Vorgetäuschter Eigenbedarf?

28. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.04.2024 13:41:15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgetäuschter Eigenbedarf?

Liebe Forummitglieder,

ich habe eine Frage zu möglichen vorgetäuschten Eigenbedarf und wie ich mich verhalten sollte.

Unser Vermieter hat uns letztes Jahr 2x gekündigt wegen Eigenbedarf. Beiden Kündigungen haben wir widersprochen. Er teilte schriftlich mit, selbst in die Wohnung einziehen zu wollen. Auf unsere Widersprüche erfolgte keine Reaktion. Wir hatten Angst vor einem Gerichtsverfahren und haben und eine neue Wohnung gesucht, unsere schließlich gekündigt.

Im Zuge der Umzugsvorbereitung meldet sich nun unser Vermieter. Er will vorab mit seinem Geschäftspartner die Wohnung besichtigen und planen, wo was hingestellt wird.

Infos am Rande: Die Eigentümergemeinschaft möchte kein Gewerbe im Haus und hat gewerbliche Nutzungen untersagt. Unser Vormieter wurden ebenfalls wegen Eigenbedarfs gekündigt.

Keine Rede mehr vom Einziehen. Ohne seine Mitteilungen hätten wir nie gekündigt. Wir fühlen uns getäuscht und fragen uns, ob hier ei Fall von vorgetäuschtem Eigenbedarf besteht.

Vielen lieben Dank für einen kleinen Gedankenaustausch!

Liebe Grüße Asja

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33894 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von Asja_Voigt2023):
ob hier ei Fall von vorgetäuschtem Eigenbedarf besteht.
Ja, könnte durchaus sein. Na und?
Zitat (von Asja_Voigt2023):
Er will vorab mit seinem Geschäftspartner die Wohnung besichtigen und planen, wo was hingestellt wird.
Dagegen ist von deiner Seite nichts einzuwenden. Terminabstimmung mit dir sollte berücksichtigt werden.

Zitat (von Asja_Voigt2023):
Infos am Rande:
Das geht dich als Mieter nichts an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12328.04.2024 13:41:15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Anami, für deine Gedanken.

Dass es uns als Mieter nichts angeht, ist uns klar, sollte nur verdeutlichen, dass hier anscheinend ordentlich geflunkert wird ;)

Den Grund für den Eigenbedarf zu ändern, ohne die Mieter zu informieren, ist nicht rechtens oder?

Sollten wir hier abwarten und Tee trinken oder ihn offen ansprechen? Was meinst du?

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5218 Beiträge, 630x hilfreich)

Ihr habt selbst gekündigt, damit ist der Eigenbedarf vom Tisch, alles andere hat euch nicht (mehr) zu interessieren.

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#4
 Von 
guest-12328.04.2024 13:41:15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn wir ohne seine Täuschung nicht gekündigt hätten? Ich meine eine Form arglistiger Täuschung? Hat er nicht durch seine Lüge eine Willenserklärung unsererseits herbeigeführt?

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#5
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ihr habt selbst gekündigt, damit ist der Eigenbedarf vom Tisch, alles andere hat euch nicht (mehr) zu interessieren.


Nicht so ganz, vorgetäuschter Eigenbedarf kann strafrechtlich ein Betrug nach §263 StGB sein, bei dem bereits auch der Versuch strafbar wäre.

In der Praxis ist dieser Versuch aber kaum nachzuweisen womit auch ein entsprechender Strafantrag erfolglos im Sande verlaufen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5218 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
In der Praxis ist dieser Versuch aber kaum nachzuweisen womit auch ein entsprechender Strafantrag erfolglos im Sande verlaufen würde.


Und hier weiß man ja noch nichtmal, ob er vorgetäuscht war und durch die Eigenkündigung ist der Nachweis so gut wie unmöglich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123873 Beiträge, 40292x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Und hier weiß man ja noch nichtmal, ob er vorgetäuscht war

Richtig.

Ich habe auch keine Ahnung, wie man hier auf vorgetäuschten Eigenbedarf kommt.

Sollte das
[Asja_Voigt2023]Keine Rede mehr vom Einziehen.
das Fundament sein, so ist das bröckeliger als die ehemalige Rahmede-Talbrücke.



Zitat (von Solan196):
und durch die Eigenkündigung ist der Nachweis so gut wie unmöglich.

Selbst wenn der Nachweis gelänge, mit der Eigenkündigung hat man sich den Weg zu Schadenersatz wohl selbst abgeschnitten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33894 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von guest-12328.04.2024 13:41:15):
dass hier anscheinend ordentlich geflunkert wird
Das mag sein. Ihr habt selbst gekündigt. Was der Eigentümer nun macht, geht evtl. die WEG und die ETV was an.
Zitat (von guest-12328.04.2024 13:41:15):
Sollten wir hier abwarten und Tee trinken
Ihr habt doch schon gekündigt. Diese Kündigung gilt. Zum Teetrinken sollte man sich in der neuen Wohnung Zeit nehmen.
Zitat (von guest-12328.04.2024 13:41:15):
Hat er nicht durch seine Lüge eine Willenserklärung unsererseits herbeigeführt?
Nö. Ihr habt aus Angst vor irgendwas selbst gekündigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1318 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von guest-12328.04.2024 13:41:15):

Infos am Rande: Die Eigentümergemeinschaft möchte kein Gewerbe im Haus und hat gewerbliche Nutzungen untersagt.


Für euch irrelevant...

Zitat (von guest-12328.04.2024 13:41:15):
Unser Vormieter wurden ebenfalls wegen Eigenbedarfs gekündigt.


Ja, und weiter?

Zitat (von guest-12328.04.2024 13:41:15):
Keine Rede mehr vom Einziehen. Ohne seine Mitteilungen hätten wir nie gekündigt. Wir fühlen uns getäuscht und fragen uns, ob hier ei Fall von vorgetäuschtem Eigenbedarf besteht.


Da ihr letztendlich selber gekündigt habt: Nein.

Die Eigenbedarfskündigung ist ja gar nicht zum Tragen gekommen.

Zitat (von guest-12328.04.2024 13:41:15):
Sollten wir hier abwarten und Tee trinken oder ihn offen ansprechen?


Nichts davon, denn beides hat keinerlei Konsequenzen für euren ehemaligen Vermieter.

-- Editiert von User am 28. April 2024 16:13

Signatur:

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