Vorgehen gegen hohe Hausmeisterservice-Kosten

4. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kassandra2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)
Vorgehen gegen hohe Hausmeisterservice-Kosten

Hallo,

Ich habe paar Fragen eines Hausmeisterservices betreffend, insbesondere betreffend der Kosten und der Umlagefähigkeit von bestimmten Leistungen:

Ich habe unter [1] folgendes nachgelesen: "Die Kosten üblicher Hauswartleistungen sind nur insoweit umlagefähig, als sie ortsüblich sind und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen."

- Sind die Werte, die Wirtschaftlichkeit betreffend, unabhängig von der Ortsüblichkeit?

- Falls, ja: Wie kann ich in diesem Fall gegen die Beauftragung dieses teuren Hausmeisterservice vorgehen?

- Falls, nein: Wie muss die Hausverwaltung nachweisen, dass der Preis ortsüblich ist? Wären bspw. zwei Vergleichsangebote ausreichend? Was wenn man selbst weitere einholen würde und diese wären geringer?

- Darf die Beauftragung eines Mülltonnenservice umgelegt werden? Und darf solch ein Dienst überhaupt gegen den Willen der Mieter beauftragt werden, wenn sich der Gebührenbescheid des Entsorgungsbetriebs an die Mieter einzeln richtet und nicht an das Haus (den Vermieter/die Hausverwaltung)?

Details:
- drei Parteien-Haus

- anfangs Bewohnung durch Vermeiter, Verwaltung und Reinigungsarbeiten durch die Vermieter selbst

- jetzt sind die Vermieter ausgezogen, Verwaltung und Reinigungsarbeiten nun durch Hausverwaltung und Hausmeisterservice

- im Mietervertrag (irgendein Standard-Vordruck) steht unter Betriebskostenarten unter anderem auch Hausmeister, Gartenpflege, Straßenreinigung, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung. Wenn ich alles richtig verstanden habe, kann ich also generell nicht gegen die Beauftragung eines Hausmeisterservice vorgehen.

- Die Kosten für den Hausmeisterdienst betragen nun etwa 0,70€/Quadratmeter Wohnfläche - 195€ für das Haus (ohne Winterdienst). Die Serviceleistungen umfassen: Innenreinigung, Außenreinigung, Pflege der Allgemeinfläche (Garten), Mülltonnenservice, KEIN Winterdienst. (Der Hausmeisterservice kommt an den Tage der Müllabführ um die Mülltonnen rauszustellen und wieder reinzustellen.)
Info zum Müll: Die Müllgebühren werden von jedem Mieter selbst an den Entsorgungsbetrieb entrichtet.

Über Informationen, ob es eine Möglichkeit gibt gegen die hohen Kosten für den Hausmeisterservice, oder wenigstens den unnötigen und sicher nicht billigen Mülltonnenservice, vorzugehen wäre ich dankbar.

[1] http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hauswart.htm

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kassandra2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

Dagegen spricht einzig und alleine, dass der Vermieter die anfallenden Arbeiten durch Hausmeisterservice ausführen lassen WILL.
Da ich beim Abschluss des Mietvertrages nicht aufgepasst habe, steht der Hausmeister als umlagefähige Kosten im Mietvertrag und damit hat der Vermieter - meines Wissens - das Recht einen Hausmeisterservice auch gegen den Willen der Mieter einzusetzen.

Meine Frage ist nur, ob ich diese exorbitanten Kosten hinnehmen muss.

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Dagegen spricht einzig und alleine, dass der Vermieter die anfallenden Arbeiten durch Hausmeisterservice ausführen lassen WILL.

Erschwerend kommt auch noch dazu, dass von den drei Parteiein keiner in der Lage war, das zuverlässig zu erledigen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kassandra2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Erschwerend kommt auch noch dazu, dass von den drei Parteiein keiner in der Lage war, das zuverlässig zu erledigen.


Wirklich lustig. Wie wäre es mit hilfreichen Informationen.

Zur Info:

Wie ich bereits geschrieben habe, haben die Vermieter bis zu ihrem Auszug alle Arbeiten selbst übernommen. Die Arbeiten wurden zu keinem Zeitpunkt von den "eigentlichen" Mieter übernommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Du forderst also ein, daß der VM weiter für Dich umsonst arbeitet ?



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""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn man einen Mietvertrag mit Vollservice abschliest, kann der Vermieter diesen auch durchsetzen.
Er braucht sich nicht auf Versprechungen der Mieter einzulassen das diese die Arbeiten genauso gut erledigen können.


quote:
Wie kann ich in diesem Fall gegen die Beauftragung dieses teuren Hausmeisterservice vorgehen?

Das er dem Mieter persönlich zu teuer ist, besagt nichts über die objektive Kostenbeurteilung.

Man kann sich ja von anderen Firmen entsprechende Kostenvoranschläge machen lassen und dann vergleichen.

Desweiteren kann man natürlich die Belege der Nebenkostenabrechung einsehen und kontrollieren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Da ich beim Abschluss des Mietvertrages nicht aufgepasst habe, steht der Hausmeister als umlagefähige Kosten im Mietvertrag und damit hat der Vermieter - meines Wissens - das Recht einen Hausmeisterservice auch gegen den Willen der Mieter einzusetzen.


Du kannst doch dem Vermieter jetzt nicht vorwerfen, dass Du beim Vertragsabschluss was nicht richtig gelesen hast.

Die 195 EUR finde ich jetzt nicht wirklich teuer, aber natürlich könnte man sich die sparen. Nur dann schreiben wohl die Mieter in dem Haus hier im Forum Beiträge wie "Anderer Mieter putzt nicht ordentlich", "Anderer mieter stellt die Mülltonne nicht raus, daher kein Platz für meinen Müll, kann ich die Miete mindern...." usw.

Denke mal, der Vermieter will sich solche Diskussionen nicht antun. Du kannst natürlich anbieten, dass Du persönlich den Mülltonenndienst übernimmst.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:

Du kannst natürlich anbieten, dass Du persönlich den Mülltonenndienst übernimmst.

von Michael32 am 05.08.2011 08:37



Wenn der Vermieter dieses anbieten sollte, wird er regelmäßig wegen einer zu geringen Vergütung auf Ablehnung stoßen.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kassandra2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

Ihr habt mich glaube ich falsch verstanden.
Wie ich bereits geschrieben habe, bin ich mir der Tatsache bewusst, dass ich nichts dagegen machen kann, dass ein Hausmeisterdienst beauftragt wird. Und ich möchte dem Vermieter auch gar nicht das Recht absprechen dies zu tun, da mir die möglichen Probleme bei Durchführung durch die Mieter bewusst sind.

Ich möchte nur wissen, ob ich etwas gegen die Beauftragung DIESES teueren Dienstes machen kann.

Kann ich also verlangen, dass die Hausverwaltung eine günstigere Alternative sucht oder zu mindestens unnötige Leistungen streicht wie bspw. Mulltönnenservice.

Teuer ist der Dienst definitive:
"Betriebskosten für den Hauswart sollten danach den Betrag von 0,50 € pro qm Wohnfläche monatlich nicht übersteigen! (LG Wuppertal WM 99, 342 ). Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Beauftragung eines Hauswartdienstes bestehen nach Ansicht des AG Wezlar bereits dann, wenn die Hauswartkosten pro Wohnung gemäß Betriebskostenabrechnung 0,25 € je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat erreichen. AG Wetzlar, Urteil vom 25. März 2004, Az: 39 C 2607/03 (39), 39 C 2607/03 . Fundstelle: WuM 2004, 339 -340." [1]

Bei mir sind es 0,70 € je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat.
Ortsübliche Preise in meiner Stadt sind:
Hausreinigung (0,24€/m²), Gartenpflege (0,12€/m²) , Hausmeister / Hauswart (0,20€/m²)
Wobei von einem Hausmeister ja zum Teil Hausreinigung und Gartenpflegen übernommen werden, sodass man die Preise nicht einfach zusammenrechnen kann.

Die Frage ist einfach: Kann ich verlangen, das ein Hausmeisterservice zu einem ortsüblichen (+x%) Preis beauftragt wird.
Für Mieten liegt x meines Wissens bei 19%.

[1] http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hauswart.htm

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kassandra2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie viel bezahlt ihr denn je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat, wenn ihr 0,70€ für günstig bzw. normal haltet?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich möchte nur wissen, ob ich etwas gegen die Beauftragung DIESES teueren Dienstes machen kann.

Das wurde ja schon erläutert ...



quote:
Kann ich also verlangen, dass die Hausverwaltung eine günstigere Alternative sucht

Verlangen kann man vieles, die Problematik besteht im allgemeinen darin, es auch durchzusetzen.



quote:
oder zu mindestens unnötige Leistungen streicht wie bspw. Mulltönnenservice.

Du hast eine eigene, nur Dir persönlich zugeornete Mülltonne die kein anderer nutzt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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