Hallo,
ich bin vor einem 3/4 Jahr aus einer Wohnung ausgezogen. Gekündigt wurde im Prinzip weder mündlich noch schriftlich ( da bis dato guter Bekannter). Allerdings gab es ein Gespräch mit Zeugen über Auszugstermin und -modalitäten denen alle zustimmten. Gilt das nun als einvernehmliche Auflösung oder kann er tatsächlich noch Miete ( nach 7 Monaten) verlangen.
Danke
Gruß
Voraussetzungen f. einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo!
Während man Mietverträge auch mündlich schließen kann, muss man sie in jedem
Fall schriftlich kündigen.
Die Antwort auf deine Frage lautet somit leider: JA
Gruß
odil
Er kann weiterhin Miete verlangen, da für die Beendigung des Mietvertrages die Schriftform vorgeschrieben ist (§ 568 BGB
).
Falls er die Wohnung jedoch weiter vermietet hat, dann kann er keine Miete mehr verlangen.
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wie gesagt ich habe nicht gekündigt, wir haben uns beide drauf geeinigt den Vertrag aufzulösen. Habe mich heute mal beraten lassen, die Anwältin sieht das auch so. Sie meint eine Auflösung kann unter Zeugen auch mündlich gelten. Ich werde zahle erst mal nicht. Mal sehen was da noch so kommt.
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