Vorbehaltliche Mietvertragskündigung - Formulierung

21. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)
Vorbehaltliche Mietvertragskündigung - Formulierung

Liebe Foris,

ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in welchem nun eine Wohnung frei wird, die mir mehr zusagt.
HV meint, kein Problem, ich müsse ihr jedoch erst meine Kündigung der jetzigen Wohnung zuschicken, bevor sie mir den MV für die andere Wohnung schicken können.
Bin ich mit der Formulierung
"Diese Kündigung ist vorbehaltlich eines Mietvertrags-Abschlusses für die mir zugesagte Wohnung - hier XXXX Mietobjektadresse XXXX - mit Vertragsbeginn XX.XX.XXXX wirksam"
auf der sicheren Seite, nicht u.U. auf der Straße zu sitzen?
Oder gibt es eine einfachere Formulierung?

Danke für eure Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120108 Beiträge, 39830x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Meines Wissens nach ist eine Kündigung bedingungsfeindlich. Die oben formulierte Kündigung könnte also unwirksam sein.

Den Abschluss eines Mietvertrages könnte man dagegen möglicherweise an die Bedingung knüpfen, dass das andere Mietverhältnis entsprechend beendet wird. Wenn das die Hausverwaltung nicht will, dann geht's aber natürlich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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