Volle Wohnraummiete für Heizungsraum u. Windfang?

14. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
CONDOR_X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Volle Wohnraummiete für Heizungsraum u. Windfang?

Darf der Vermieter das oder darf ein Mieter sich als abgezockt betrachten?

Lt. Mietvertrag wird Wohnraum im Umfange von 62,84 m² vermietet, u.a. auch darin enthalten 1 "Veranda" (2,23 m²) und 1 "Abstellkammer" (1,97 m², also insgesamt 6,43 m²).

Nachdem nun Einsicht in den Wohnungsgrundriss genommen werden konnte, musste festgestellt werden, das es sich dort hingegen bei der im Mietvertrag auftauchenden "Veranda" tatsächlich um den Windfang und bei der im Vertrag genannten "Abstellkammer" vielmehr um die Heizung (den Heizungsraum) handelt.

Da scheint der Vermieter (z.B. eine Wohnungsbau Ges.)doch offensichtlich "schöngefärbt" zu haben, denn ein Windfang ist ganz sicher keine Veranda und ein Heizungsraum im zudem noch ziemlich rottigen Zustand bleibt immer noch ein Heizungsraum, oder sehen ich da was falsch?

Nach Info eines Bekannten, der (Hausmeister ist) dürften für diese genannten Bereiche überhaupt keine Miete gefordert werden, schon gar nicht die volle Wohnraummiete.

Im vorliegenden Falle ist der Windfang (unbeheizbar, feucht und Schimmelneigung) eigentlich das, was normalerweise Hausflur/Treppenhaus ist (also der Bereich hinter der Hauseingangstüre).

Und bei einer Kaltmiete von 4,01 Eu/m² macht das für die strittigen 6,43 m² also mtl.25,785 Euro Miete.
Das läppert sich im Jahr ganz schön, finde ich.

Nun frage man sich natürlich, handelt der Vermieter rechtens oder darf sich jemand begründet tatsächlich als abgezockt betrachten?

Für Meinungen wäre ich daher dankbar.




-----------------
"Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!"

-- Editiert am 14.12.2010 09:55

-- Editiert am 14.12.2010 09:58

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Wer ist denn dieser JEMAND ?

Wolltest Du bei Deiner Berechnung unbedingt über 10 % kommen ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CONDOR_X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Wer denn dieser "Jemand" ist? - Mein(e) Vermiter, eine Wohnungsgesellschaft im Ossiland (wo die Uhren auch heute noch ziemlich anders laufen :-)

Und: nein, ich wollte nicht gewaltsaam "über 10" kommen, aber das sind nun mal die konkreten m². Ich denke ausserdem, das es im vorliegenden Falle ziemlich wurscht ist, ob ich über 10m² komme oder drunter bleibe. In diesem Falle geht es, so gesehen, z.B. darum, dass ggf. Mietezahlungen für realen Raum unter vorsätzlich irreführenden (unwahren) Klassifizierungen gefordert werden. Da dürfte der Vorsatz greifbar sein (was bei einem "Irrtum" in z.B. der Wohnungsgrössenangabe nicht unbedingt der Fall sein muss).
Andererseits habe ich eigentlich ein - bisher - recht gutes Verhältnis zur Vermieterin und denke, dass man diese Panne (?) evl. auch ganz einvernehmlich und gütlich regeln können wird.
Obgleich: errum humanum est ...

-----------------
"Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
ich wollte nicht gewaltsaam "über 10" kommen, aber das sind nun mal die konkreten m².


Tatsächlich ?
quote:
1 "Veranda" (2,23 m²) und 1 "Abstellkammer" (1,97 m², also insgesamt 6,43 m²)


Ich wäre da glatt nur auf 4,2 m² gekommen.

Wohnfläche muß nicht zwangsläufig auch beheizbar sein.
Der Platz für eine Gasetagenheizung zählt natürlich zur Wohnfläche.

Du hast die Wohnung doch seinerzeit besichtigt und für eine Kaltmiete von 252 € angemietet (und nicht für einen Quadratmeterpreis von 4,01 €).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
CONDOR_X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ooops - wo kommen die die falschen 6,43 nur her?? Natürlich hast du recht, es sind nur 4,2 m². Na, wie auch immer...

Vorliegend kommt es nicht darauf an, was ich unter einer "Veranda" verstehe, sondern meine Vermieterin. Kann ja für die durchaus eine sein. Das sind eben noch immer die kleinen Unterschiede (Sprachbarrieren) zwischen einem Ruhrpott-Wessi im Ossiland und 'nem Ossi.

Und nee, ich kann in in diesem Heizungsraum (-räumchen, 1,97 m²) keine Sachen abstellen. Dafür ist der a) viel zu klein und b) viel zu rottig (mehrfach reklamiert, aber bis heute nix gemacht). Aber die Heizung und der Wasserkessel passen da gerade rein. Und ausserdem ist es lt. Hausmeisterei auch ausdrücklich verboten, den Heizungsraum zum Abstellen von irgendwas zu benutzen (was für mich auch durchaus nachvollziehbar ist).




-----------------
"Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!"

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Wie schon geschrieben gehört auch der Platz, wo deine Heizung steht, mit zur vermieteten Fläche - wie die nun genannt wird, dürfte nebensächlich sein.



Die Wohnflächenverordnung besagt aber etwas anderes.

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.12.2010 11:44:06
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Die Wohnflächenverordnung besagt aber etwas anderes.

Was besagt die denn ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
@Meri: Der TE hat nicht gesagt, wo sich dieser Heizraum/Abstellkammer befindet.




Die Wohnflächenverordnung sagt auch nichts darüber aus, wo sich der Heizraum befinden muss, der sowieso nicht zur Wohnfläche gehört:



(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1. Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c) Waschküchen,
d) Bodenräume,
e) Trockenräume,
f ) Heizungsräume und………….


-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Aber die Heizung und der Wasserkessel passen da gerade rein.


Wenn die 'Abstellkammer' keine Abstellkammer, sondern ein Heizungsräumchen ist, darf sie an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum 'Wohnraum ' dazugerechnet werden.

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Hier wird die Logik aber mal wieder arg mit Füßen getreten.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ein Gesetz schließt die Logik aus, auch Verständnisschwäche bzw. gänzliche Unfähigkeit des Verstehens.

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12315.12.2010 08:21:06
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
guest-12315.12.2010 08:21:06
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Blockwart könnte hier Vermieter sein, wenn lux nicht wäre.

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12316.12.2010 09:56:14
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Warum beschimpfst und diffamierst Du eigentlich unsere Schwestern und Brüder aus dem Osten so widerwärtig ?


Ich weiß zwar von schweren Kämpen an der deutsch-chinesichen Grenze, aber dass es unsere Brüder sind, wusste ich bisher nicht.

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ein Gesetz schließt die Logik aus

Nicht das Gesetz tritt die Logik, sondern Du (inwiefern hat der Märchenprinz ja bereits erklärt).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12315.12.2010 08:21:06
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Das Pikowitzchen hat sich sicherheitshalber wieder einen grösseren Vorrat an Nick´s angelegt. Aber sei unbesorgt, dein Geschmiere bleibt nicht unverborgen.

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Ach, Meri,

quote:
dein Geschmiere bleibt nicht unverborgen.

Und DU wunderst Dich ?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12315.12.2010 16:40:51
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


Heiliges Antönchen, äh, Pikowitzchen,

ich bin nicht das kleine Pikowitzchen, welches ebenso verzweifelt wie vergeblich versucht, unberechtigte Anerkennung zu erlangen.

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
ich bin nicht das kleine Pikowitzchen, welches ebenso verzweifelt wie vergeblich versucht, unberechtigte Anerkennung zu erlangen.

Stimmt, Du bleibst lieber nicht unverborgen.
:grins:



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12316.12.2010 09:56:14
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen