Vorgehensweise Mietminderung

8. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
JuleSt
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehensweise Mietminderung

Hallo liebes Forum,

ich suche bereits seit Tagen genauere Informationen zum Thema Mietminderung. Dennoch konnte ich einige Fragen nicht klären, weshalb ich jetzt auf eure Hilfe hoffe.

Wenn ein Schlafzimmer nicht nutzbar ist, kann die Miete für diesen Raum um 100% gemindert werden.
1. Ist dies auch der Fall, wenn sich im Schlafzimmer ncoh ein Schrank befindet oder gilt der als Nutzung des Raumes? Schlafen kann man jedenfalls nicht in dem Raum, somit ist ja seine eigentliche Funktion nicht gegeben.

2. Wie geht man bei einer Mietminderung vor? Zahlt man zu Beginn eines Monats geminderte Miete oder volle Miete unter Vorbehalt? Was passiert wenn der Mangel im laufenden Kalendermonat beseitigt wird. Muss man die geminderte Miete dann anteilig nachzahlen?

3. Wie verhält es sich bei einem Mangel, der dem Mieter bei Vertragsunterzeichnung bekannt war, der aber im Übergabeprotokoll als "wird beseitigt" verzeichnet ist (Übergabe fand vor 6 Wochen statt, Mangel besteht noch mindestens die nächsten 4 Wochen)? Muss man hier dem Vermieter den Mangel noch anzeigen? Eigentlich ist er ihm ja bekannt. Ab wann darf die Miete gemindert werden und ist das in diesem Fall auch rückwirkend zulässig? Wie würde man die Miete rückwirkend mindern, den Betrag von der Miete für den Folgemonat abziehen?

4. ich weiß, blöde Frage, aber ich bin verwirrt... Berechnet sich die Minderung anhand der Kaltmiete plus der an den Vermieter gezahlten Nebenkosten oder an KM + NK + Nebenkosten für Strom und Gas (Stadtwerke)?

Vielen Dank und ich hoffe auf einen regen Austausch,

Jule

Fragen zur Miete?

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

Warum suchst du dir nicht einfach die perfekte Wohnung? Da hättest du all diese Probleme gar nicht.

Oder noch besser: selber bauen, und wenn dann Mängel sind, damit kämpfen:-)

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#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#3
 Von 
JuleSt
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu,

@ Mrs. Patience: 1. waren die Probleme bei Unterzeichnung des Mietvertrages nicht im vollem Umfang absehbar und nachdem man ca. 300 Stunden in Renovierung, Küchenaufbau, Umzug etc. gesteckt hat, zieht man sicher nicht so schnell um und 2. ist das wohl eine Kostenfrage...

@ Ali Baba: Danke für den Link. Leider beantwortet er meine konkreten Fragen auch nicht wirklich. Wahrscheinlich weiß das alles niemand so richtig?! Ich finde jedenfalls leider nirgends Infos...

Habt ihr hier Erfahrung mit dem Mieterschutzbund? Vielleicht wüssten die Antworten auf meine Fragen. Ich habe allerdings schon oift engative Meinungen gehört und dass es Geldverschwendung sei beizutreten...

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#5
 Von 
JuleSt
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, mir ist gerade nicht bewusst welche Informationen noch fehlen. Ich reiche aber gerne alle fehlenden Informationen nach, wenn du mir sagst, was zur Beantwortung meiner Fragen fehlt!

Danke

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
JuleSt
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

1. und 3. der Mangel ist ein Feuchteschaden, verursacht durch das Nachbarhaus, im Schlafzimmer. Dort ist die Wand abgeschlagen worden und teilweise neu verputzt. Bis jetzt ist nicht klar, ob die Wand abermals abgetragen werden muss, um Restfeuchte zu entfernen. Das Fenster soll nach Anweisung des Vermieters Tag und Nacht gekippt bleiben, das Bett darf nicht aufgebaut werden, da der Handwerker sonst nicht arbeiten kann - so hat uns der Vermieter das mitgeteilt. "Genutzt" wird der Raum momentan durch den Kleiderschrank. Auch den hätten wir eigentlich nicht aufbauen sollen, da er an der betreffenden Wand steht - da er jedoch weit von der Schadensstelle entfernt steht und wir unsere Sachen ohne Gebrauch des Zimmers garnicht unterkriegen, haben wir das Wandstück selbst gestrichen und den Kleiderschrank aufgebaut. Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass man die Miete für das Schlafzimmer um 100% kürzen kann, wenn es nicht mehr zum SCHLAFEN nutzbar ist. Leider kann ich die Quelle aber nicht mehr finden und bin mir deshalb nicht ganz sicher.

zu 2.: Also zahle ich, wenn ich für die betreffenden Tage im Juli mindern möchte die komplette Miete unter Vorbehalt und ziehe von der Miete im August den Betrag den ich zu mindern berechtigt wäre ab, ja?! Danke, das bringt mich schon mal weiter.

4. Danke, ich bin davon ausgegangen, war mir aber nicht sicher. Jetzt weiß ich bescheid :)

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Hast Du deinem Vermieter die beabsichtigte Mietminderung mit Grundangabe angekündigt ?

Wenn Dein Schrank in dem betr. Zimmer steht, dann hast Du doch den Raum teilweise benutzt. Sonst muß Du den Schrank anderweitig plazieren, wofür Du aber keinen Platz findest. Ohne diesen Schrank wäre Dein tägliches Leben noch viel unkomfortabler.
Jeder Raum hat seinen Preis, auch ein Keller- oder Lagerraum. Kostet Garderobe
in Disco €.0,- ?

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#9
 Von 
JuleSt
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dem Vermieter die Absicht NOCH nicht mitgeteilt, da ich mich zunächst genau informieren möchte und ja auch noch keine Miete gemindert habe. Prinzipiell soll die Miete auch nur für Juli gemindert werden, von daher... Ich frage mich nur, falls er mir dumm kommt, ob eine Minderung für Juni möglich wäre, da ihm der Mangel bekannt war, wie aus der Beauftragung des Handwerkers, zweier Gutachter und aus Gesprächen ersichtlich ist. Eine Mängelanzeige wäre ja nur doppeltgemoppelt gewesen (auch wenns besser hält), oder? Und eine Mietminderung kann ja auch rückwirkend erfolgen, solang der Mangel dem Vermieter bekannt war, oder nicht?!

Ja, es ist definitiv wahr, dass der Schrank das Leben in der Wohnung komfortabler macht, deshlab bin ich ja auch nicht sicher, ob es stimmt, dass die Miete für ein Schlafzimmer zu 100% gemindert werden kann, nur weil man nicht darin schlafen kann. Irgendwo habe ich das zumindest gelesen. Aber z. B. um das zu klären bin ich ja hier :)

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#10
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

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#11
 Von 
JuleSt
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei einer regulären Arbeitszeit von 8 h plus 30 min MIttagspause bleiben einem jeden Abend in der Woche noch 4-5 Stunden die man zu Renovierungszwecken nutzen kann plus ca. 30 Stunden an Samstag und Sonntag. Arbeitet man zu zweit kommt man in nur 2 Wochen auf eine Arbeitszeit von 300 Stunden...

Ok, eine weitere naegative Arfahrung mit dem Mieterschutzbund, also muss es wohl ohne gehen. Danke für den Hinweis.

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#12
 Von 
JuleSt
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu, ich nochmal.

Zu dem Problem durch den Feuchteschaden kommt, dass wir ztu zweit wohnen, nur einen Schlüssel ausgehändigt bekommen haben, selber keinen anchmachen können, da es sich um ein Sicherheitsschloss handelt und vom Vermieter seit Wochen vertröstet worden (kriegen sie nächste Woche,...). Offensichtlich ist die Karte, die für das Nachmachen des Schlüssels erforderlich wäre nicht mehr auffindbar. Wir haben keine Hoffnung mehr auf frieliche Einigung.
Ist es möglich, auch wenn die Miete für Juni nicht unter Vorbehalt gezahlt wurde, von der Juli-Miete einen gewissen Prozentsatz für jeden Schlüsselfreien Tag ab schriftlicher Ankündigung einzubehalten? Ist das eine sogenannte rückwirkende Mietminderung?

Vielen Dank

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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Den Vermieter schriftlich auffordern einen 2. Schlüssel zu besorgen, Frist setzen (14 Tage) ansonsten ankündigen ein neues Schloss zu kaufen und die Kosten mit der Miete zu verrechnen. Denn eine Minderung wg. dem Schlüssel dürfte finanziell sehr gering ausfallen und der Ärger bleibt.

Gruß
Michael

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#14
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Miete für das Schlafzimmer kann zu 100% gemindert werden. Das noch ein Schrank drin steht, ist irrelevant. Entscheidend ist in der Tat, dass der Raum nicht bestimmungsgemäß nutzbar ist.

Bzgl Schlüssel schließe ich mich an: Frist setzen, ansonsten Schloß wechseln und mit Miete verrechnen.

Ich würde aber auf keinen Fall die Miete "unter Vorbehalt" zahlen. Was soll das bringen?? Die Miete ist weg und man kann zusehen, ob man sie von dem Vermieter wiederkriegt. Warum sollte man sie zahlen?

Ich würde natürlich nur den Differenzbetrag zahlen.

Gemindert werden kann nur für die Zeit, in welcher der mangel auch tatsächlich besteht. Ist der Mangel beseitigt, muss die Miete ab dann auch wieder voll bezahlt werden. Daher ist es denkbar, mitten im Monat noch mal nachzuzahlen.

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#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

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#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der bestimmungsgemäße Gebrauch des Schlafzimmers liegt in der Möglichkeit, darin zu schlafen.

Wenn der Mieter aber nicht einmal ein Bett darin aufbauen kann und Handwerker an der Wand herumhämmern, dann ist der Raum nicht bestimungsgemäß nutzbar. Es liegt also nicht nur ein Mangel am Schlafzimmer vor, der eine anteilige Minderung rechtfertigen würde, sondern es liegt eine vollkommene Gebrauchsaufhebung vor, die demzufolge bezogen auf das Schlafzimmer eine vollständige Mindrung rechtfertigt.

Gleiches gilt für eine Küche, in der man nicht kochen und spülen kann oder ein Bad, in dem man sich nicht duschen, waschen und aufs Klo gehen kann.



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#18
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung, was du sagen willst und ich rate auch nicht rum :???:

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#20
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wie ist es mit einer Einzimmerwohnung, wenn teilweise nicht nutzbar ist, auch 100% Mietminderung ?

Am fairsten dass man den betr. Raum 100% räumt und abschließt, den Schlüssel dem VM herausgibt.
Sonst türmt man Sachen in dem Raum voll, hindert den VM die Reparaturarbeit.

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#21
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
JuleSt
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu,

vielen Dank für die vielen Antworten!! Wirklich sehr hilfreich und eine interessante Diskussion!

Das Schloss auszutauschen wird wohl kaum möglich sein, da es sich um die Hauseingangstüre eines 10-Parteien Hauses handelt... Der VM vertröstet uns mittlerweile seit 4 Wochen. Irgendwas muss man doch tun können, wir können nicht länger zu zweit mit nur einem Schlüssel leben...

Also wäre es auch möglich zum 1. Juni die geminderte Miete zu zahlen und wen der Schaden am 15. Juni behoben ist, den Anteil auf volle Miete für 16 Tage nachzuzahlen?

Auch für den Raum können wir dem VM keinen Shclüssel geben, es gibt nirgends in der Wohnung Schlüssel... Der aufgebaute Schrank hindert die Handwerker nciht, alles weitere würde das tun, weshalb der Raum ansonsten komplett leer ist. Wenn ein Raum einer 3 Zimmer-Whg als Büro eingerichtet ist und einer als Wohnzimmer, ist die Funktion des dritten Raumes ja wohl eindeutig, zumal ein unaufgebautes Bett im Keller rumdümpelt ;)

Wir werden wohl 100% Minderung für diesen Raum ankündigen udn auf die Reaktion warten. Wegen des Schlüssels weiß ich jetzt acuh nciht mehr weiter :(

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#23
 Von 
JuleSt
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein kleiner Nachtrag: Gibt es Beispielurteile mit denen ich die angestrebten 100% Minderung fürs Schlafzimmer untermauern kann?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
JuleSt
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würd nur ungern auf dem Hosenboden landen, wenn die Minderung zu stark ist ;) Aber das Schreiben ist soeben raus, bin gespannt auf die Reaktion. Und wie sich die Mietminderung wegen des Feuchteschadens auf das Schlüsselproblem auswirkt, wäre ja sowohl positiv als auch negativ denkbar...

Vielen, vielen Dank jedenfalls schonmal für eure Hilfe!!!!

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