Liebe Forummitglieder,
ich habe eine Frage zu möglichen vorgetäuschten Eigenbedarf und wie ich mich verhalten sollte.
Unser Vermieter hat uns letztes Jahr 2x gekündigt wegen Eigenbedarf. Beiden Kündigungen haben wir widersprochen. Er teilte schriftlich mit, selbst in die Wohnung einziehen zu wollen. Auf unsere Widersprüche erfolgte keine Reaktion. Wir hatten Angst vor einem Gerichtsverfahren und haben und eine neue Wohnung gesucht, unsere schließlich gekündigt.
Im Zuge der Umzugsvorbereitung meldet sich nun unser Vermieter. Er will vorab mit seinem Geschäftspartner die Wohnung besichtigen und planen, wo was hingestellt wird.
Infos am Rande: Die Eigentümergemeinschaft möchte kein Gewerbe im Haus und hat gewerbliche Nutzungen untersagt. Unser Vormieter wurden ebenfalls wegen Eigenbedarfs gekündigt.
Keine Rede mehr vom Einziehen. Ohne seine Mitteilungen hätten wir nie gekündigt. Wir fühlen uns getäuscht und fragen uns, ob hier ei Fall von vorgetäuschtem Eigenbedarf besteht.
Vielen lieben Dank für einen kleinen Gedankenaustausch!
Liebe Grüße Asja
Vorgetäuschter Eigenbedarf?
28. April 2024
Thema abonnieren
Frage vom 28. April 2024 | 10:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgetäuschter Eigenbedarf?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. April 2024 | 13:02
Von
Status: Unbeschreiblich (33894 Beiträge, 5857x hilfreich)
Ja, könnte durchaus sein. Na und?Zitatob hier ei Fall von vorgetäuschtem Eigenbedarf besteht. :
Dagegen ist von deiner Seite nichts einzuwenden. Terminabstimmung mit dir sollte berücksichtigt werden.ZitatEr will vorab mit seinem Geschäftspartner die Wohnung besichtigen und planen, wo was hingestellt wird. :
Das geht dich als Mieter nichts an.ZitatInfos am Rande: :
#2
Antwort vom 28. April 2024 | 13:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Anami, für deine Gedanken.
Dass es uns als Mieter nichts angeht, ist uns klar, sollte nur verdeutlichen, dass hier anscheinend ordentlich geflunkert wird
Den Grund für den Eigenbedarf zu ändern, ohne die Mieter zu informieren, ist nicht rechtens oder?
Sollten wir hier abwarten und Tee trinken oder ihn offen ansprechen? Was meinst du?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. April 2024 | 13:22
Von
Status: Junior-Partner (5218 Beiträge, 630x hilfreich)
Ihr habt selbst gekündigt, damit ist der Eigenbedarf vom Tisch, alles andere hat euch nicht (mehr) zu interessieren.
#4
Antwort vom 28. April 2024 | 13:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auch wenn wir ohne seine Täuschung nicht gekündigt hätten? Ich meine eine Form arglistiger Täuschung? Hat er nicht durch seine Lüge eine Willenserklärung unsererseits herbeigeführt?
#5
Antwort vom 28. April 2024 | 13:32
Von
Status: Praktikant (926 Beiträge, 109x hilfreich)
ZitatIhr habt selbst gekündigt, damit ist der Eigenbedarf vom Tisch, alles andere hat euch nicht (mehr) zu interessieren. :
Nicht so ganz, vorgetäuschter Eigenbedarf kann strafrechtlich ein Betrug nach §263 StGB sein, bei dem bereits auch der Versuch strafbar wäre.
In der Praxis ist dieser Versuch aber kaum nachzuweisen womit auch ein entsprechender Strafantrag erfolglos im Sande verlaufen würde.
#6
Antwort vom 28. April 2024 | 13:35
Von
Status: Junior-Partner (5218 Beiträge, 630x hilfreich)
ZitatIn der Praxis ist dieser Versuch aber kaum nachzuweisen womit auch ein entsprechender Strafantrag erfolglos im Sande verlaufen würde. :
Und hier weiß man ja noch nichtmal, ob er vorgetäuscht war und durch die Eigenkündigung ist der Nachweis so gut wie unmöglich.
#7
Antwort vom 28. April 2024 | 14:36
Von
Status: Unbeschreiblich (123873 Beiträge, 40292x hilfreich)
ZitatUnd hier weiß man ja noch nichtmal, ob er vorgetäuscht war :
Richtig.
Ich habe auch keine Ahnung, wie man hier auf vorgetäuschten Eigenbedarf kommt.
Sollte das
[Asja_Voigt2023]Keine Rede mehr vom Einziehen.
das Fundament sein, so ist das bröckeliger als die ehemalige Rahmede-Talbrücke.
Zitatund durch die Eigenkündigung ist der Nachweis so gut wie unmöglich. :
Selbst wenn der Nachweis gelänge, mit der Eigenkündigung hat man sich den Weg zu Schadenersatz wohl selbst abgeschnitten.
#8
Antwort vom 28. April 2024 | 15:56
Von
Status: Unbeschreiblich (33894 Beiträge, 5857x hilfreich)
Das mag sein. Ihr habt selbst gekündigt. Was der Eigentümer nun macht, geht evtl. die WEG und die ETV was an.Zitatdass hier anscheinend ordentlich geflunkert wird :
Ihr habt doch schon gekündigt. Diese Kündigung gilt. Zum Teetrinken sollte man sich in der neuen Wohnung Zeit nehmen.ZitatSollten wir hier abwarten und Tee trinken :
Nö. Ihr habt aus Angst vor irgendwas selbst gekündigt.ZitatHat er nicht durch seine Lüge eine Willenserklärung unsererseits herbeigeführt? :
#9
Antwort vom 28. April 2024 | 16:06
Von
Status: Lehrling (1318 Beiträge, 150x hilfreich)
Zitat:
Infos am Rande: Die Eigentümergemeinschaft möchte kein Gewerbe im Haus und hat gewerbliche Nutzungen untersagt.
Für euch irrelevant...
ZitatUnser Vormieter wurden ebenfalls wegen Eigenbedarfs gekündigt. :
Ja, und weiter?
ZitatKeine Rede mehr vom Einziehen. Ohne seine Mitteilungen hätten wir nie gekündigt. Wir fühlen uns getäuscht und fragen uns, ob hier ei Fall von vorgetäuschtem Eigenbedarf besteht. :
Da ihr letztendlich selber gekündigt habt: Nein.
Die Eigenbedarfskündigung ist ja gar nicht zum Tragen gekommen.
ZitatSollten wir hier abwarten und Tee trinken oder ihn offen ansprechen? :
Nichts davon, denn beides hat keinerlei Konsequenzen für euren ehemaligen Vermieter.
-- Editiert von User am 28. April 2024 16:13
Und jetzt?
Schon
275.743
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
45 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten