Vorkaufsrecht für Mieter bei Hausverkauf

19. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
SkyMaster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufsrecht für Mieter bei Hausverkauf

Hallo Leute!

Mal eine informative Frage.
Ein 3 Parteien Haus soll vom Besitzer verkauft werden.
Es sind im Moment nur 2 Parteien vorhanden. Eine Partei wohnt seit 1 Jahr in dem Haus und hat sich zum Kauf des Hauses angemeldet.
Die andere Partei wohnt seit 9 Jahren in dem Haus, und hat schon vor Jahren angefragt ob die Immobilie zu kaufen sei.
Nun da die Immobilie zum Verkauf steht gibt es die Frage, ob der langjährige Mieter denn prinzipiell das Vorkaufsrecht hat.
In diesem Fall betrifft das mich. Allerdings ist einfach unklar, ob ich hier wegen des langen Mietverhältnisses einfach das erste Wort habe. Oder wie sieht da die Regelung aus?

Bin für jeden Tip dankbar.

MFG SkyMaster

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo SkyMaster.

Solange im Grundbuch kein Vorkaufsrecht für eine der Parteien eingetragen ist, unterliegt ein Verkauf ausschließlich den Verhandlungen zwischen dem Verkäufer und den Kaufinteressenten.

Irgendwelche -ältere Rechte- aufgrund des längeren Mietverhältnisses gibt es nicht.

Tip: VORSICHT ! Nicht im Preis hochtreiben lassen ! Vorher persönliches Limit setzen !

Schöne Grüße

RobertRatlos

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#2
 Von 
SkyMaster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke erstmal für den Tip.

Ok, also die lange Mietzeit scheidet aus, aber wie sieht es mit den vorherigen Kaufanfragen aus? Da wir schon seit Jahren fragen, müsste das nicht irgendwie berücksichtigt werden?

Fühle mich da ein bissl veralbert... Zumal wir immer schon Geld in den Bunker gesteckt haben, eben mit dem Hintergrund dass wir das mal kaufen.

Noch dazu wurden wir vom Vermieter (eine Stadt) ein bißchen übergangen, weil der zuständige Beamte eine persönliche Beziehung zur anderen Partei hegt. Ist das irgendwie verwertbar?

Was bedeutet eigentlich, dass evtl. auch Teileigentum gebildet werden soll? Jeder kann seine Wohnung kaufen, aber das Grundstück bleibt beim Besitzer, oder wie?

MFG SkyMaster

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#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo SkyMaster.

Kaufanfragen begründen leider keinerlei Rechtsanspruch auf ein Vorkaufsrecht.
Ganz im Gegenteil:
Je mehr Interessenten je häufiger eine Kaufanfrage stellen, desto mehr wird in der Regel der Verkaufspreis in die Höhe getrieben. Es gilt Angebot und Nachfrage !
Daher auch mein Tip im vorigen Beitrag !

Ihr habt leider den Fehler gemacht, freiwillig ohne jede Absicherung Geld in das Haus zu stecken.
Der Eigentümer hat sich darüber sicher ins Fäustchen gelacht.

Die Parteizugehörigkeit mag in manchen Teilen Deutschlands unterschwellig eine gewisse Rolle spielen, solange Du aber Korruptionsvorwürfe nicht hieb- und stichfest BEWEISEN kannst, hast Du keinerlei Chance. Ganz im Gegenteil ! Du läufst Gefahr, dir nicht nur jede Chance auf das Grundstück zu vermasseln, sondern auch noch, Dir ein Strafverfahren einzuhandeln !

Eine Möglichkeit des Teileigentums hast Du schon genannt. Eine Andere wäre, daß nicht nur jeder seine Wohnung kauft, sondern auch das Grundstück klar abgegrenzt wird. Natürlich kommt das auf Lage und Form des Grundstücks an, ob sowas überhaupt möglich ist. Außerdem ist eine neue Parzellierung mit Vermessung usw. alles Andere als billig.

Meine ehrliche Meinung:

Mit einem geteilten Grundstück sind zermürbende Nachbarschaftsstreitigkeiten schon vorprogrammiert.
Finger weg von unsicheren Konstellationen !

Sollte der Eigentümer Haus und Grund nicht zu vernünftigem Preis an EINE der Parteien verkaufen wollen, dann verbuche Deine leider nicht abgesicherten Investitionen als Lehrgeld - und suche Dir eine andere Immobilie.

Schöne Grüße

RobertRatlos

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#4
 Von 
SkyMaster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal...

Vorsicht, ich meine nicht Partei (CDU, SPD und Co.), sondern die Mieter Partei (sprich der Nachbar).
Und keiner unterstellt niemandem Korruption!
Es geht nur um die Behandlung. Man kann einen Menschen nett behandeln, und ihm gegenüber auch offen sein, oder eben auch Knüppel in den Weg werfen. Alles nix verwertbares weil bis zu einem gewissen Punkt menschlich.

Ich werde das wohl sehr langsam mit viel Infos angehen müssen. Und klar, wenn dann alles kaufen oder nix...

Merci!

MFG SkyMaster

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#5
 Von 
beko
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo RobertRatlos, interessanter Beitrag, stecke in der gleichen Lage, allerdings als Verkäufer und habe mich gefragt, ob dies nicht ein Problem werden könnte.
Ein Mieter steht als Käufer bereits fest, die VErhandlungen laufen gerade. Muss ich bei der anderen (schon länger in einer der Wohnungen lebenden Mietpartei) anfragen, ob Kauf beabsichtigt wäre? Nicht dass nach Notartermin plötzlich irgendwelche Paragraphen herausgekramt werden und ein Kauf rückabgewickelt werden müsste, weil die andere Partei ein Vorkaufsrecht gehabt hätte.
Danke für weitere Beantwortung.

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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