Hallo Forumsmitglieder,
hier mal ein Fall – ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:
Mein Vater ist vor einem Jahr verstorben und ich habe seine Eigentumswohnung geerbt. In dieser Wohnung hat seine Ex-Frau (Scheidung war bereits vor dem Tod rechtskräftig) gewohnt bzw. wohnt nach wie vor dort. Diese Frau bekommt Hartz-4 und es gab und gibt keinen Mietvertrag und somit auch keine Mietzahlungen. Die Frau ist depressiv und war/ist deshalb auch in Behandlung.
Da ich die Wohnung verkaufen möchte und sich mit der Frau nicht reden lässt, war im März 2010 der Herausgabe-Prozess, welcher mit einem Vergleich beendet wurde.
Es wurde entschieden, dass die Beklagte die Wohnung bis spätestens 31.05.2010 räumen muss.
Da die Madame nicht ausgezogen ist, wurde nun die Zwangsräumung zum Ende Juli 2010 festgelegt.
Nun hat die Frau Vollstreckungsschutz nach 765a ZPO beantragt.
Lt. ärztl. Attest "liegen Erkrankungen vor, die aus schwerwiegenden med. Gründen die Belastung eines Umzugs verbieten." Mehr steht in dem Attest nicht drin....
Frage: hat Sie damit Aussicht auf Erfolg?? Wenn ja – wie lange kann der Auszug max. rausgezögert werden????
Welche weiteren Möglichkeiten hat sie hier??? Kann ich hier was machen – es kann ja nicht sein, dass ich ewig der Dumme bin…..
Viele Grüße und vielen Dank,
Hstrasse
-----------------
""
Vollstreckungsschutz möglich???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
M.E. ist hier der § 794a ZPO
anzuwenden.
-----------------
""
Was in dem Attest steht, kann schon berücksichtigungsfähig sein, wobei sich u.a. die Frage stellt, ob die Fristvorschrift d. § 765a Abs. 3 ZPO
eine Berücksichtigung zulässt.
Wenn die Bewohnerin - wie es tatsächlich scheint - schwer krank ist, dürfte sie aber auch verpflichtet sein, für Besserung zu sorgen, also ggfs. Bemühung um stationäre Behandlung nachzuweisen (wo dann der Sozialdienst bei der Umzugsfrage hilfreich sein könnte).
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Hallo,
ja sie hat Auto und ein Haustier.... was meinst Du damit?
Ich denke, dass sie - sollte der Vollstreckungsschutzantrag abgelehnt werden - versuchen wird mit einem Suizidversuch bzw. einer Suizid-Androhung die Räumung zu verhindern. Habe ich hier irgendwelche Möglichkeiten damit die Räumung trotzdem durchgeführt wird oder wird sie dann nicht gleich in eine psychatrische Klinik eingeliefert???
Danke für Eure Antworten.....
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
41 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten