Vorher kündigen trotz Kündigungsausschluss?

21. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Myrinda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorher kündigen trotz Kündigungsausschluss?

Hi,

wir haben am 15.11.2003 einen Mietvertrag abgeschlossen für 3 Jahre mit Kündigungsausschluss ("ie Parteien vereinabren, dass wechselseitig auf die Dauer von 3 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet wird. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzl. Frist unberührt")..

..nun möchten wir wegen bevorstehender Familienplanung vorzeitig aussziehen. Es ist eine Dachwohnung, die zu dritt zu klein ist (haben keinen Keller und nutzen ein "halbes" Mini-Zimmer als Abstellkammer und Trockenraum) und vor allem ist sie uns im Sommer zu heiß..wir haben wochenlang über 30 Grad und bekommen die Hitze durch lüften nicht raus..

Der Vermieter weigert sich nun eine Einigung zu erzielen..gibt es womöglich irgendwas um trotzdem aus dem Vertrag zu kommen?..oder können wir nur auf die soziale Ader des Vermieters hoffen die er scheinbar nicht hat?

Viele Grüße,
Myrinda

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Der Kündigungsausschluss dürfte m.E. rechtswirksam sein und Gültigkeit haben.

quote:
..nun möchten wir wegen bevorstehender Familienplanung vorzeitig aussziehen. Es ist eine Dachwohnung, die zu dritt zu klein ist (haben keinen Keller und nutzen ein "halbes" Mini-Zimmer als Abstellkammer und Trockenraum) und vor allem ist sie uns im Sommer zu heiß..wir haben wochenlang über 30 Grad und bekommen die Hitze durch lüften nicht raus..


Das mag zwar alles ärgerlich sein, aber sicherlich keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung. Insofern wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als sich an den vertraglichen Kündigungsausschluss zu halten. Den diesjährigen Sommer werden Sie also noch in der überhitzten Wohnung aushalten müssen. Suchen Sie sich in aller Ruhe eine neue Wohnung und kündigen Sie die jetztige fristgerecht zum 30.11.2006. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, wenn der Vermieter nicht doch noch einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zustimmt.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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