Vom ehemaligen Mieter Mahnbescheid erhalten

24. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
mullewatz06
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Vom ehemaligen Mieter Mahnbescheid erhalten

Hallo,

habe keine bessere Überschrift gefunden.

Es geht um folgendes:

Mitte Dezember 2007 haben wir von unserem ehemaligen Vermieter einen Mahnbescheid erhalten. Diesen haben wir am selben Tage Widersprochen und seid dem nichts mehr gehört.

Ist dies jetzt verjährt bzw. kann nochmals etwas wg. dem Mahnbescheid kommen?

Vielen Dank
und Güße

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71 Antworten
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#1
 Von 
mullewatz06
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(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Oh Nein, natürlich sollte in der Überschrift VERmieter stehen!!!

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
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#3
 Von 
mullewatz06
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Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)


Was machte der VM denn seinerzeit für Forderungen geltend und wann sind diese?

Es sind Forderungen von Wasser, Strom, Müllgebühren, Miete etc.
Die defintiv nicht Rechtens waren. Deswegen haben wir auch ohne zu zögern Widersprochen.

Am 21. Dezember 2007 haben wir den Mahnbescheid erhalten und sofort Widersprochen.

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
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Beginner
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#6
 Von 
mullewatz06
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)


Nein, ein schlechtes Gewissen habe ich garnicht.
Es war nur reines Interesse. Bin darauf gekommen, da ich gerade meine Ordner aussortiere und dann die Unterlagen in der Hand hatte.

Reines Interesse, wo keineswegs schlechtes Gewissen nagt :)


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#7
 Von 
mullewatz06
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)


Die Abrechnung der Kosten ist von August 2007

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#8
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
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Beginner
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#10
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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Lehrling
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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
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Beginner
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#12
 Von 
mullewatz06
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)


Hallo,

es sind keine berechtigten Forderungen. Da kein bestehender Mietvertrag mehr!
Das hätte der Vermieter gern so gehabt.

Den Widerspruch habe ich nicht begründet. Wieso auch?

Ich habe meine Miete IMMER gezahlt! Und noch für meine Nachbarn im Haus den Strom etc. Aber das ist ne andere Sache ;o)



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#13
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
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#14
 Von 
mullewatz06
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Nur mal so nebenbei!

Wenn ich offene GERECHTFERTIGTE Forderungen habe,
dann zahle ich diese auch auf den Cent!!!

Ich hatte noch nie Probleme mit Vermieter! Aber was ich da erlebt habe, reicht auch vollkommend. Bin kein Mietnomade. Zahle pünktlich, bin pfleglich mit der Mietsache...

Von daher ist der Spruch "schade das er nicht weiter gemacht hat" völlig überflüssig!

Ob Du so reden würdest, wenn Du den Strom für Deinen Vermieter über Dir und der Familie unter Dir zum teil mitgezahlt hast, da alles über Deinen Stomzähler läuft uva. tolle Dinge?!?! Wohl eher nicht ;o)

Ich kann erhobenen Hauptes dem Vermieter gegenüber stehen, da ich mir nichts
zu schulden kommen lassen habe!

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#15
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
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Beginner
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#16
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#17
 Von 
mullewatz06
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)


Genau ich HABE dort gewohnt! Aber nicht mehr zu diesem ABRECHNUNGSZEITRAUM!!!!

Aber eigentlich ging es hier ja auch nur darum, ob sowas verjährt oder nicht.
Werde aber mal sämtliche Unterlagen noch ein paar JAhre aufheben :)

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#18
 Von 
mullewatz06
Status:
Beginner
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Sorry, das war dann falsch rüber gekommen!

Es war keine Miete offen, aber er hat eine Mahnbescheid über angeblich offenstehende Miete versendet!

So war dies gemeint.

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#19
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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Lehrling
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#20
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
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#21
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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#22
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#23
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
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Beginner
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#24
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#25
 Von 
mullewatz06
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)


Bei dem Widerspruch habe ich keine Begründung angegeben,
da ich doch ersteinmal abwarte was noch kommt oder eben nicht.
Wenn es weiter gegangen wäre hätte ich alles ohne Probleme Begründen können.

Es interessierte mich einfach nur, wie so etwas weiter geht.
Nicht mehr und nicht weniger.

@highway

Du verschickst vielleicht keine Unbegründeten Mahnbescheide,
manch einer probiert es bestimmt trotzdem gern, in der Hoffnung
der andere zahlt!

Dennoch vielen Dank für Eure Antworten!

VG



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#26
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#27
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
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#28
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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Lehrling
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#29
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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Bachelor
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#30
 Von 
mullewatz06
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)


Was für richtige Antworten denn??

Wegen der Begründung??
Ich denke es reicht, das ich es Begründen kann?!!?

Was genau wollt ihr denn noch wissen?

Ich möchte jetzt nicht das ganze hier runter schreiben. Das würde hier den Rahmen sprengen.

Der Mietvertrag ist fristgerecht ausgelaufen und wir haben immer unsere Miete bezahlt! Bei der Abschlussrechnung (Wasser, Strom etc.) hatten wir noch eine Rückzahlung an den Vermieter, diese wurde mit der Kaution verrechnet.

Somit waren keine Aussenstände mir vorhanden.



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