Verzug Nebenkostenabrechnung / keine Korrektur

18. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb420799-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Verzug Nebenkostenabrechnung / keine Korrektur

Hallo Zusammen,

ich bin am 01.05.2017 aus meiner alten Mietwohnung ausgezogen (Mietbeginn war 15.02.2013).

Bis zum Auszug hatte ich zu keinem Zeitpunkt eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Aussage der Vermieer "noch nie gemacht und keine Ahnung wie das geht".

Am 01.06. habe ich sodann eine Nebenkostenabrechnung für 2015, 2016 und 2017 erhalten.

Auf Grund der rechtslage war die Frist für die Nebenkostenabrechnungen für 2015 und 2016 bereits verstrichen.

Hier konnte ich beim Vermieter bereits die Rückzahlung der einbehaltenen Kosten (laut Nebenkostenabrechnung wäre eine Nachzahlung fällig gewesen, die meine Vermieter einfach von der Kaution abgezogen haben) erwirken.

Die Nebenkostenabrechnung für 2017 wies jedoch keinerlei konkreten Informationen auf.

So war z.B. nicht aufgeführt, welcher Wasserverbrauch oder Stromverbrauch für Flurlicht bestand.
Zudem stimmten die Ablesewerte der Heizkostenabrechnung nicht mit den Ablesewerten des Auszugsprotokolls überein (wenn auch nur geringfügig, aber die Daten stimmen schlichtweg nicht überein).
Die Veremieter wurden hier bereits informiert, jedoch erfolgte hier keine Korrektur.

Zudem wurde bei allen drei Abrechnungen eine Pauschale für das Flurlicht angerechnet.
Auf Bitte der Korrektur der Nebenkostenbrechnung wurde hier lediglich der Betrag gemindert.
Ein effektiver Verbrauch zur Nachvollziehbarkeit ist hier dennoch nicht genannt worden.

Ich hatte meinen Vermieter nun mehrfach daraufhingewiesen, dass die Nebenkostenabrechnun so nicht brauchbar ist und um Korrektur gebeten.

Die Antwort hierauf war schlicht und einfach "Es war von uns bereits kulant, dass wir Dir die letzten Jahre nicht berechnet hatten".
Im Grunde ist die Nebenkostenrechnung ja aber schlichtweg Formfalsch und somit unwirksam.

Da die Vermieter nun innerhalb des letzten Jahres keine korrigierte und somit korrekte Nebekostenabrechnung nachgereicht haben, habe ich nun Anspruch auf Auszahlung des hier (ebenfalls von der Mietkaution) einbehaltenen Betrages!?

Da sich die Vermieter m.E. im Verzug befinden sind auch Kosten eines Anwalt zu tragen?

Ich freue mich über Rückmeldung.

Beste Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Da sich die Vermieter m.E. im Verzug befinden


Warum sollten sie in Verzug sein? Für die Nebenkostenabrechnung 2017 hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2018.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb420799-76):
Am 01.06. habe ich sodann eine Nebenkostenabrechnung für 2015, 2016 und 2017 erhalten.

Auf Grund der rechtslage war die Frist für die Nebenkostenabrechnungen für 2015 und 2016 bereits verstrichen.


01.06.2017?

Oder meinst Du 01.05.2018?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb420799-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von fb420799-76):
Am 01.06. habe ich sodann eine Nebenkostenabrechnung für 2015, 2016 und 2017 erhalten.

Auf Grund der rechtslage war die Frist für die Nebenkostenabrechnungen für 2015 und 2016 bereits verstrichen.


01.06.2017?

Oder meinst Du 01.05.2018?


Habe die Nebenkostenabrechnungen gesammelt am 01.06.2017 bekommen.
Seither bin ich mit meinen Ex-Vemiertern im Klinsch, da ich eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung erwarte,
sie sich aber wehement dagegen wehren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Da die Vermieter nun innerhalb des letzten Jahres keine korrigierte und somit korrekte Nebekostenabrechnung nachgereicht haben, habe ich nun Anspruch auf Auszahlung des hier (ebenfalls von der Mietkaution) einbehaltenen Betrages!?


Aber nur so lange, bis eine korrekte Abrechnung vorliegt. Geht es Dir also gegenüber dem Vermieter ums Prinzip oder erwartest Du bei einer korrekten Abrechnung tatsächlich eine Erstattung?

Zitat:
Da sich die Vermieter m.E. im Verzug befinden sind auch Kosten eines Anwalt zu tragen?


Für 2017 befinden sich die Vermieter noch nicht in Verzug.

Ansonsten könnte eine Klage gegen den Vermieter ein Pyrrhussieg werden. Du gewinnst die Klage, hast viel Aufwand und Stress damit gehabt, bekommst dann eine korrekte Nebenkostenabrechnung und am Ende befindet sich kein einziger Cent zusätzlich in Deinem Geldbeutel.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb420799-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von fb420799-76):
Am 01.06. habe ich sodann eine Nebenkostenabrechnung für 2015, 2016 und 2017 erhalten.

Auf Grund der rechtslage war die Frist für die Nebenkostenabrechnungen für 2015 und 2016 bereits verstrichen.


01.06.2017?

Oder meinst Du 01.05.2018?


01.06.2017

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb420799-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Da die Vermieter nun innerhalb des letzten Jahres keine korrigierte und somit korrekte Nebekostenabrechnung nachgereicht haben, habe ich nun Anspruch auf Auszahlung des hier (ebenfalls von der Mietkaution) einbehaltenen Betrages!?


Aber nur so lange, bis eine korrekte Abrechnung vorliegt. Geht es Dir also gegenüber dem Vermieter ums Prinzip oder erwartest Du bei einer korrekten Abrechnung tatsächlich eine Erstattung?

Zitat:
Da sich die Vermieter m.E. im Verzug befinden sind auch Kosten eines Anwalt zu tragen?


Für 2017 befinden sich die Vermieter noch nicht in Verzug.

Ansonsten könnte eine Klage gegen den Vermieter ein Pyrrhussieg werden. Du gewinnst die Klage, hast viel Aufwand und Stress damit gehabt, bekommst dann eine korrekte Nebenkostenabrechnung und am Ende befindet sich kein einziger Cent zusätzlich in Deinem Geldbeutel.


Fakt ist, dass die Ablesewerte nicht stimmen.
Mir scheint der Betrag auch sehr hoch.
Das Grundstück wird sowohl Privat, als auch gewerblich (vom Ex-Vermieter selbst) genutzt.
Ich vermute hier, dass dies keine Berücksichtigung gefunden hat und die Kosten lediglich auf die Mietparteien aufgesplittet wurde.
Nachvollziehen kann ich es nicht, da keine Daten auf der Abrechnung vorhanden sind.
Aber wenn sich mein Ex-Vermieter so sehr dagegen wehrt und einfach zu faul ist, dann geht es mir natürlich irgendwo auch ums Prinzip.
Es gab in der Vergangenheit viele Probleme in der Wohnung, worin ich selbst sehr Kulant war und keine Zahlung einbehalten hatte o.ä.
Dann aber die Abrechnung einfach nicht zu korrigieren, mir nicht einmal Einblick in die Daten zu gewähren, da man keine Lust darauf hat, ist dann eher unschön.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.565 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen