Viel zu hohe Nebenkostenabrechnung

17. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
PieBar
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Viel zu hohe Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ich wurde von meiner Tante gebeten, ihre Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Sie soll für letztes Jahr eine Nachzahlung von 600€ leisten. In den Jahren davor kam sie meist plusminus Null raus.

Ich habe nun zwei große Kostentreiber in der Abrechnung entdeckt:

A Personenanzahl: meine Tante hat die Wohnung mit ihrem Freund zusammen angemietet. Dieser war aber nicht auf die Wohnung angemeldet und hat auch nie in der Wohnung übernachtet und schon gar nicht gewohnt. In der Abrechnung tauchen nun zwei Personen auf. Die Gebühren für Müll und Wasser werden nach Personenanzahl verteilt.

1. Frage: Kann meine Tante nachträglich auf eine Person ändern lassen oder ist das für den Vermieter nicht mehr zumutbar?
2.Frage: ist es zulässig den Wasserverbrauch nach Personen abzurechnen?


B Gasanbieter: lediglich für die Heizung wird Gas beschafft. Meine Tante soll nun für eine 75qm-Wohnung, die sie allein bewohnt, für 2009 eine Gesamtsumme von 1648€ bezahlen(nur Heizung!). Dies liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Ich habe den Vermieter nun gebeten, die Heizkostenabrechnung offenzulegen. Dabei trat zutage, dass er einen Standard-Einstiegsvertrag bei einem Gasanbieter für das komplette Haus genommen hat. Das Haus hatte 2009 einen Gasverbrauch von 91.000kWh. Dafür verlangte der Anbieter stolze 7000€. Ein Internet-Preisvergleich lieferte mir nun 25 Anbieter, die die gleiche Menge Gas für unter 5500 Euro angeboten haben - der günstigste liegt bei 3980€ !!
Aktuell wird das Gas von einer Tochter der Rheinenergie(->GEW) bezogen. Rheinenergie hat nun zwei Tarife, wo 91.000 kWh einmal für 4500€ (bei Vertragsbindung bis 2011) und einmal für 4600€(bei Vertragsbindung bis 2012).
Da ich selbst Hausverwalter bin, weiß ich von dem sog. Wirtschaftlichkeitsgebot. Ich bin als HVW verpflichtet Preisvergleiche einzuholen.

3.Frage: habe ich Chance, die Heizkostenabrechnung anzufechten und muss der Vermieter dann einen Teil der Heizkosten übernehmen, weil er das Wirtschaftlichkeitsgebot mißachtet hat?






-----------------
""

-- Editiert am 17.05.2010 08:58

-- Editiert am 17.05.2010 09:10

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 620x hilfreich)

zu 1: Woher sollte denn der VM wissen, dass nur 1 Person dort wohnt ?
wenn, dann geht das nur für die zukunft
zu 2: ist in verschiedenen Bundesländern möglich
schau mal unter: Kaltwasserzähler Pflicht
zu 3: nicht die geringste Chance

Du vergleichst die Rechnung von 2009 mit den Preisen von heute. Und lass die Anbieter mit Vorauskasse, Kaution und Bonus weg.

Da ich selbst Hausverwalter bin, weiß ich von dem sog. Wirtschaftlichkeitsgebot.
Du machst dort nur ein Praktikum, frage mal deine Chefin.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.674 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen