hallo,
folgende vorgeschichte: 1968 wurde der mietvertrag abgeschlossen, als mieter haben beide ehepartner unterschrieben. 1982 umwandlung des mietshauses in eigentumswohnungen. seit ca. 1986/88 wohnt der ehemann nicht mehr in der wohnung (trennung/scheidung), nur noch die (ex)frau - er lebt seit mind. 7 jahren in anderer stadt. aber: mietvertrag wurde nie entsprechend geändert, ergo er ausgetragen.
problem aktuell: wer hat das vorkaufsrecht? sie? oder: immer noch beide? konkludente vertragsaufhebung in seinem fall oder nicht? es geht darum, wen der notar im verkaufsfalle benachrichtigen muss.
danke+gruss
Vorkaufsrecht Mieter - kniffelige Frage
6. Oktober 2005
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Frage vom 6. Oktober 2005 | 11:23
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 9x hilfreich)
Vorkaufsrecht Mieter - kniffelige Frage
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2005 | 13:16
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Ich würde sagen, beide müssen benachrichtigt werden. Denn im Mietvertrag steht er noch drin und wenn seine Ex nicht zahlt ist er immer noch Mitschuldner.
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"Chylla"
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