Hallo!
Seit 3/5 Jahre, erste Kündigung Januar 2021, versuche ich der Eigenbedarfskündigung durchzusetzen.
Ich bin in einer verzweifelten Situation, vielleicht kann jemand mir helfen Versuche hier mein erneutes Problem darzustellen.
die Wohnung die meine Kinder gehört auf Grund Eigenbedarf gekündigt, für mich ihre Mutter.
Die Wohnung war an eine Familie vermietet, Mieter war nur der Familienvater.
Am 10.08.23 Im Rahmen der Räumungsklage vor dem AG haben wir einen Vergleich erwirkt.
Der Vergleich hat folgenden Inhalt
•Der Beklagte verpflichtet sich, die Wohnung [...] zu räumen und an die Kläger
bis zum 30.06.2024 herauszugeben.
•Der Beklagte verpflichtet sich, gegenüber den Klägern Auskunft darüber zu geben,
welche Personen sich zum Zeitpunkt des 30.06.2024 in der Wohnung befinden, sofern
diese zu diesem Zeitpunkt nicht in geräumten Zustand befindet und an die Kläger her-
ausgegeben worden ist. [...]
Wir haben nun die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs beantragt und auch die Zwangsvollstreckung. Der Vorschuss in Höhe v €9000 an GVZ überwiesen.
Nun haben wir erfahren, dass der Vergleich sich auf alle in der Wohnung lebenden volljährigen Personen hätte beziehen müssen. Diese waren in der Klageschrift auch benannt.
Der Zwangsvollstrecker hat nun die Zwangsvollstreckung (Termin 7. August 2024) vorläufig ausgesetzt, da sich weitere Personen (besagte Familienangehörige) in der Wohnung befinden.
Was können/müssen wir nun unternehmen?
Wird das Verfahren wieder neue aufgerollt?
oder kann man durch Klausel die vorstreckbare Ausfertigung mit den anderen Namen ergänzen?
Kann man in diesem Fall einstweilige Verfügung beantragen?
Zu mir:
Rentnerin
GdB 50
Angemeldet bei einer Freundin
Seit Dez. 2022 habe ich Nießbrauchrecht für die Wohnung
Ich besitze keine Immobilien und lebe bei Kindern und Freunden, mein Hausrat ist in Speicherbox mit monatlichen Miete v mehr als € 200 untergebracht.
Alles sehr sehr ungerecht, bin Obdachlos obwohl ich eine Wohnung habe. Die gehen nicht! habe bereits im Jahr 2022 drei Wohnungen gefunden, die sie alle abgelehnt haben lehnen sich zurück und lassen sich von Jobcenter finanzieren und von Mieterschutz rechtlich vertreten.
Habe Unmengen an Kosten bis jetzt, die ich nicht geltend machen kann da sie „ nichts „ haben.
Das stinkt doch zum Himmel!!!!
LG
suerte
Vollstreckbare Ausvertigung/Eigenbedarskündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatNun haben wir erfahren, dass der Vergleich sich auf alle in der Wohnung lebenden volljährigen Personen hätte beziehen müssen. :
Ja, der Räumungstitel muss alle dort lebenden Personen erfassen.
Wieso ist das alles Deinem Anwalt nicht aufgefallen? Ist das kein Fachanwalt für Mietrecht?
ZitatWieso ist das alles Deinem Anwalt nicht aufgefallen? :
Ich vermute mal, dass das so ähnlich wie mit dem Öl und dem Motorschaden ist.
Am Öl hat es nicht gelegen. Es war keins drin.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatEs war keins drin. :
Dann wäre es in der Tat kein Wunder, wenn die Kolben links und rechts rausfliegen.
@Suertesuerte 1212
Sollte de Bakel Recht haben und da kein Anwalt involviert sein, dann ist das einzige was man da noch selber machen sollte, schnellstens einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und den machen lassen.
ZitatWas können/müssen wir nun unternehmen? :
Fachmann, Anwalt, die Dinge regeln lassen und zwar sofort.
Hallo!
Doch uns hat Rechtsanwältin Fr Dr… fachanwältin für Mietrecht vertreten.
Der neue Rechtsanwalt ist beauftragt.
Jetzt stehe ich zwischen RA u GVZ
Rechtsanwalt sagt alles neue aufrollen und Räumungsklage gegen alle anderen auch stellen nochmal bei 0 anfangen überlebe ich nicht
GVZ sagt Vollstreckung mit Klausel ergänzen lassen
Der Rechtsanwalt sieht darin nicht sooo große Chance
Hat jemand Erfahrung ob Klausel aufnehmen funktioniert?
ZitatHat jemand Erfahrung ob Klausel aufnehmen funktioniert? :
Nur wenn die sich nicht wehren könnte das funktionieren, da der GVZ dies selber vorgeschlagen hat. Allerdings ganz dünnes Eis und sehr hohes Gefahrenpotential. Unsere GVZ würden das nicht machen.
ZitatRechtsanwalt sagt alles neue aufrollen und Räumungsklage gegen alle anderen auch stellen nochmal bei 0 anfangen :
Das wäre tatsächlich die rechtliche Lösung.
Zitatnochmal bei 0 anfangen überlebe ich nicht :
Doch, das wirst du.
Viel Erfolg.
ZitatDoch uns hat Rechtsanwältin Fr Dr… fachanwältin für Mietrecht vertreten. :
Dann sollte die Dame ihre Haftpflichtversicherung informieren und entweder das Rechtsgebiet wechseln oder sich nachschulen.
Vielen Dank für eure Beiträge! Es hilft mir sehr und kann meine Gedanken Karosserie besser sortieren.
Mittlerweile denke ich eigentlich so eine simple Sache eine sehr erfahrene -fachanwätin nicht passieren darf!?
SOLAN 196:
Was meinst du
„Nur wenn die sich nicht wehren könnte das funktionieren, da der GVZ dies selber vorgeschlagen hat. „
Wie wehren? Können sie sich überhaupt wehren? Ich denke dann habe ich eine vorstreckbareausfertigung mit allen Namen oder?
GVZ sagte es wäre schlimm wenn alles neue beginnen sollte.
-Kann man in diesem Fall einstweilige Verfügung beantragen? Ich bin so zu sagen „Obdachlos" und mein Mobiliar, Hausrat und Bekleidungen sind in unterschiedlichen Kellerräumen so wie in speicherboxen untergebracht. Und lebe da und da.
RA sagte schwer bis nicht möglich.
-Kann ich das Verfahren, ab jetzt ohne meine Kinder( sind sehr überlastet aber auch müde ) fortsetzen/durchführen? Seit Dezember 2022 habe ich Nießbrauchrecht .
Leute ich bin sooooo wütend, verstehe das Rechtssystem nicht! Fühle mich sehr hilflos.
Warum sollte denen besser gehen als mir?
Warum bekommen sie sooo viel unterschtutzung, sind auch noch wählerisch, habe bereits 3wohnungen gefunden.
Ganz liebe Grüße von einer wütenden Frau
Zitat„Nur wenn die sich nicht wehren könnte das funktionieren, da der GVZ dies selber vorgeschlagen hat. „ :
Die Räumung wird schriftlich angekündigt. Wenn sich die, auf die der Titel nicht lautet, einen Anwalt nehmen, dann kannst du zwar den Mieter räumen, aber die Sippschaft nicht und du musst von vorne anfangen. Deswegen lieber direkt alles richtig machen.
ZitatKann man in diesem Fall einstweilige Verfügung beantragen? :
Nein, es fehlt schlicht an einem vollstreckbaren Titel gegen den Rest. Belaste dich nicht mit Nebenkriegsschauplätzen, konzentriere dich auf das Wesentliche. Ich weiß, dass ist unfair, aber wenn du gegen Menschen vorgehst, die eh Gesetze brechen, dann musst du dir ein dickes Fell zulegen, am Ende hast du dein Eigentum wieder, auch wenn es dauert.
Zitat-Kann ich das Verfahren, ab jetzt ohne meine Kinder( sind sehr überlastet aber auch müde ) fortsetzen/durchführen? Seit Dezember 2022 habe ich Nießbrauchrecht . :
Du hast (zumindest jetzt) einen Fachmann an deiner Seite, lass den machen. Im Zweifel geben die die Kinder Vollmacht, das wird der Anwalt dir erklären.
Viel Erfolg weiterhin.
ZitatJa, der Räumungstitel muss alle dort lebenden Personen erfassen. :
Nein, minderjährige Kinder brauchen beispielsweise nicht namentlich im Titel erfasst sein, erfasst sein müssen alle Mitbesitzer der Wohnung, Mitbesitzer ist z.B. automatisch der Ehepartner des Mieters, minderjährige Kinder gelten als sogenannte Besitzdiener.
Wenn der Titel auf alle dort gemeldeten Personen ausgestellt wird, sollte es mit der Räumung dann irgendwann klappen.
Ansonsten würde es bei einigen Familien, die breit aufgestellt sind nie funktionieren sie zu räumen, da etliche Onkel, Tanten, Kinder, Nichten, Neffen etc. zur Verfügung stehen, die mit wechselnder Fluktuation ein und wieder ausziehen könnten.
Es reicht aber nicht aus, einfach mit Sack und Pack in eine Wohnung zu ziehen, um Mitbesitzer einer Wohnung zu werden.
ZitatWenn der Titel auf alle dort gemeldeten Personen ausgestellt wird, sollte es mit der Räumung dann irgendwann klappen. :
Nö, denn die nicht dort gemeldeten Personen dürfen nicht geräumt werden.
ZitatAnsonsten würde es bei einigen Familien, die breit aufgestellt sind nie funktionieren sie zu räumen, da etliche Onkel, Tanten, Kinder, Nichten, Neffen etc. zur Verfügung stehen, die mit wechselnder Fluktuation ein und wieder ausziehen könnten. :
Ja, das wird dort auch gerne so gemacht.
Ist halt Pech für die, wenn die dann dummerweise am Tag der Räumung nicht in der Wohnung sind...
ZitatNö, denn die nicht dort gemeldeten Personen dürfen nicht geräumt werden. :
Korrektur:
Die nicht dort gemeldeten Personen dürfen erst mal nicht geräumt werden, wenn sie nicht vom Räumungstitel umfasst sind.
Alles klar, habe verstanden
-Ich verlasse Nebenkriegsschauplätzen.
-ich brauche auf jeden Fall einen
vollstreckbaren Titel gegen den Rest, alle volljährige Sippschaft
Was ich noch nicht verstanden habe ist mit „Klausel „
Es ist so:
Der GVZ hat die Räumung angekündigt deren RA hat sich gemeldet da der Titel sich nur auf Familievater bezieht und in der Wohnung drei weitere volljährige Personen wohnen -Ehefrau und zwei volljährige Kinder-
Der räumungstermin am 07.08. ist vorläufig ausgesetzt.
Vergleich lautet u.a wie folgt:
Der Beklagte verpflichtet sich, gegenüber den Klägern Auskunft darüber zu geben,
welche Personen sich zum Zeitpunkt des 30.06.2024 in der Wohnung befinden, sofern
diese zu diesem Zeitpunkt nicht in geräumten Zustand befindet und an die Kläger her-
ausgegeben worden ist. [...]
Deren RA hat alle Namen an GVZ
verschickt und GVZ hat vom Anwohnermeldeamt die Bestätigung über die angemeldeten Personen erhalten.
Es ist doch eine andere Vorgehensweise oder ?
Liebe Grüße und danke!
Zitats ist doch eine andere Vorgehensweise oder ? :
Frage Deinen Anwalt. Du scheinst ja jetzt einen zu haben, der zumindest ansatzweise weiß, was er macht.
P.S.: Die Klausel zu Benennung ist nicht das Papier wert, auf der sie steht. Was ist mit Personen, die sich zum 01.07.2024 oder später ummelden?
Anderer Weg:
Sprich mit dem Familienvater.
Er erhält von Dir zum 01.09 EUR 20.000 in bar, wenn er Dir alle Schlüssel und eine geräumte Wohnung übergibt.
Zitat:
-ich brauche auf jeden Fall einen
vollstreckbaren Titel gegen den Rest, alle volljährige Sippschaft
Dann musst Du ggf. erneut eine Kündigung und Räumungsklage erheben. Wir wissen hier nicht, wer alles der Hauptmieter der Wohnung ist.
-- Editiert von User am 22. Juli 2024 14:44
Hallo ihr lieben
Danke für eure Beiträge!
Es gibt Neuigkeiten:
beide volljährige Kinder ab 01.08. eine Wohnung haben und ausziehen.
auch gelungen
der Familienvater - Hauptmieter-
und seine Frau und Minderjährige Kinder ebenfalls eine Wohnung aufzutun. Mietbescheinigung liegt dem Jobcenter zur Prüfung vor.
{…} „Mit einer Zustimmung zum Umzug ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Der Umzug wird dann voraussichtlich zum 01.08.2024, spätestens aber im Laufe des Monats Augusts 2024 erfolgen."
{…}"Weiterer Vollstreckungsmaßnahmen wird es also nicht bedürfen; meine Mandanten sind darum bemüht, ihren Umzug so schnell wie möglich über die Bühne zu bringen. Um kurze schriftliche Bestätigung, dass so verfahren werden kann, darf ich bitten."
Die volljährige ziehen tatsächlich aus, habe in Erfahrung gebracht aber der Rest?
Ich denke das ist eine hinhaltestrategie.
Anwalt sagt/empfohlen
mit Räumungsklage noch abwarten.
Er sagt falls sie tatsächlich eine Wohnung gefunden haben, kann deren RA seine Kosten von uns verlangen.
Übrigens ich habe schon vor zwei Jahren Geld angeboten aber sie haben abgelehnt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Vielleicht habe ich doch suerte=Glück
LG
Suerte
ZitatAnwalt sagt/empfohlen :
mit Räumungsklage noch abwarten.
Dem Anwalt sollte man schon vertrauen.
ZitatDie Hoffnung stirbt zuletzt! :
Vielleicht habe ich doch suerte=Glück
Manchmal hat man Glück, ich drücke dir die Daumen. Weiterhin viel Erfolg-
ZitatAnwalt sagt/empfohlen mit Räumungsklage noch abwarten. :
Richtig, würde man nun eine Klage imitieren und es würde tatsächlich im August umgezogen werden, könnte das rechtsmissbräuchlich sein und es besteht die Gefahr, das man auf den weiteren Kosten sitzen bleibt.
ZitatManchmal hat man Glück, ich drücke dir die Daumen. Weiterhin viel Erfolg- :
Volle Zustimmung.
„Den Anwalt vertrauen „
Nicht lieber als das!
Wahrscheinlich seid ihr Juristen oder Anwälte oder…..sorry
habe auch schlechte Erfahrungen gemacht. In allen Berufen gibt es gute und nicht gute.
bin kritisch gegenüber unseren jetzigen
•Er hat uns später gesagt dass er im August und September nicht da ist.
Falls eine Verhandlung in diesem zwei Monaten geben sollte, müssen wir es verschieben?
•heute Morgen mit großer Verwunderung habe ich sein Schreiben an anderen gelesen.
Er hatte in seinem Entwurf keine Nachweise zum Auszug angefordert, dieser Änderungswunsch haben wir ihn mitgeteilt und zwar mit einer Fristsetzung.
Leider ist er diese nicht nachgegangen.
Er schreibt: „wir gehen davon aus, dass Sie uns informieren, wenn es Neuigkeiten gibt „
Es ist für mich sehr kuscheliges Schreiben ))))
positiv denken: vielleicht reagieren sie besser auf ein kuscheliges Schreiben und habe einfach Glück.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Ich wünsche euch einen wunderschönen Tag
Liebe Grüße
Zitathabe auch schlechte Erfahrungen gemacht. :
Ja, die vorherige Anwältin in der Sache hat ja schon einen Bock geschossen.
Zitatpositiv denken: vielleicht reagieren sie besser auf ein kuscheliges Schreiben :
Richtig, erst mal Zuckerbrot, Peitsche und Morgenstern kommen erst wenn nötig.
Hurra ich bekomme meine Wohnung!!!
Der unterschriebene Mietvertrag würde uns vorgelegt, ab 01.09. hat die Familie eine Wohnung.
Ich freue mich sehr und ich bedanke mich ganz herzlich bei euch allen.
es ist wunderbar ohne weitere Gerichtsverfahren und ohne Gerichtsvollzieher.
Das kommt mir spanisch vor dass sie jetzt soooo schnell eine Wohnung auf dem privaten Markt gefunden haben Hauptsache ich habe meine Wohnung.
Liebe Grüße
Suerte
ZitatDas kommt mir spanisch vor dass sie jetzt soooo schnell eine Wohnung auf dem privaten Markt gefunden haben :
Ich hätte da einen Theorie.
Die Anwälte kennen sich durchaus untereinander, man weis in der Regel also wer eine "Lusche" ist und wer nach Warnschuss gnadenlos durchzieht. Und Dein Anwalt hatte die Gegenseite ja schon kontaktiert.
Also gut möglich, das der Anwalt der Gegenseite seinen Mandanten mitgeteilt hat, das der "Spaß" nun vorbei ist und es sehr unangenehm wird, worauf hin die mal den "Arsch bewegt" haben ...
Oder das Schicksal hat es in Anlehnung an Deinen Namen einfach gut mit Dir gemeint.
Gefeiert wird erst, wenn die Wohnung übergeben ist. Dann gerne hier den Vollzug melden.
Deine Theorie entspricht tatsächlich die Wirklichkeit! Hut ab!
Ja die zwei Anwälte kennen sich, unser Anwalt hat uns gesagt dass sie schon gesprochen haben….und unser RA ist bekannt dass er keine „Lusche" ist. ;-)))))
und ja La suerte hat auch nachgeholfen ))))
Ja die Champagne wird erst in der Wohnung aufgemacht!!!!!!
Danach möchte ich mich um Rechtsanwältin Fr. Dr… ….( Lusche)
und ihre Fehler kümmern.
Vielen Danke noch mal für eure Unterstützung
Ich wünsche euch mucha suerte!
Zitat:Danach möchte ich mich um Rechtsanwältin Fr. Dr… ….( Lusche) und ihre Fehler kümmern.
Na ja,wie hätte denn die Anwältin die Namen der weiteren Bewohner in den Vergleich bekommen sollen ?
Die waren doch gerade nicht bekannt.
Man hätte sich vielleicht schon vor dem 30.6. um die Erfüllung der Verpflichtung:
Zitat:•Der Beklagte verpflichtet sich, gegenüber den Klägern Auskunft darüber zu geben,
welche Personen sich zum Zeitpunkt des 30.06.2024 in der Wohnung befinden,
kümmern müssen.
Kam es mit der Anwältin nicht zu einem Gespräch wann da vorgegangen werden soll ?
Hallo zusammen!
Hurra Hurra! Seit eine Stunde gehört die Wohnung mir )))) die Übergabe war reibungslos und die Wohnung sieht in Ordnung aus.
Ich danke euch für eure Unterstützung,
die Unterhaltung und Ratschläge so wie andere Blickwinkel hat mir sehr gut getan und könnte mich bzw meine Sachen in den Kopf besser sortieren.
Jetzt geht mit der Renovierung weiter
und wie gesagt werde mich um die frühere Rechtsanwältin kümmern.
Sie hat alle Namen sowohl von mir als auch von anwohnermeldeamt bekommen und in der Räumungsklage hat sie es auch aufgenommen.
Wünsche euch schönes Wochenende
und mucha suerte
Danke für die Rückmeldung.
Zitatwerde mich um die frühere Rechtsanwältin kümmern. :
Viel Erfolg.
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