Von der 4 Zimmer, Küche, Bad zur 3 Zimmer / Küche, 1/2 Bad

6. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Von der 4 Zimmer, Küche, Bad zur 3 Zimmer / Küche, 1/2 Bad

Zur Vorgeschichte:


Im Dezember 2004 haben wir unsere jetzige Wohnung besichtigt, einen Mietvertrag unterzeichnet und wollten Anfang Januar 2005 die neue Wohnung beziehen. Das klappte allerdings erst am 15. Januar 2005. Es zeigten sich Schimmelflecken an der Wand zum Badezimmer. Der Vermieter handelte auch sofort, stellte ein Trockengerät auf, ließ die Duschkabine erneuern und in diesem Zuge auch gleich die Fliesen hinter der Duschkabine (kein Fachbetrieb).


Wir zogen damals also in eine Wohnung, die im Bad neue Fliesen, eine neue Duschkabine und im angrenzenden Kinderzimmer eine frisch verputze Wand aufwies. Ebenso wurde in besagtem Kinderzimmer ein neuer Laminatboden verlegt.


Soweit so gut.

Im August 2005 habe ich das Kinderzimmer neu gestrichen. Meine Nichte malte für meinen 14- jährigen Sohn ein Wandbild auf die Wand zum Badezimmer. 3 Monate später (November 2005) warf die neue Farbe Blasen.


Dies haben wir sofort den Vermieter gemeldet. Dieser hat auch prompt reagiert, nachdem er die gleichen Symptome schon einmal hatte, und beauftragte einen Gutachter mit der Ursachenforschung.
Dieser stelle fest, dass keine Wasserleitung undicht war, sondern die „neue“ Duschkabine war unsachgemäß eingebaut.


Es hieß dann, wir sollen eine Zeit lang in der Badewanne duschen (4 Personen pro Tag), damit die Wand hinter der Dusche austrocknen kann. Ca. 6 Wochen später wurde dann die komplette Duschkabine entfernt, und mit viel Silikon wieder eingebracht.


Wir dachten nun, das Thema sei erledigt. Aber die scheinbar schon geschädigte Wand mit Farbe und Bild warf irgendwie weiter fröhlich „Blasen“. Auch auf diesen Umstand wurde der Vermieter aufmerksam gemacht. Er meinte nur wir sollten das weiter beobachten.


Nachdem der Gutachter damals auch einige Fliesen an der Unterseite der Duschwanne entfernt hatte, legten wir immer ein saugfähiges Papiertuch bei, um zu sehen ob wieder Wasser unter die Duschwanne läuft. Das war jetzt ca. 7 Monate nicht der Fall.


Zwischenzeitlich war mein 14-jähriger Sohn auch, allergiebedingt, beim Hautarzt. Wir wollen jetzt das feuchte Kinderzimmer nicht als Ursache dafür nennen, es liegt jedoch sehr nahe.


Als wir den Wasserschaden jetzt erneut beim Vermieter gemeldet haben, reagierte dieser auch wieder sofort. Es wurde jetzt von einem Fachbetrieb die Duschkabine entfernt und die Fugen ausgekratzt. Von einem Maurerbetrieb wurde die komplette, ans Badezimmer grenzende Wand, vom Putz befreit.


Es stellte sich heraus, dass die Ziegelwand bis auf eine Höhe von 1,20m nicht nur feucht, sondern „nass“ ist. Der Laminatboden ist in einem Abstand von 20cm von der Wand aufgequollen und somit unbrauchbar.


Nicht zu sprechen von der riesigen Sauerei, die wir in der ganzen Wohnung haben (Staub und Dreck). Mein Sohn schläft seit 2 Wochen bei seinem jüngeren Bruder, da wir es nicht verantworten können, Ihn in seinem Zimmer schlafen zu lassen.

Wir haben von den Aussagen der Handwerker folgendes ableiten können:

Die Austrocknung der Wand dauert ohne Trocknungsgerät ca. 6 Wochen. Sollte die Wand, nachdem der Installateur eine neue Duschkabine installiert hat, irgendwann trocken sein, dauert Austrocknung nach einem erneuten Verputzen der Wand pro mm einen Tag. Das heißt der aufgetragene Putz ist nach ca. 3 Wochen trocken. Danach kann die Wand wieder gestrichen werden (wer zahlt das und vor allem wer macht das?), das Zimmer eingeräumt, und das Kind wieder einziehen.

Dann steht noch die Wand zum Flur aus, die ebenfalls an das Badezimmer grenzt und auch schon feuchte Stellen zeigt. Das heißt, der Rauputz muss entfernt werden. Diese Maßnahme ist auch nicht innerhalb einer Woche erledigt.

Bis dahin gleicht unsere Wohnung eine Baustelle. Möbel müssen auf Zimmer verteilt werden. Die Laune der Kinder steigt durch die Zusammenlegung auch nicht.

Der Vermieter, mir dem wir uns eigentlich ganz gut verstehen, hat sich alles angeschaut und meinte nur, er tue ja alles was möglich ist.

Nur wir sind damit absolut nicht einverstanden, da wir von einer Wohnung (4 Zimmer, Küche, Bad) in eine Baustelle mit 3 Zimmern, Küche, 1/2 Bad) abgerutscht sind. Wir wissen, dass der Vermieter alles veranlasst was zu tun ist. Nur wir sehen nicht ein in einer Baustelle zu hausen und jede Woche kommt ein anderer Handwerker und macht wieder Dreck. Die Sauerei, als der Putz der Kinderzimmerwand mit einem Abbruchmeißel abgetragen wurde, möchte ich gar nicht beschreiben. Sogar im letzten Winkel der Wohnung war der Staub zu finden.

Welche Möglichkeit haben wir, die uns entstandenen Einschränkungen dem Vermieter „in Rechnung“ zu stellen. Auf Deutsch, können wir eine Mietminderung für die Zeit erwirken, in der die Zimmer (Bad und Kinderzimmer) nur eingeschränkt nutzbar sind?

In welcher Höhe wäre eine solche Mitminderung anzusetzen?

Wir zahlen im Moment für 125qm 630.-€ Kaltmiete. 30.-€ für die Garage und ca. 120.-€ an Nebenkosten.

Für Ihre Mühe und eine schnelle Nachricht danke ich im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen




Cornelia Kretschmer






Die Bilder zu den Schäden können im Internet angeschaut werden:

[url]http://www.jukebox-duo.de/VWBus/sonstiges/Wasserschaden 10.11.05/index.html[/url]
[url]http://www.jukebox-duo.de/VWBus/sonstiges/Wasserschaden 04.10.05/index.html[/url]
[url]http://www.jukebox-duo.de/VWBus/sonstiges/Wasserschaden 06.10.05/index.html[/url]

evtl. Den Link kopieren und im Browserfenster einfügen


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Sorry für die 2 Meter Text. Aber wir wissen nix mehr weiter. HILFE

-- Editiert von jbd am 06.10.2006 19:20:59

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

es gibt 2 Möglichkeiten:

1. Mietminderung

2. Ausziehen

Ich würde euch empfehlen, auch wenn der VM alles immer sofort erledigt, doch auszuziehen. Ich denke mal, weitere Schäden werden folgen.

Mietminderung kann natürlich gemacht werden, aber dadurch wird sich das Problem auch nicht von heute auf morgen ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi, danke für die Antwort.
Wie stellt man das mit der Mietminderung an und in welcher Höhe ist diese dann gerechtfertigt?
Dem Vermieter bescheid geben und dann? Einfach weniger überweisen. Toll, da wird er sehr begeistert sein. Wir haben keine Mietrechtschutz.
Dann geht der zum Anwalt und wir schauen recht blöd.

Also wie geht man das denn an?

Gruß und schönes Wochenende

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