Videoüberwachung im Hof

8. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)
Videoüberwachung im Hof

Ich wohne in einem größeren Mehrfamilienhaus. Das Haus ist praktisch wie ein Quadrat gebaut, in der Mitte gibt es einen größeren Hof der von der Straße nicht einsehbar ist. Um zu meiner Wohnung zu gelangen muss ich diesen Hof durchqueren.

Die Vermieterin hat nun eine Videoüberwachung angebracht und alle Mieter mittels Aushang darüber informiert dass nun der Hof Tag- und Nacht videoüberwacht werden würde. Wir Mieter vermuten dass die Vermieterin so kontrollieren möchte wer sich an die Vorgaben zur Mülltrennung hält.

Darf sie da so einfach beginnen uns alle auf zu zeichnen und zu überwachen? Es ist ein ganz privates Grundstück, von aussen nicht einsehbar... Müssen wir das hinnehmen? Ich will nicht dass jemand weiß wann ich die Wohnung betrete und verlasse.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Nein, diese Videoüberwachung geht garnicht. Die Vermieterin muss die Teile auf Verlangen abbauen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Welchen Grund von "berechtigter Gefahrenabwehr" bzw. "Gefahr in Verzug" hat sie denn angeführt?

Oder etwa ganz ohne Begründung??



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Sie sagt da wäre letztens jemand hausfremdes im Hof gestanden und daher hat ein Mieter aus dem Erdgeschoss nun Angst vor Einbrechern.

Ein anderer Mieter aus dem Dachgeschoß hat die Vermieterin schon auf die Videoüberwachung angesprochen, und daraufhin meinte sie nur dass ist ihr privates Grundstück, daher können sie hier überwachsen so viel sie wolle. Ausserdem würde es uns ja alle gegen Einbrecher schützen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Ihr privates Grundstück ja, aber nicht das private Grundstück das von den Mietern und deren Besuchern mitgenutzt wird.

Vermutlich hängt auch am Zugang zum Grundstück kein Hinweis auf die Überwachung?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

An den Zugängen zu den Treppenhäusern im Innehof hängen ausgedruckte DIN-A4 Blätter auf denen über die Videoüberwachung und -aufzeichnung informiert wird. Am Zugang zum Gebäudekomplex hängt aber nichts.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ein anderer Mieter aus dem Dachgeschoß hat die Vermieterin schon auf die Videoüberwachung angesprochen, und daraufhin meinte sie nur dass ist ihr privates Grundstück, daher können sie hier überwachsen so viel sie wolle

Nein, sie überwacht damit ja auch die Mieter und das ist nicht gestattet. Du kannst ihr schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass sie innerhalb der nächsten 3 Tage die Überwachungskamera abzubauen hat. Ansonsten kannst du einen Anwalt einschalten, der vermutlich recht zügig eine kostenpflichtige Abmahnung versenden würde. Bleibt auch diese ohne Reaktion, wäre wahrscheinlich eine einstweilige Verfügung möglich.

Das sind natürlich alles recht unangenehme Geschichten für die Vermieterin, wodurch das Mietverhältnis durchaus leiden könnte. Von daher sollte man zuerst versuchen, die Vermieterin auf sanftem Weg zu überzeugen, die Dinger wieder abzubauen.

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