinlagen mit dreimontiger Kündigungsfrist nimmt, hätte da weit über 200 Euro sein müssen (die Anlageform ist auch so im Kautionsvertrag festgeschrieben).
Habt ihr eine Meinung dazu? Müssen wir uns mit dem neidrigen Betrag zufrieden geben oder haben wir einen Anspruch auf den höheren Betrag? Wir können ja nichts dafür, dass die Wohnungsgesellschaft das Geld zu unserem Nachteil angelegt hat.
Vielen Dank für Eure Meinung
Verzinsung Mietkaution zu niedrig, welche Möglihckeiten?
Darum geht es hier:
Welche Möglichkeiten hat ein Mieter nach der Kündigung, die vertraglich vereinbarte Verzinsung der Mietkaution zu prüfen? Da die Kaution auf einem gesonderten Konto angelegt werden muss, kann der Mieter die Belege anfordern. Er muss sich nicht mit einer einfachen Abrechnung zufrieden geben.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatWenn man den Durchschnittszins den die Bundesbank für Spareinlagen mit dreimontiger Kündigungsfrist nimmt :
Realistischer wäre, wenn man hier den Zinssatz nimmt, der für die Anlageform gilt und den die Bank gewährt hat.
Also mal die Verträge einsehen bzw. die Zinsgutschriften auf dem Treuhandkonto prüfen.
Hallo,
leider habe ich bisher nur eine händische Excelaufstellung bekommen ....
Ich versuche schon da etwas schriftlich mit mehr Substanz zu bekommen.
Aber bekomme immer nur die Antwort "Stimmt schon so"
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In den letzten Jahren gab es keine Zinsen mehr bei den Kautionskonten.
Wir haben die Kautionen bei der Hausbank von Haus und Grund, da bekommt jeder Mieter und der Vermieter am Jahresende eine Mitteilung wie viel Zinsen es gab, wie o.gen. keine.
Die 75 € sind nicht unrealistisch.
ZitatMüssen wir uns mit dem neidrigen Betrag zufrieden geben oder haben wir einen Anspruch auf den höheren Betrag? Wir können ja nichts dafür, dass die Wohnungsgesellschaft das Geld zu unserem Nachteil angelegt hat. :
Der VM hat die Kaution sicher vorschriftsmäßig angelegt. Er muß sie nur getrennt von seinem Vermögen anlegen, und das bedeutet nun mal wenig Zins. Verschiedene Banken verlangen für die Anlage der Kaution schon Gebühren.
OK,
ich verstehe, wir scheinen hier also keine Chance zu haben.
Es gibt ja extra eine Aufstellung, wie der Sparzins von 3 Monatigen Sparkonten in der Vergangenheit war.
Lege ich diese zugrunde, hätten wir halt mehr als das dreifache bekommen müssen ...
Keine Ahnung bei welcher Bank die Genossenschaft das hinterlegt hat obwohl im Kautionsvertrag extra steht "zu den üblichen Zinsen" ...
Du kannst die Kontoauszüge zum Auszug verlangen, bzw. Nach Auflösung des Treuhandkontos mit dem Kontostand. Eine Excel-Liste reicht nicht als Beleg, dass das Geld auf ein Treuhandkonto angelegt wurde. Können die nicht belegen, dass es so gemacht wurde, dann werden die Zinsen zugrunde gelegt, welche du in dem Zeitraum bekommen hättest nach Berechnung des Basiszinssatzes gemäß Bundesbank.
Es gibt im Internet Seiten, die das genau berechnen können.
Also fordere die Belege an. Gibt es keine, ab zum Anwalt und Schadenersatz einfordern.
Hatte das auch schon!
Übrigens: Die DKB bietet Vermietern kostenlos Teeuhandkonten für die Kaution an, wenn man dort bereits Kunde ist und zahlt sogar noch immer sehr minimale Zinsen.
-- Editiert von Toxic_GER am 22.03.2022 12:15
-- Editiert von Toxic_GER am 22.03.2022 12:16
Die Wohnungsgenossenschaft war sicher nicht verpflichtet, die Kautionen bei der Bundesbank anzulegen. Die Anlageform (3-monatige K-Frist) ist üblich.ZitatWenn man den Durchschnittszins den die Bundesbank für Spareinlagen mit dreimontiger Kündigungsfrist nimmt, hätte da weit über 200 Euro sein müssen (die Anlageform ist auch so im Kautionsvertrag festgeschrieben). :
Das halte ich für ein Gerücht. Das entscheidet höchstens ein Gericht.ZitatKönnen die nicht belegen, dass es so gemacht wurde, dann werden die Zinsen zugrunde gelegt, welche du in dem Zeitraum bekommen hättest nach Berechnung des Basiszinssatzes gemäß Bundesbank. :
Ja, stimmt. Wenn man die Bank der Wohnungsgenossenschaft kennt und die Summe der Anlage.ZitatEs gibt im Internet Seiten, die das genau berechnen können. :
Der Tipp mit der dkb ist für einen Mieter vermutlich nicht hilfreich.
Zitatwir scheinen hier also keine Chance zu haben. :
Doch, die Originalbelege wird man schon einsehen dürfen.
äZitatEs gibt ja extra eine Aufstellung, wie der Sparzins von 3 Monatigen Sparkonten in der Vergangenheit war. :
Die nützt aber nichts, da nicht relevant.
ZitatDas halte ich für ein Gerücht. Das entscheidet höchstens ein Gericht. :
Ich google jetzt nicht nochmal. Aber ich meine das es da Urteile und Infos zu gibt.
Ist bei mir lange her, aber hatte exakt das gleiche Problem. Allerdings wurde das Geld nicht abgelegt und es wurde vor Klageeibreichung bereits gezahlt, was gefordert wurde.
Schriftverkehr vom Anwalt liegt mir vor
Das Geld wurde nicht angelegt? Dann war das wohl ein ganz anderes Problem.Zitataber hatte exakt das gleiche Problem. Allerdings wurde das Geld nicht abgelegt und es wurde vor Klageeibreichung bereits gezahlt, was gefordert wurde. :
Beim TE scheint es von der WoG aber auf ein Treuhandkonto angelegt worden zu sein, damals vor 17 Jahren und zu den üblichen Zinsen. Aber wohl nicht bei der Bundesbank.
Zitat:Keine Ahnung bei welcher Bank die Genossenschaft das hinterlegt hat.
Vermieter war eine Wohungsbaugenossenschaft ??
Waren diese 1.250 € denn wirklich eine Mietkaution ??
Wohnungsbaugenossenschaften verlangen für die Vermietung daß man dort Mitglied (nennt sich Genosse) wird und sich mit einer Einlage (nennt sich Genossenschaftsanteile) beteiligt.
Lies mal die §§ 15, 15a und 15 b GenG. Oder hier:
https://www.helpster.de/kaution-oder-genossenschaftsanteile-entscheidungshilfen-fuer-das-wohnen-zur-miete-oder-bei-der-genossenschaft_84415
Genossenschaftsanteile nehmen an der Gewinnausschüttung der Genossenschaft teil. Nennt sich Dividende.
Darüber wird nach Ende jedes Geschäftsjahres in einer Versammlung von aller Genossen beschlossen.
Gab es hier sowas ?
Soviel erstmal.
-- Editiert von Spezi-2 am 22.03.2022 19:29
@Spezi-2
An eine Genossenschaft hatte ich auch erst gedacht.
Vermutlich meint der TE aber eine Wohnungsgesellschaft. Die Wohnung wurde zu Ende 10/2021 gekündigt.
(Echte) Genossenschaften brauchen für die Abwicklung und Auszahlung nach Kündigung einer Wohnung viel länger, so wie du es beschreibst... und nicht nur die genannten 5 Monate.
Die legen auch keine Kautionen an.
ZitatEs gibt ja extra eine Aufstellung, wie der Sparzins von 3 Monatigen Sparkonten in der Vergangenheit war. :
Sparzinsen? Welches Jahrtausend?
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Beiträge.
Und zu Thema Zinsen, zumindest die ersten Jahre hätten noch einige Zinserträge erwirtschaftet werden können.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/202295/umfrage/entwicklung-des-zinssatzes-fuer-spareinlagen-in-deutschland/
Ich werde jetzt mal antworten, dass mir die händische Aufstellung nciht reicht, dass ich gerne was substentielleres hätte ....
Frank
ZitatUnd zu Thema Zinsen, zumindest die ersten Jahre hätten noch einige Zinserträge erwirtschaftet werden können. :
Das werden die 75 € sein.
ZitatEs gibt ja extra eine Aufstellung, wie der Sparzins von 3 Monatigen Sparkonten in der Vergangenheit war. :
Lege ich diese zugrunde, hätten wir halt mehr als das dreifache bekommen müssen .
Die Vergangenheit dürfen sie aber nicht zugrunde legen. Sollten sie ein Sparbuch haben, müssten sie doch wissen, was es an Zinsen gab. Nichts oder nur wenige Cent.
Wieso darf ich die Vergangenheit nicht zu Grunde legen?
Die Kaution war ja schliesslich seit 2004 beim Wohnungsunternehmen und da wird man ja wohl den Zins aus den Jahren nehmen dürfen.
Hier mal Beispielhaft wie es hätte sein müssen (die Zinsen sind die bei der Commerzbank zum jeweiligen Jahr gültigen Zinsen bei Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist)
Zinssatz Zins
2004 1.250,00 € 2,1 26,25 €
2005 1.276,25 € 2 25,53 €
2006 1.301,78 € 2,1 27,34 €
2007 1.329,11 € 2,3 30,57 €
2008 1.359,68 € 2,5 33,99 €
2009 1.393,67 € 1,8 25,09 €
2010 1.418,76 € 1,4 19,86 €
2011 1.438,62 € 1,5 21,58 €
2012 1.460,20 € 1,3 18,98 €
2013 1.479,18 € 1 14,79 €
2014 1.493,98 € 0,8 11,95 €
2015 1.505,93 € 0,5 7,53 €
2016 1.513,46 € 0,3 4,54 €
2017 1.518,00 € 0,2 3,04 €
2018 1.521,03 € 0,2 3,04 €
2019 1.524,08 € 0,1 1,52 €
2020 1.525,60 € 0,1 1,53 €
2021 1.527,13 € 0,1 1,53 €
2022 1.528,65 €
Der Vermieter hatte also die Kaution auf einem Sparkonto bei der Commerzbank?
Stimmt. Erinnerst du dich an Herbst 2008? Das wird dir nicht nur jede Statistik, sondern auch dein ehemaliger Vermieter und jede Bank oder Sparkasse abnicken.Zitatzumindest die ersten Jahre hätten noch einige Zinserträge erwirtschaftet werden können. :
Die *statista*-Werte sind für dein Problem nicht hilfreich. Du willst es ja von der Bank wissen, wo deine Mietkaution lag. Diese Bank wird eine Zinszusammenstellung gegen Kosten durchaus machen. Willst du diese Kosten tragen? Der Vermieter eher nicht. Ich nehme an, dann schrumpft die Kaution auf 0.
Um zB. 1.500,- als verzinste Mietkaution zu bekommen, müsste der Zinssatz bei durchschn. 1,07% liegen. Ich meine, das ist illusorisch für eine derart kleine Geldanlage.
Sparkonten sind keine Treuhandkonten.
Ein Konto-Ratgeber fasst ganz allgemein zusammen:
4. Die so angelegte Mietkaution wird verzinst. Hierzu ist der Vermieter übrigens vom Gesetzgeber her verpflichtet. Nachteil ist hier jedoch, wie gehabt, aber hierfür kann auch der Vermieter nichts: Die Zinsen für die sichere Anlage der Mietkaution sind niedrig bis sehr niedrig.
ZitatBeim TE scheint es von der WoG aber auf ein Treuhandkonto angelegt worden zu sein, damals vor 17 Jahren und zu den üblichen Zinsen. Aber wohl nicht bei der Bundesbank. :
Richtig. Aber es wurde noch nicht ordentlich belegt. Excel reicht nicht. Kontoauszug schon eher. Kann ja sonst jeder etwas erzählen...
Darauf ziehe ich hinaus. Ordentlich belegen lassen und dann weitersehen.
War (ist) der Vermieter denn nun eine Genossenschaft oder doch eine Gesellschaft ?
Die Bank wird das nicht gratis machen, der Vermieter nicht bezahlen wollen.ZitatKontoauszug schon eher. :
Warum sollte das aufgelöst werden? Vermutlich hat ein Wohnungsunternehmen für Mietkautionen ein Treuhand-Sammelkonto.ZitatNach Auflösung des Treuhandkontos mit dem Kontostand. :
Ja, kommt vermutlich bei Wohnungsunternehmen eher selten vor. Aber nichts ist unmöglich.ZitatKann ja sonst jeder etwas erzählen... :
Der TE hat Kaution und Zinsen, ca 1.325,- erhalten.
Womit könnte er den Ex-Vermieter zur *Belegbeschaffung* bringen?
Briefe schreiben und vorrechnen und verlangen/bitten/fordern--- und dann?
Was GENAU steht dazu im Vertrag?ZitatMehr hat unsere Bank uns nicht an Zinsen auf dem Treuhandkonto gezahlt. :
Wenn man den Durchschnittszins den die Bundesbank für Spareinlagen mit dreimontiger Kündigungsfrist nimmt, hätte da weit über 200 Euro sein müssen (die Anlageform ist auch so im Kautionsvertrag festgeschrieben).
1. Es hadelt sich um eine Gemeinnützige Baugesellschaft
2. Folgendes steht in der Kautionsvereinbarung:
1) Der Mieter ist verpflichtet, der Gemeinnützigen Baugesellschaft AG , zu Begin des Mietverhältnisses eine Sicherheit durch Zahlung einer Kaution in Höhe von 1.250,00 € zu leisten.
2) Die Sicherheitleistung ist einzuzahlen auf das Konto (Treuhandkonto "Sicherheitsleistungen") . Die eingezahlte Sicherheit dient bei nicht preisgebundenem Wohnraum (vgl. Mietvertrag) zur Deckung aller Ansprüche der GEBAG aus dem Mietverhaltnis. Bei preisgebundenem Wohn- raum (vI. Mietvertrag) ist die Sicherheit bestimmt zur Deckung von Ansprüchen der GEBAG gegen den Meter as Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen.
3) Wird im Verlauf de Mietverhaltnisses preisgebundener Wohnraum in nicht preisgebundenen Wohnraum umgewandelt, so erweitert sich entsprechend auch der Sicherungszweck der Kaution.
4) Die Sicherheitsleistung wird von der GEBAG von Ihrem eigenen Vermögen getrennt auf dem Treuhandkonto "Sicherheitsleistungen" zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungs- frist üblichen Zinssatz angelegt Die Zinsen stehen dem Mieter zu, sie erhöhen jedoch die Sicherneit. Nach Beendigung des Mietverhaltnisses und Abrechnung aller gegenseitigen Ansprüche wird die verbleibende Sicherheitsleistung dem Mieter ausgezahlt. Der Mieter kann die von den Kautionszinsen gezahlte Zinsabschlagsteuerund den Solidaritätszuschlag jahrlich in seiner Lohn u. Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die dazu benötigte Bescheinigung kann am Jahresende von der Gebag angefordert werden.
Keine Genossenschaft, sondern eine GmbH. Deshalb ganz üblich ein Treuhandkonto für die Mietkautionen der Mieter. Bei der Bank eingerichtet für alle Mieter und zu üblichen Zinsen.ZitatGemeinnützige Baugesellschaft :
Die Anlageform ist das Treuhandkonto.
Es ist nicht erkennbar, dass die GEBAG deine Kaution nicht wie vorgeschrieben und vereinbart angelegt und gesichert hätte.
Zitatzu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungs- frist üblichen Zinssatz angelegt :
Also wie gehabt:
ZitatRealistischer wäre, wenn man hier den Zinssatz nimmt, der für die Anlageform gilt und den die Bank gewährt hat. :
Also mal die Verträge einsehen bzw. die Zinsgutschriften auf dem Treuhandkonto prüfen.
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