Viele kleinere Mängel in der Wohnung und Sorge vor Mieterhöhung bei Rückmeldung

4. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Euphorion
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Viele kleinere Mängel in der Wohnung und Sorge vor Mieterhöhung bei Rückmeldung

Hallo liebe Mitmieter,

ich lebe mit meiner Partnerin in einer 55qm Wohnung in guter Lage in einer bekannten Großstadt und dies zu wirklich vergleichsweise günstigen Konditionen. Die Vermieterer sind ein Paar, mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland. Die kümmern sich hier genau genommen um gar nichts, zögern alles raus. Das Haus ist in einem fragwürdigen Zustand.

Zum Einzug war klar, dass die Wohnung, ausser des Bodens, in naher Vergangenheit nicht renoviert wurde. Dadurch haben wir uns die geringe Miete erklärt.

Jetzt sind aber nach 3 Jahren viele kleine Mängel in Erscheinung getreten und ich würde diese gerne reklamieren.

Mich sorgt jedoch, dass ich damit ggf eine Renovierung der Wohnung anstoße und dies eine Mieterhöhung rechtfertigt. Und davor habe ich wirklich Sorge!

Hier eine Auflistung der Mängel:

*Schimmel in der Dusche, entlang der Fliesen.

*Sehr geringe Wasserdurchlaufmenge in der Dusche

*Fenster nicht richtig dicht: Zugluft

*Backofenhitze ausgetreten, Griff gesprungen

*Dunstabzughaube Schalterabdeckung gebrochen

*Toilette nichtmehr fest verankert. Schraube locker.

*Steckdosen fallen aus der Wand

*Schlafzimmer: Flüssigkeit dringt von außen in die Wohnung. Putz blättert sich


Mir ist durchaus bewusst, dass es eine Instandsetzung gibt, als auch eine Modernisierung. Und dennoch ist mir nicht ersichtlich, welche Möglichkeiten Vermieter haben mir daraus einen Strick zu drehen.

Über hilfreiche Gedanken wäre ich sehr dankbar!

Herzliche Grüße
Euphorion

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Seit wann konkret liegen die jeweiligen Mängel vor?
Bei den 5 letztgenannten Mängeln stellt sich die spontane Frage nach dem "warum".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
welche Möglichkeiten Vermieter haben mir daraus einen Strick zu drehen.
Selten drehen die Stricke, auch nicht , wenn sie in einem anderen Bundesland wohnen. Manche leben sogar auf anderen Kontinenten...

Zu den Mängeln: Vieles wird auf das eigene Nutzerverhalten zurückzuführen sein, einiges habt ihr bereits beim Einzug hingenommen. Ihr wohnt seit 3 Jahren dort? Da war der Zustand viel besser?

- Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB sehe ich nicht.
- Eine Erhöhung der Kosten aufgrund Modernisierung nach § 555b BGB sehe ich auch nicht.
- Bestimmte Kosten für Reparaturen dürften im Mietvertrag unter Kleinreparaturen vereinbart sein.

Frage: Welche Flüssigkeit dringt im Schlafzimmer WO ein?

Man kann dem Vermieter durchaus eine Mängelliste schicken und die Beseitigung in angemessener Frist fordern.
Er wird evtl. auf den MV verweisen oder gar nicht reagieren oder hinauszögern.
Bevor er nicht ankündigt, dass das Kosten verursacht, ist Angst unbegründet.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Euphorion
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell

Vielen dank für die Rückmeldung!

Außer der defekten Schalterabdeckung der Abzugshaube liegt bei allen anderen Schäden kein Eigenverschulden vor.

Der Backofengriff ist im laufenden Betrieb gerissen und das Klo war auch schon davor locker.

Die Flüssigkeit welche mutmaßlich durch die verursachten undichten Fenster strömt ist wahrscheinlich Kondenswasser.

Die Steckdosen waren ebenfalls davor schon locker.

Die meisten Schäden sind über die letzten 3 Jahre entstanden. Alleine heute ist die Dichtung der WC Druckspülung gerissen. Jetzt läuft Wasser bis am Montag der Installateur kommt.

Die Küche ist alt, das Bad auch. Der Rest ebenfalls..

@Anami

Vielen Dank auch für deinen Beitrag!

Ich hatte noch keinen Blick in den Vertrag geworfen, hatte mich aber sowieso gefragt, ob die Schäden überhaupt als "Kleinstschäden" für eigenmächtige Reparaturen herhalten..

Im Falle einer Forderung an den Vermieter. Was genau kann ich anfordern? Die Einbestellung von Handwerkern, oder muss ich den Vermietern überhaupt erstmal die Möglichkeit einräumen die Mängel selbstständig zu begutachten?

Welche Frist wäre dafür angemessen?


Edit:
Zu deiner Frage bezüglich der Flüssigkeit: entlang der Wand unmittelbar in Nähe des Schlafzimmerfensters. Dort wellt sich der Putz schon seit Beginn des Eizuges. Und wir lüften generell sehr viel und oft. Deshalb ist das eher ein schleichender Prozess.

-- Editiert von User am 4. Januar 2025 20:10

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1755 Beiträge, 215x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
Mich sorgt jedoch, dass ich damit ggf eine Renovierung der Wohnung anstoße und dies eine Mieterhöhung rechtfertigt. Und davor habe ich wirklich Sorge!


Eine Mieterhöhung kann jederzeit kommen, dürfte aber umso wahrscheinlicher sein, wenn man schlafende Hunde weckt.

Im Prinzip sind das alles Kleinigkeiten, die man auf eigene Kosten beheben lassen könnte, wenn man solche Angst vor einer Mieterhöhung hat.

Einzig die nasse Wand könnte Probleme machen und ins Geld gehen. Ist hier denn auch schon Schimmel entstanden?

Zitat (von Anami):
Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB sehe ich nicht.


Warum besteht deiner Meinung nach nicht die Möglichkeit, die Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
Der Backofengriff ist im laufenden Betrieb gerissen
Ja, Nutzerverhalten. Der Vermieter wars nicht und schon vor 3 Jahren war die Küche alt. Ist der Griff zu reparieren oder zu ersetzen? Muss dafür ein Küchenexperte vor Ort was feststellen?
Zitat (von Euphorion):
das Klo war auch schon davor locker.
Schon vor > 3 Jahren? Wie oft wurde bisher Mängelbeseitigung gefordert?
Das alles hätte man beim Einzug/im Übergabeprotokoll festhalten sollen und evtl. 4-8 Wochen später nachfragen können, wann das erledigt wird...oder ob man es selbst beauftragen solle. Auch so mit den Steckdosen.
Kondenswasser strömt nicht durch undichte Fenster herein. Es bildet sich innen durch hohe Luftfeuchtigkeit. Undichte Fenster wirken da uU sogar regulierend. Und das Argument mit dem Lüften kann man hier nicht ausdiskutieren, denn kein Mieter gibt zu, dass er falsch lüftet.
Wenn ihr schon vor 3 Jahren dort Putzschäden/Feuchtigkeit festgestellt habt, stellt sich wieder die Frage, ob das im Protokoll steht oder wie oft ihr schon Mängelbeseitigung gefordert habt oder ob ihr den allg. Zustand wegen des günstigen Mietpreises *geschluckt* habt.
Zitat (von Euphorion):
Jetzt läuft Wasser bis am Montag der Installateur kommt.
Neuer Mangel. Könnte man das Wasser dort abstellen, damit es nicht unaufhörlich durchs WC fließt? Und nur bei Bedarf wieder an?
Zitat (von Euphorion):
Die Küche ist alt, das Bad auch. Der Rest ebenfalls.
Das hast du auch spätestens beim Einzug festgestellt. Jetzt ist alles lediglich 3 Jahre älter.
Zitat (von Euphorion):
ob die Schäden überhaupt als "Kleinstschäden" für eigenmächtige Reparaturen herhalten..
Es geht bei *Kleinreparaturen* nicht um eigenmächtiges Arbeiten. Manches lässt man besser vom Fachmann machen, deshalb gibts ja auch ne Kostenbegrenzung für Kleinreparaturen. (zb. hier beim Installateur). Schau nach, was im MV steht.
Dort findet sich wohl auch ein Hinweis, dass der Mieter Mängel und Schäden unverzüglich dem VM mitteilen soll.
An den Vermieter kann man nachsweisbar schreiben, dass xyz defekt ist und man die Mangelbeseitigung in angemessener Frist (zB 4 Wochen) fordert. Dann abwarten, was und ob er antwortet/entscheidet.
Ich nehme an, da kommt nicht viel.

Zitat (von Nana71):
Warum besteht deiner Meinung nach nicht die Möglichkeit,
Nicht, wenn ein Mieter nur Mangelbeseitigung verlangt.
Grundsätzlich natürlich schon. Ich kenne den Vermieter nicht und weiß nicht, ob er zu den schlafenden Hunden gehört. :wink:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3986 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
und das Klo war auch schon davor locker.

Mit einem Schraubenzieher in wenigen Minuten erledigt.
Zitat (von Euphorion):
Die Steckdosen waren ebenfalls davor schon locker.

Die haben bisher noch nie gestört, erst jetzt?
Zitat (von Euphorion):
Backofenhitze ausgetreten, Griff gesprungen

Könne Mieterangelegenheit sein.
Zitat (von Euphorion):
Die Küche ist alt, das Bad auch. Der Rest ebenfalls..

Solange alles funktioniert und benutzbar sind, sehe ich da keinen Mangel.
Zitat (von Euphorion):
Dort wellt sich der Putz schon seit Beginn des Eizuges.

Warum wurde selbiges nicht sofort moniert? Das Fenster selber abdichten, wäre eine Möglichkeit.
Den Schimmel entfernen, da gibt es wirkungsvolle Mittel.

Zitat (von Nana71):
Warum besteht deiner Meinung nach nicht die Möglichkeit, die Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen?

Weil das offenbar wg. diverser Mängel nicht möglich ist, deshalb die geringe Miete.
Zitat (von Euphorion):
in naher Vergangenheit nicht renoviert wurde. Dadurch haben wir uns die geringe Miete erklärt.


Man hat eine desolate Wohnung gemietet, der Zustand war bekannt. Allerdings sollte man nicht erwarten, dass nach Behebung aller Mängel, die geringe Miete bleibt.


-- Editiert von User am 5. Januar 2025 12:44

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#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
Der Backofengriff ist im laufenden Betrieb gerissen und das Klo war auch schon davor locker.

..im laufenden Betrieb gerissen? ohne jegliches Zutun? Wenn eine Schraube locker ist, nehme doch einen Schraubenzieher und drehe diese Schraube fest.

Zitat (von Euphorion):
Die Flüssigkeit welche mutmaßlich durch die verursachten undichten Fenster strömt ist wahrscheinlich Kondenswasser.
Die Steckdosen waren ebenfalls davor schon locker.

Wenn Wasser/Flüssigkeit durch undichte Fenster in die Wohnung strömt würde ich als Mieter die Fenster abdichten. Gibt Dichtungen in jedem Baumarkt.
Die lockeren Steckdosen mit Schraubenzieher befestigen. sollte alles von einigermassen klugen Mietern möglich sein.

Zitat (von Euphorion):
Die meisten Schäden sind über die letzten 3 Jahre entstanden. Alleine heute ist die Dichtung der WC Druckspülung gerissen. Jetzt läuft Wasser bis am Montag der Installateur kommt.

In diesem Fall das Wasser absperren, das erfordert die Pflicht des Mieters. Die Wasserkosten über Tage könnten dem VM evtl. nicht angehängt werden. Also Wasser abstellen wenn andere Möglichkeit nicht schnell genug vorhanden ist.

Zitat (von Euphorion):
Die Küche ist alt, das Bad auch. Der Rest ebenfalls..

Warum zieht ein Mensch in einen Altbau ein?

Zitat (von Euphorion):
ich lebe mit meiner Partnerin in einer 55qm Wohnung in guter Lage in einer bekannten Großstadt und dies zu wirklich vergleichsweise günstigen Konditionen.

Wohl deshalb.

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Meine persönliche Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Man hat eine desolate Wohnung gemietet, der Zustand war bekannt.

Mängel die vor Vertragsschluss bekannt waren, gelten als mit gemietet.
Man müsste also da schon mal sortieren.



Zitat (von Loni12):
Allerdings sollte man nicht erwarten, dass nach Behebung aller Mängel, die geringe Miete bleibt.

Stimmt, Reparaturen kosten Geld.

Das vergessen viele Mieter immer wieder, die Mieter zahlen denknotwendigerweise nicht nur den Bau der Wohnung sondern auch alle Reparaturen und Instandhaltungen.



Zitat (von Leo4):
Wenn Wasser/Flüssigkeit durch undichte Fenster in die Wohnung strömt würde ich als Mieter die Fenster abdichten. Gibt Dichtungen in jedem Baumarkt.
Die lockeren Steckdosen mit Schraubenzieher befestigen.

Mieter sollten da nichts machen, denn wenn sie was machen, sind sie voll in der Haftung - das kann dann sehr teuer werden.
Und in Steckdosen mit Schraubenziehern zu hantieren, dass kann schlicht das Leben kosten.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1755 Beiträge, 215x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und in Steckdosen mit Schraubenziehern zu hantieren, dass kann schlicht das Leben kosten.


Wenn man nur die Schraube festzieht, sollte gar nix passieren.

Und wenn man ganz sichergehen will, schaltet man vorher die Sicherung aus.

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Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#10
 Von 
Euphorion
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@Nana71
Ja, ich könnte anfangen alles auf eigene Kosten zu machen.
Und das ein oder andere ist natürlich kein Thema. Aber generell sehe ich hier den Vermieter in der Pflicht.

@Anami
Wir haben hier tatsächlich sehr lange Probleme *geschluckt*. Das Fass ist mit dem defekten Wasserzulauf übergelaufen.. im wahrsten Sinne.
Werde jedoch wie empfolen eine Mängelliste an den Vermieter schicken. Natürlich nur diejenigen, welche Relevanz haben. Die gesamte Auflistung der Probleme sollte nur einer groben Einordnung über den Gesamtzustand der Wohnung dienen.

@Loni12
Danke für deine kundigen Ferndiagnosen. Wenn ich nur schon früher solche allgemeingültigen Ratschläge hätte..
Die Realität sieht jedoch folgendermaßen aus:
-Die WC Schraube dreht durch, da ist was im Boden hinüber.
-Dass die Steckerdosen rausfallen, ist keine Frage des "störens", sondern sollte allgemein einfach behoben sein. Unabhängig von meinem Geschmack, und ich werde einen Teufel tun, da Hand anzulegen.
-Die Fenster sind nicht aufgrund der fehlenden oder mangelhaften Dichtung undicht, sondern lassen sich nicht richtig einstellen. Habe schon alles versucht.
-zum Schimmel. Habe schon versucht die Fliesen mit Drahtbohraufsatz vom Schimmel zu befreien. Keine Chancem der steckt irgendwie in der Ritze. Mit Chemie hatte ich es noch nicht versucht. Da mag es tatsächlich bessere Lösungen geben.


@Leo4
zur WCschraube: Siehe @Loni12.
zur Steckdose: Siehe @Loni12. (p.s. danke für deinen Kommentar, du kluger Ferndiagnostiker.)
zum Wasserlauf: auch hier liegt es bestimmten an mangelden Fächigkeiten meinerseits den unauffindbaren Wasseranschluss zu finden. Meine Schuld. Aber morgen um 8 kommt gerufene Hilfe.
Und zum Altbau: Hajo, muss ich mich jetzt rechtfertigen? Spar ich mir. Danke.

@Harry van Sell
Es stimmt. Einiges war im Vorfeld klar. Und einiges andere war einfach auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Ob Das jetzt die Steckdosen sind, oder die undichten Fenster...






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#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1755 Beiträge, 215x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nicht, wenn ein Mieter nur Mangelbeseitigung verlangt.


Mir ist immer noch nicht klar, was dagegen sprechen sollte.

Zitat aus dem Eingangsbeitrag:

Zitat (von Euphorion):
ich lebe mit meiner Partnerin in einer 55qm Wohnung in guter Lage in einer bekannten Großstadt und dies zu wirklich vergleichsweise günstigen Konditionen.


Der TE lebt seit drei Jahren in der Wohnung und die Miete wurde bisher nicht erhöht (Stichwort: ortsübliche Vergleichsmiete).

-- Editiert von User am 5. Januar 2025 21:20

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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und in Steckdosen mit Schraubenziehern zu hantieren, dass kann schlicht das Leben kosten.

Ja, im schlimmsten Fall. Ein kluger Mieter nimmt dazu einen entsprechenden Schraubenzieher und dreht mit diesem nur die Schraube fest, hantiert und fummelt nicht weiter an der Steckdose. Aber damit sind die meisten Mieter wahrscheinlich schon überfordert.
Dafür zahlt der Mieter ja die angepasste Miete, dass er selber nicht Hand anlegen muss, selbst wenn es nur um eine lockere Schraube geht.


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Meine persönliche Meinung.

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3986 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Der TE lebt seit drei Jahren in der Wohnung und die Miete wurde bisher nicht erhöht (Stichwort: ortsübliche Vergleichsmiete).

Weil sich die Wohnung bereits beim Einzug, in einem schlechteren Zustand befand, war die ortsübliche Vergleichsmiete offenbar nicht möglich.
Deshalb, günstige Wohnung - dafür Mängel.

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#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3986 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
Die WC Schraube dreht durch, da ist was im Boden hinüber.

Es gibt Füllmaterial, sowohl für Beton oder Holzböden, wenn das trocken ist, lässt sich die Schraube bestimmt festdrehen, nur ein Beispiel.
Zitat (von Euphorion):
Mit Chemie hatte ich es noch nicht versucht.

Wäre vermutlich die Lösung und gesundheitlich besser.
Mit dem Drahtbohraufsatz verteilen sie den Schimmel doch nur.
Sie fragten nach und bekamen offenbar nicht die gewünschten Antworten.
Behebt der Vermieter die Mängel und erkennt, dass er nach 3 Jahren die Miete sowieso erhöhen darf, dann wird er das vermutlich auch tun.
Sind die bereits beim Einzug vorhandenen Schäden im Übergabeprotokoll erwähnt? Oder steht im Mietvertrag, warum sie eine geringe Miete bezahlen müssen?

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#15
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1755 Beiträge, 215x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Weil sich die Wohnung bereits beim Einzug, in einem schlechteren Zustand befand (...)


Im Eingangsbeitrag steht lediglich, dass die Wohnung unrenoviert war...die Mängel sind anscheinend erst während der Mietzeit aufgetreten.

Zitat (von Loni12):
(...) war die ortsübliche Vergleichsmiete offenbar nicht möglich.


Das kann so sein oder auch nicht.

-- Editiert von User am 6. Januar 2025 09:24

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3986 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
.die Mängel sind anscheinend erst während der Mietzeit aufgetreten.

Nö, nach der Antwort unten eher nicht.
Zitat (von Euphorion):
Einiges war im Vorfeld klar. Und einiges andere war einfach auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Ob Das jetzt die Steckdosen sind, oder die undichten Fenster...


Nehme an, die gute Wohngegend, sowie die günstige Miete, gaben den Ausschlag.
Nun Mängel monieren, welche schon beim Einzug vorlagen, könnte schwierig werden, vor allem bei gleichbleibender Miete.
Zitat (von Harry van Sell):
Mängel die vor Vertragsschluss bekannt waren, gelten als mit gemietet.

So ist es.
Ob es nicht einfacher ist, die Kleinigkeiten selber zu reparieren, sei dahingestellt.
Schlafende Hunde wecken, ist oft von Nachteil.

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#17
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 256x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Ein kluger Mieter nimmt dazu einen entsprechenden Schraubenzieher und dreht mit diesem nur die Schraube fest, hantiert und fummelt nicht weiter an der Steckdose.

Und wieso gehst du davon aus, dass es sich hier nur um den Steckdosenaufsatz handelt?
Wenn der TE schreibt
Zitat (von Euphorion):
*Steckdosen fallen aus der Wand

Dann hört sich das eher so an, als ob der gesamte Steckdoseneinsatz (wi die Verkabelung dran hängt) lose ist. Bei Altbau/bröckelndem Putz keine Seltenheit. Auch wenn ich das selber wieder Festschrauben würde, so kann ich jeden verstehen, der sich mit gesunden Respekt vor Stromführenden Geräten weigert, dies zu tun und es dem Vermieter oder einem Fachmann überlassen will. Mit sowas ist nicht zu spassen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Der TE lebt seit drei Jahren in der Wohnung und die Miete wurde bisher nicht erhöht (Stichwort: ortsübliche Vergleichsmiete).
Ja, er kann die Miete erhöhen. Wenn der Mietspiegel/örtl. VGM das zulässt, kann er das tun.
Ob eine Forderung, x Mängel zu beseitigen, den Vermieter ärgert und er mit einer Mieterhöhung nach §558 BGB reagiert, ist aber unbekannt.
Wie gesagt, ich weiß nicht, ob da ein Hund schläft und ob im MV etwas von -unrenoviert- steht, auch nicht.
Unrenoviert bezieht sich iaR auf Schönheitsreparaturen/Malerarbeiten, oder?

Es könnte aber auch so sein: Ein *fauler Vermieter* vermietet sehr günstig, hohe Mieteinnahmen sind nicht so wichtig ...Hauptsache, er muss nichts sanieren/modernisieren bzw. die Bude steht nicht leer in der guten Gegend.

--------------------------------
Zitat (von Euphorion):
Aber generell sehe ich hier den Vermieter in der Pflicht.
Ich nicht generell. Was du sehenden Auges *mitgemietet* hast, ist nicht VM-Pflicht.
Die Wohnung muss in einem gebrauchsfähigen Zustand sein, ganz unabhängig von der Miethöhe. Schäden sollen beseitigt werden (evtl. der Riß im Putz, der auf Fassadenschäden hindeutet).
Es gibt auch noch das Instrument der *Selbstvornahme*zur Mängelbeseitigung.
Oder ob die Ankündigung einer *Mietminderung* den VM zu etwas bewegt...keine Ahnung. Du wiederum hättest das Problem, eine €-Höhe für die Minderung zu finden. Sowas reizt evtl. erst recht zur Mieterhöhung...

Das mit dem Druckspüler---ja, das ist wohl VM-Sache. Deshalb Rechnung/Beleg vom Installateur dem VM vorlegen.

Fazit: Wenn deine Sorge vor einer Mieterhöhung so groß ist, könntest du dich zum Thema Mieterhöhung in X-Stadt schlau machen. Vieles findet man im Netz. Vielleicht könnte der VM wegen des Zustandes der Bude keine Erhöhung nach §558 durchsetzen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
Mich sorgt jedoch, dass ich damit ggf eine Renovierung der Wohnung anstoße und dies eine Mieterhöhung rechtfertigt. Und davor habe ich wirklich Sorge!

hunhung
Die Beseitigung von Mängeln begründet keine Mieterhöhung.

Die hinter der Frage stehe Sorge dürfte doch eher sein ob eine Mängelmeldung den VM aus seiner Lethargie erweckt und dieser dann nicht nur die Mängel beseitigt, sondern sich ggf. Gedanken über eine Modernisierung oder mögliche Mieterhöhungen macht.

Da kann kein Forum einen Rat geben, es bleibt nur festzustellen das:

a) der Mieter das Recht hat eine Mängelbehebung einzufordern und
b) der VM das Recht hat Modernisierungen, bzw.Mieterhöhungen entsprechend den rechtlichen Grundlagen einzufordern

und das beides rechtlich voneinander unabhängig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die Steckdosen waren ebenfalls davor schon locker.

Wenn die Steckdosen locker sind kann man diese befestigen. Wenn ein Mensch befähigt ist eine Wohnung anzumieten, kann man auch davon ausgehen.

Zitat (von Schalkefan):
Und wieso gehst du davon aus, dass es sich hier nur um den Steckdosenaufsatz handelt?


Wenn die Steckdosen schon aus der Wand fallen, würde ich als Mieter die sofortige Reparatur verlangen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wenn ein Mensch befähigt ist eine Wohnung anzumieten, kann man auch davon ausgehen.

Das ist ja nun mal eine völlig absurde Theorie ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wenn die Steckdosen locker sind kann man diese befestigen. Wenn ein Mensch befähigt ist eine Wohnung anzumieten, kann man auch davon ausgehen.

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist ja nun mal eine völlig absurde Theorie

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11856 Beiträge, 4406x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Die hinter der Frage stehe Sorge dürfte doch eher sein ob eine Mängelmeldung den VM aus seiner Lethargie erweckt

Das Risiko muss der Mieter aber eingehen, wenn er letztendlich keine gravierenden Nachteile
erleiden möchte, denn ->
Zitat (von Gerd61):
a) der Mieter das Recht hat eine Mängelbehebung einzufordern

Er hat nicht nur das Recht die Mängelbehebung einzufordern, sondern auch gemäß § 536c BGB die Pflicht Mängel unverzüglich zu melden.

Und bei Mängeln wie:
*Schimmel in der Dusche, entlang der Fliesen. (Schimmel, kann man als Laie wunderschön in der ganzen Wohnung verteilen...)
*Toilette nichtmehr fest verankert. Schraube locker. (Abwassersschaden incoming...)
*Steckdosen fallen aus der Wand (Gefahr für Leib und Leben, sowie akute Brandgefahr...)
*Schlafzimmer: Flüssigkeit dringt von außen in die Wohnung. Putz blättert sich (Schäden an Bausubstanz...)

Kann Absatz 2 des § 536c finanziell wirklich schmerzhaft werden.

-- Editiert von User am 7. Januar 2025 13:05

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Euphorion
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Kann Absatz 2 des § 536c finanziell wirklich schmerzhaft werden.


Inwiefern? Kann mir der Vermieter etwaige Folgeschäden in Rechnung stellen? Oder nur maximal die Kaution einbeziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
Inwiefern?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html

(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Das natürlich nur, wenn der Vermieter das fordert und uU Recht bekommt. Und ob die Kaution für evtl. Schadensbeseitigung ausreicht, ist ebenso unbekannt. Die schlimmsten möglichen Fälle treten zum Glück nicht garantiert und nicht immer ein.

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