Hallo,
ich frage mich, ob die Mietkaution auch nach Ende des Mietverhältnisses (vor Auszahlung an den Mieter) noch verzinst werden muss! Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Sind effektive Verzinsungen von ca. 0,1 % bis 0,4 % p.a. im Moment üblich für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist?
Über eine Antwort freue ich mich!
Schöne Grüße
Verzinsung der Kaution auch nach Mietende
21. Juni 2011
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Frage vom 21. Juni 2011 | 12:09
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzinsung der Kaution auch nach Mietende
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#1
Antwort vom 21. Juni 2011 | 12:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Die Mietkaution muss zwischen Ein- und Auszahlung verzinst werden. Anders kann ich den § 551 Abs. 3 satz 1 BGB nicht interpretieren.
Einen Zinssatz von 0,1% habe ich noch nicht gesehen, möchte das aber auch nicht ausschließen. Ein Zinssatz von 0,25% ist aktuell aber nicht ungewöhnlich.
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#2
Antwort vom 21. Juni 2011 | 12:50
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
quote:
Anders kann ich den § 551 Abs. 3 satz 1 BGB nicht interpretieren.
Und wie soll das dann mit der dreimonatigen Kündigungsfrist funktionieren ?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 21. Juni 2011 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
quote:
Und wie soll das dann mit der dreimonatigen Kündigungsfrist funktionieren?
Die zieht doch nur in seltenen Fällen, da ein Betrag bis zu 2.000€ auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist abgehoben werden kann. Wenn die Kaution doch höher lag, dann gibt es eben Strafzinsen, die bei 0,25% nicht wirklich weh tun.
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#5
Antwort vom 21. Juni 2011 | 13:24
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
quote:
wenn die Kohle von der Bank überwiesen wurde
Von wo nach wo ?
Von einem Sparkonto aus kann man nicht überweisen.
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#6
Antwort vom 21. Juni 2011 | 13:32
Von
Status: Schüler (234 Beiträge, 120x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#7
Antwort vom 21. Juni 2011 | 14:51
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
quote:
Die zieht doch nur in seltenen Fällen, da ein Betrag bis zu 2.000€ auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist abgehoben werden kann.
Und das haben die Väter des BGB bereits einkalkuliert ?
Diese Regelung der Banken kann doch von einem auf den anderen Tag wegfallen.
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#8
Antwort vom 22. Juni 2011 | 01:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120255 Beiträge, 39858x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>ich frage mich, ob die Mietkaution auch nach Ende des Mietverhältnisses (vor Auszahlung an den Mieter) noch verzinst werden muss! Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? <hr size=1 noshade>
§ 551 BGB ist da doch eindeutig formuliert?
quote:<hr size=1 noshade>Sind effektive Verzinsungen von ca. 0,1 % bis 0,4 % p.a. im Moment üblich für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist? <hr size=1 noshade>
Zumindest nicht unüblich.
Je nachdem, wie lange man sich mit der Zahlung Zeit lässt, können da auch noch mindestens 5% Aufschlag aus der Tasche des Vermieters fällig werden ...
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"
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