Hallo,
Ich brauche einen Rat. Wir sind am 15.04.24 aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll wurde nur ein Sprung im Waschbecken festgehalten und eine Macke im Laminat.
Als ich jetzt die Vermieterin anschrieb und zwecks der Rückzahlun der Kaution fragte, kam sie mir mit einer langen Mängelliste.
Unkraut auf der Terrasse
Schimmel an der Fußleiste
Fußleisten gestrichen
Loch in der Türe
Undichte Syphon
Defekte Spülmaschine
Schmutzige Fensterrahmen
Die Wiese im Garten sei kaputt.
Die Spülmaschine lief eine Woche vor Auszug noch, ein Loch in der Tür ist mir nicht bekannt. Die Fußleisten wurden von uns auch nicht gestrichen. Okay, es war vielleicht ein wenig Unkraut vorhanden
Aber kann Sie mir diese Sachen nachträglich noch von der Kaution einbehalten?
Lg
Viele Mängel trotz Übergabeprotokoll
9. Juni 2024
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Frage vom 9. Juni 2024 | 12:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Viele Mängel trotz Übergabeprotokoll
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#1
Antwort vom 9. Juni 2024 | 12:53
Von
Status: Junior-Partner (5257 Beiträge, 639x hilfreich)
ZitatIch brauche einen Rat. Wir sind am 15.04.24 aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll wurde nur ein Sprung im Waschbecken festgehalten und eine Macke im Laminat. :
Haben beide das Protokoll unterschrieben?
ZitatSchmutzige Fensterrahmen :
Ist kein Mangel.
#2
Antwort vom 9. Juni 2024 | 12:53
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 76x hilfreich)
ZitatIm Übergabeprotokoll wurde nur ein Sprung im Waschbecken festgehalten und eine Macke im Laminat :
Ist das Protokoll sowohl von euch als der Vermieterin unterschrieben? Wenn ja, dann hat sie schlechte Karten. Ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll hat vor Gericht regelmäßig Beweiskraft und Mängel, die dort nicht aufgeführt sind, kann der Vermieter nicht nachträglich hinzufügen.
Ausnahme sind nur versteckte Mängel.
könnte ein versteckter Mangel sein. Aber solange euch als Mieter keine Schuld an der Undichte trifft, müsst ihr dafür trotzdem nichts zahlen. Alle anderen Punkte sind für mich definitiv nicht versteckt.ZitatUndichte Syphon :
Ich sehe hier keine Rechtsgrundlage für die Vermieterin, noch für weitere Mängel einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, außer ggf. die, die bereits im Protokoll stehen.
Wenn sie diese Dinge doch mit der Kaution verrechnet, müsst ihr aber ggf klagen, um das Geld wiederzubekommen. Das macht keinen Sinn vor Ablauf von 6 Monaten nach Auszug.
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#3
Antwort vom 9. Juni 2024 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (34087 Beiträge, 5885x hilfreich)
Grundsätzlich nicht, sie hat zunächst nur weitere *Mängel* erwähnt.ZitatAber kann Sie mir diese Sachen nachträglich noch von der Kaution einbehalten? :
Gibts von der Vermieterin auch eine Angabe zu den Kosten in € ?... oder eine Aufforderung, dass ihr diese *Mängel* noch selbst beseitigen sollt?
Habt ihr evtl. noch das Ü-Protokoll vom Einzug?
Wann sollte denn die Kaution an euch zurückgezahlt werden?Zitatund zwecks der Rückzahlun der Kaution fragte :
Gibt es dazu eine besondere Vereinbarung?
#4
Antwort vom 9. Juni 2024 | 18:44
Von
Status: Unbeschreiblich (124197 Beiträge, 40335x hilfreich)
ZitatAber kann Sie mir diese Sachen nachträglich noch von der Kaution einbehalten? :
Klar.
Ich würde jetzt einfach nichts mehr machen bis im Dezember und dann die Kaution gerichtsfest einfordern.
Vermutlich wird die Vermieterin es bis dahin nicht schaffen, eine rechtskonforme Kautionsabrechnung zu erstellen.
#5
Antwort vom 9. Juni 2024 | 18:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, das Übergabeprotokoll wurde von beiden Parteien unterschrieben. Sie hat nur geschrieben dass sie das alles berechnen muss und dann nochmals bescheid gibt. Einige Sachen hat sie schon von einer Firma richten lassen.
#6
Antwort vom 9. Juni 2024 | 18:59
Von
Status: Junior-Partner (5257 Beiträge, 639x hilfreich)
ZitatJa, das Übergabeprotokoll wurde von beiden Parteien unterschrieben. :
Na dann ist doch eigentlich alles gebuttert. Hast du die Schäden am Waschbecken und Laminat der Versicherung gemeldet?
#7
Antwort vom 9. Juni 2024 | 23:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNa dann ist doch eigentlich alles gebuttert. Hast du die Schäden am Waschbecken und Laminat der Versicherung gemeldet? :
Ja klar, das wäre au das kleinste Problem das sie diese Mängel abzieht. Aber alles andere hätte die gute Dame doch direkt bemängeln und in das Übergabeprotokoll schreiben müssen. Sie erklärt sich jetzt damit das diese ganze Sachen bei der Übergabe nicht gesehen wurde weil sie nicht alles richtig angeschaut haben.
#8
Antwort vom 9. Juni 2024 | 23:56
Von
Status: Unbeschreiblich (124197 Beiträge, 40335x hilfreich)
ZitatSie erklärt sich jetzt damit das diese ganze Sachen bei der Übergabe nicht gesehen wurde weil sie nicht alles richtig angeschaut haben. :
Dummheit ist teuer - diesmal für die Vermieterin ...
#9
Antwort vom 10. Juni 2024 | 07:01
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 76x hilfreich)
ZitatDummheit ist teuer - diesmal für die Vermieterin ... :
Dem stimme ich grundsätzlich zu. Ich befürchte nur, die Vermieterin wird das anders sehen. Und wenn sie nicht freiwillig einlenkt, dann müssen die Mieter klagen, weil:
ZitatAber kann Sie mir diese Sachen nachträglich noch von der Kaution einbehalten? :
Und die Antwort darauf wird (höchstwahrscheinlich, es sei denn, es handelt sich um z.B. ein Aval irgendeiner Bank) wohl lauten: ja, sie kann das nachträglich einbehalten und wird es wohl auch tun.
Wenn das Ganze auf einen Rechtsstreit hinausläuft, schätze ich die Chancen der Vermieterin wirklich sehr, sehr schlecht ein und schätze, das Gericht würde ihr eine sehr teure Lehrstunde in Mietrecht geben. Aber bis dahin muss man als Mieter erstmal kommen. Ein Prozess kann sich über Monate, ggf. Jahre hinziehen. Es muss meist in Vorkasse getreten werden (Anwalt, Gericht) und dann kommt noch hinzu: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Gerade Amtsgerichte treffen in der ersten Instanz oft Entscheidungen, die dann auch mal die Rechtslage... sehr kreativ anwenden.
Je nachdem, wie viel Lust auf Ärger, Stress und Arbeit die Mieter haben, und wie hoch dann irgendwann die Kosten sind, die die Vermieterin gedenkt, mit der Kaution zu verrechnen, kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass es sich nicht lohnt.
ZitatIch würde jetzt einfach nichts mehr machen bis im Dezember und dann die Kaution gerichtsfest einfordern. :
Dem würde ich mich auch anschließen. Wenn man unbedingt möchte, könnte man der Vermieterin noch schreiben, dass man ihre nachträglichen Forderungen ablehnt, da keine Rechtsgrundlage erkennbar ist. Man muss bei sowas aber höllisch aufpassen, dass man nicht aus Versehen "Verhandlungen" startet oder "Zugeständnisse" macht. Das kann den Ausgang einer eventuelle Klage nämlich sehr negativ zu Ungunsten der Mieter verändern.
#10
Antwort vom 10. Juni 2024 | 10:26
Von
Status: Junior-Partner (5257 Beiträge, 639x hilfreich)
Wurde dir die Mängelliste eigentlich schriftlich übergeben?
#11
Antwort vom 10. Juni 2024 | 12:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWurde dir die Mängelliste eigentlich schriftlich übergeben? :
Per WhatsApp hat sie es mitgeteilt. Bilder waren dabei und die Mitteilung das ich 670 Euro Nebenkosten nachzahlen muss
#12
Antwort vom 10. Juni 2024 | 13:12
Von
Status: Junior-Partner (5257 Beiträge, 639x hilfreich)
ZitatPer WhatsApp hat sie es mitgeteilt. Bilder waren dabei und die Mitteilung das ich 670 Euro Nebenkosten nachzahlen muss :
Na ja, für die NK bedarf es einer ordentlichen Abrechnung, ebenso muss die Kaution ordentlich abgerechnet werden.
Und hier empfehle ich tatsächlich:
ZitatIch würde jetzt einfach nichts mehr machen bis im Dezember und dann die Kaution gerichtsfest einfordern. :
Die tatsächlichen Mängel kannst du über deine Vers. regulieren lassen, für den Rest abwarten, Tee trinken.
#13
Antwort vom 10. Juni 2024 | 13:33
Von
Status: Unbeschreiblich (34087 Beiträge, 5885x hilfreich)
Hätte-hätte ist jetzt aber nicht. Sie HAT es nicht gemacht. Verdeckt oder versteckt war mE nichts von dem, was sie nun nachgeschoben hat.ZitatAber alles andere hätte die gute Dame doch direkt bemängeln und in das Übergabeprotokoll schreiben müssen. :
Eine Zahl 670,- zur Nachzahlung der NK (für welchen Zeitraum?) ist auch nichts, was dich jetzt beunruhigen muss.
Die Abrechnung muss nachvollziehbar und nachprüfbar sein.
Ein Protokoll vom Einzug?? Nicht mehr vorhanden?
Wie lange habt ihr dort gewohnt?
Sind die beiden Mängel/Schäden lt. Protokoll... tatsächlich von euch verursacht?
Warum hast du jetzt schon nach der Kautionsrückzahlung gefragt?
#14
Antwort vom 12. Juni 2024 | 10:49
Von
Status: Lehrling (1001 Beiträge, 294x hilfreich)
ZitatIch würde jetzt einfach nichts mehr machen bis im Dezember und dann die Kaution gerichtsfest einfordern. :
Zur Erklärung warum HvS da so schreibt:
Der Vermieter hat genau 6 Monate Zeit eventuelle Ersatzansprüche aus Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache einzufordern. Danach sind diese Ansprüche verjährt. Deswegen hält als Mieter da am besten die Füße still und fordert erst dann die Kaution ein.
Der Vermieter hat dann nämlich keine Chance mehr irgendwelche nachträglich festgestellten Mängel geltend zu machen.
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