Ich wohne in einem größeren Mehrfamilienhaus. Das Haus ist praktisch wie ein Quadrat gebaut, in der Mitte gibt es einen größeren Hof der von der Straße nicht einsehbar ist. Um zu meiner Wohnung zu gelangen muss ich diesen Hof durchqueren.
Die Vermieterin hat nun eine Videoüberwachung angebracht und alle Mieter mittels Aushang darüber informiert dass nun der Hof Tag- und Nacht videoüberwacht werden würde. Wir Mieter vermuten dass die Vermieterin so kontrollieren möchte wer sich an die Vorgaben zur Mülltrennung hält.
Darf sie da so einfach beginnen uns alle auf zu zeichnen und zu überwachen? Es ist ein ganz privates Grundstück, von aussen nicht einsehbar... Müssen wir das hinnehmen? Ich will nicht dass jemand weiß wann ich die Wohnung betrete und verlasse.
Videoüberwachung im Hof
Fragen zur Miete?
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Nein, diese Videoüberwachung geht garnicht. Die Vermieterin muss die Teile auf Verlangen abbauen.
Welchen Grund von "berechtigter Gefahrenabwehr" bzw. "Gefahr in Verzug" hat sie denn angeführt?
Oder etwa ganz ohne Begründung??
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Sie sagt da wäre letztens jemand hausfremdes im Hof gestanden und daher hat ein Mieter aus dem Erdgeschoss nun Angst vor Einbrechern.
Ein anderer Mieter aus dem Dachgeschoß hat die Vermieterin schon auf die Videoüberwachung angesprochen, und daraufhin meinte sie nur dass ist ihr privates Grundstück, daher können sie hier überwachsen so viel sie wolle. Ausserdem würde es uns ja alle gegen Einbrecher schützen.
Ihr privates Grundstück ja, aber nicht das private Grundstück das von den Mietern und deren Besuchern mitgenutzt wird.
Vermutlich hängt auch am Zugang zum Grundstück kein Hinweis auf die Überwachung?
An den Zugängen zu den Treppenhäusern im Innehof hängen ausgedruckte DIN-A4 Blätter auf denen über die Videoüberwachung und -aufzeichnung informiert wird. Am Zugang zum Gebäudekomplex hängt aber nichts.
ZitatEin anderer Mieter aus dem Dachgeschoß hat die Vermieterin schon auf die Videoüberwachung angesprochen, und daraufhin meinte sie nur dass ist ihr privates Grundstück, daher können sie hier überwachsen so viel sie wolle :
Nein, sie überwacht damit ja auch die Mieter und das ist nicht gestattet. Du kannst ihr schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass sie innerhalb der nächsten 3 Tage die Überwachungskamera abzubauen hat. Ansonsten kannst du einen Anwalt einschalten, der vermutlich recht zügig eine kostenpflichtige Abmahnung versenden würde. Bleibt auch diese ohne Reaktion, wäre wahrscheinlich eine einstweilige Verfügung möglich.
Das sind natürlich alles recht unangenehme Geschichten für die Vermieterin, wodurch das Mietverhältnis durchaus leiden könnte. Von daher sollte man zuerst versuchen, die Vermieterin auf sanftem Weg zu überzeugen, die Dinger wieder abzubauen.
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