Vorgehensweise bei unregelmäßigen Mietzahlungen

6. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
i.smith
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 119x hilfreich)
Vorgehensweise bei unregelmäßigen Mietzahlungen

Hallo,

nehmen wir folgenden Situation an: Ein Mieter zahlt seine Miete immer sehr unregelmäßig und verspätet. Der Vermieter ist mit dieser Situation unzufrieden und wünscht sich das Ende des Mietverhältnisses um seine Wohnung neu zu vermieten.

Wie soll der Vermieter nun vorgehen wenn auch am dritten Werktag keine Mietzahlung eingegangen ist obwohl dies so vertraglich vereinbart wurde?

01. Sollte der Vermieter ein Einschreiben mit der Zahlungsaufforderung an den Mieter senden?

02. Sollte bei der Aufforderung per Einschreiben eine Frist gesetzt werden? Wenn ja wie lang sollte die Frist sein.

03. Unter welchen Umständen kann eine fristlose Kündigung im Bezug auf unregelmäßige Mietzahlungen erwirkt werden? Was sagt der Gesetzgeber?

04. Wie oft darf sich der Mieter unpünkliche Zahlungen leisten bis es zu einer fristlosen Kündigung reicht? Ist es irgendwo festgelegt?

05. Kann der Mieter verpflichtet werden, die Mietzahlung per Lastschrift zu leisten?

Ich bin um jeden Hilfestellung dankbar.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
i.smith
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 119x hilfreich)

Ok aber wie definiert sich denn nun "ständig verspätete Mietzahlungen"?

Wie oft ist ständig? 2x oder doch eher 5x?

Nun hat sich der Sachverhalt etwas geändert. Der Mieter hat die Betriebskostenzahlung für den Monat April noch nicht geleistet. Gibt es hier einen Ansatzpunkt das Mietverhältnis zu kündigen?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

01. Sollte der Vermieter ein Einschreiben mit der Zahlungsaufforderung an den Mieter senden?
-----------------------------------
Kann man machen, ja !



02. Sollte bei der Aufforderung per Einschreiben eine Frist gesetzt werden? Wenn ja wie lang sollte die Frist sein.
-----------------------------------
Ich würde sagen wenn dies ständig vorkommt 1 Woche


03. Unter welchen Umständen kann eine fristlose Kündigung im Bezug auf unregelmäßige Mietzahlungen erwirkt werden? Was sagt der Gesetzgeber?
------------------------------------

Fristlos bestimmt nicht, fristgemäss schon. Das muss aber alles nachweissbar abgemahnt werden und einigermassen oft vorkommen. 2-3 mal reicht da nicht !

04. Wie oft darf sich der Mieter unpünkliche Zahlungen leisten bis es zu einer fristlosen Kündigung reicht? Ist es irgendwo festgelegt?
---------------------------------------
Mir nicht bekannt, das BGB hat in der Regel allgemine Formulierungen, es sei denn es gäbe ein BGH Urteil. Dies wäre aber dann einzellfallbezogen !


05. Kann der Mieter verpflichtet werden, die Mietzahlung per Lastschrift zu leisten?
---------------------------------------
Nein !

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
i.smith
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 119x hilfreich)

@Scalar: vielen Dank für deine ausführliche und kompetente Antwort.

Die Abmahnung per Einschreiben ist denke ich der erste Schritt und dann muss man sehen wie sich der Fall entwickelt.

Bedarf es bei der Abmahnung einer besonderen Form? Was haltet Ihr von diesem Text:

Sehr geehrter x,

mit diesem Schreiben setzten wir Sie in Zahlungsverzug. Leider konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang über den im Mietvertrag vereinbarten Mietzins in Höhe von x plus x Betriebskostenvorauszahlung für den Monat Mai 09 feststellen. Außerdem sind die Nebenkosten für den Monat April 09 ebenfalls ausstehend. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind Sie verpflichtet die monatliche Mietzahlung und Nebenkosten bis zum dritten Werktag Anfang des Monats zu leisten.

Wir fordern Sie daher auf, die Miete unverzüglich auf das folgende Konto zu überweisen:

xxx

Sollte es zukünftig zu weiteren schuldhaften Verletzungen Ihrer mietvertraglichen Pflichten kommen, wird das Mietverhältnis fristlos gekündigt.


-- Editiert am 06.05.2009 16:27

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
i.smith
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 119x hilfreich)

@Philosoph:

Vielen Danke für die Verbesserungsvorschläge.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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