Hallo, meine Tochter will umziehen. Leider war ihr Keller der neuen Wohnung längere Zeit offen, so dass er von Mietern vollgestellt wurde. Es befinden sich u.a. alte Reifen, Spülmaschine, Registrierkasse und andere sperrige Sachen darin.
Die Hausbesitzerin wird durch ihren Sohn vertreten, welcher auch den Mietvertrag unterschrieben hat. Dieser Herr reagiert nicht auf die Bitte, den Keller zu entrümpeln.
Was kann getan werden?
Vollgestellter Keller
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Anschreiben, angemessene Frist zur Entrümpelung einräumen, nach Ablauf der Frist Keller durch ein Unternehmen entrümpeln und die Kosten vom Vermieter erstatten lassen. Warnung - es kann sein, dass der VM sich weigert, die Entrümpelugn zu zahlen - dann bleibt ihr ggf. auf den Kosten hocken - es sei denn, ihr fechtet es vor gericht durch.
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Genau!
Ich würde wie Folgt vorgehen:
- Dem Vermieter schriftlich letzte Frist zur Beräumung des Keller setzen. Meinetwegen auch die Selbstvornahme androhen.
- Bei erfolglosen Fristablauf 2-3 Angebote einholen von Entrümpelungsfirmen. Angebot nehmen und dem Vermieter in Rechnung stellen. Anspruch ergibt sich aus § 536a Abs. 2 BGB
.
- Zahlt der Vermieter nicht freiwillig, so können Sie mit der Miete aufrechnen. Hierbei können Sie auch eine Mietminderung für den Zeitraum geltend machen, in dem Sie den Keller nicht nutzen konnten (10% wird von Rechtsprechung allgemein zuerkannt).
Gleichzeitig Einzugsermächtigung für Abbuchungen von Ihrem Konto entsprechend beschränken und gleich androhen, daß im Falle von Abbuchungen ohne Einzugsermächtigung zurückgebucht und dann selbst überwiesen wird.
Viel Glück
Harry!
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Vielen Dank für die Mitteilungen
Gruß
Marga1
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