Vorkaufsrecht Mieter - kniffelige Frage

6. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)
Vorkaufsrecht Mieter - kniffelige Frage

hallo,
folgende vorgeschichte: 1968 wurde der mietvertrag abgeschlossen, als mieter haben beide ehepartner unterschrieben. 1982 umwandlung des mietshauses in eigentumswohnungen. seit ca. 1986/88 wohnt der ehemann nicht mehr in der wohnung (trennung/scheidung), nur noch die (ex)frau - er lebt seit mind. 7 jahren in anderer stadt. aber: mietvertrag wurde nie entsprechend geändert, ergo er ausgetragen.
problem aktuell: wer hat das vorkaufsrecht? sie? oder: immer noch beide? konkludente vertragsaufhebung in seinem fall oder nicht? es geht darum, wen der notar im verkaufsfalle benachrichtigen muss.
danke+gruss

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich würde sagen, beide müssen benachrichtigt werden. Denn im Mietvertrag steht er noch drin und wenn seine Ex nicht zahlt ist er immer noch Mitschuldner.

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"Chylla"

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