Hallo liebe Gemeinde,
wir haben vor kurzem ein 3 Parteien Haus gekauft und haben leider einen schlechten Mieter mit eingekauft.
Ich benötige hier mal euren Rat:
Folgender Verlauf:
Der Mieter wurde durch den jetzigen Eigentümer fristlos gekündigt. Die fristlose Kündigung wurde unwirksam, weil der Mietrückstand komplett beglichen wurde. Der Mieter war/ist erneut im Mietrückstand...und der jetzige Eigentümer hat die 2. fristlose Kündigung zum 30.12.2020 ausgesprochen, alternativ aber fristgerecht zum 31.03.2021. Es läuft nun eine Räumungsklage gegen den Mieter im Dachgeschoss.
Nun zu uns: Wir planen ab dem 01.04.2021 mit den Sanierungsarbeiten in allen Wohnungen, inkl. Dachdämmung. Da wir davon ausgehen, dass der Mieter im DG bis zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht ausgezogen ist, wollte ich wissen was wir tun können, schließlich darf er dort ja nicht mehr wohnen und behindert zudem unsere Arbeiten.
Andere wichtige Frage: Wir wollen im Eingangsbereich, Treppenhaus und im Garten Kameras anbringen. Dürfen wir das als neue Besitzer während der Räumungsklage? Denn eigentlich stehen wir ja mit dem Mieter nicht in einem Mietverhältnis und er dürfte sich ja nicht mehr befinden.
Vielen Dank!
Grüße
Videoüberwachung während Räumungsklage
22. Januar 2021
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Frage vom 22. Januar 2021 | 16:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Videoüberwachung während Räumungsklage
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2021 | 16:48
Von
Status: Master (4561 Beiträge, 552x hilfreich)
ZitatDa wir davon ausgehen, dass der Mieter im DG bis zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht ausgezogen ist, wollte ich wissen was wir tun können, schließlich darf er dort ja nicht mehr wohnen und behindert zudem unsere Arbeiten. :
Doch darf er, noch ist kein Urteil gesprochen und nach dem Urteil muss erst mal ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Ärgerlich für euch, hilft aber nicht.
ZitatWir wollen im Eingangsbereich, Treppenhaus und im Garten Kameras anbringen.Dürfen wir das als neue Besitzer während der Räumungsklage? :
Klar, wenn ALLE Mieter zustimmen .. das wird wohl eher nicht so sein, also in eurem Fall dann nein. Ausnahme evtl. Teile des Gartens, so es denn eurer allein zu nutzender ist.
-- Editiert von Solan196 am 22.01.2021 16:52
#2
Antwort vom 22. Januar 2021 | 16:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo @Solan196,
vielen Dank die Antwort, verstehe ich das richtig, wir brauchen die Zustimmung vom Mieter im DG um Kameras anzubringen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Januar 2021 | 17:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDa wir davon ausgehen, dass der Mieter im DG bis zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht ausgezogen ist, wollte ich wissen was wir tun können, schließlich darf er dort ja nicht mehr wohnen und behindert zudem unsere Arbeiten. :
Doch darf er, noch ist kein Urteil gesprochen und nach dem Urteil muss erst mal ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Ärgerlich für euch, hilft aber nicht.
ZitatWir wollen im Eingangsbereich, Treppenhaus und im Garten Kameras anbringen.Dürfen wir das als neue Besitzer während der Räumungsklage? :
Klar, wenn ALLE Mieter zustimmen .. das wird wohl eher nicht so sein, also in eurem Fall dann nein. Ausnahme evtl. Teile des Gartens, so es denn eurer allein zu nutzender ist.
-- Editiert von Solan196 am 22.01.2021 16:52
vielen Dank die Antwort, verstehe ich das richtig, wir brauchen die Zustimmung vom Mieter im DG um Kameras anzubringen?
#4
Antwort vom 22. Januar 2021 | 17:10
Von
Status: Master (4561 Beiträge, 552x hilfreich)
ZitatHallo @Solan196, :
vielen Dank die Antwort, verstehe ich das richtig, wir brauchen die Zustimmung vom Mieter im DG um Kameras anzubringen?
Nicht nur seine, ihr benötigt die Zustimmung ALLER Mieter.
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