Vormieter möchte nun doch nicht ausziehen!

3. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Brainbug1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormieter möchte nun doch nicht ausziehen!

Hallo zusammen,

im Vorfeld schon vielen Dank für die Informationen / Hilfe.

Folgender Fall liegt vor:

Im Monat Februar hab ich mich nach einer neuen Wohnung angeschaut und habe auch schnell die richtige Wohnung gefunden. Ich war mit dem Makler in der Wohnung, während der Anwesenheit des Vermieters. Da ich früher als wie angegeben der 1.4. in die Wohnung wollte hab ich den Vermieter gefragt wann er auszieht. Er meinte erst am 28 Februar und Übergabe sei dann der 15.3. an mich. Nachdem Vermieter und ich uns geeinigt haben, haben wir einen Mietvertrag ab 1.4. abgeschlossen.
Gegen Ende Februar hat der jetzige Mieter auf einmal kein Interesse mehr auszuziehen. Er hat wegen Mietrückstand gekündigt bekommen und hat diese auch akzeptiert (unter Zeugen und durch die Wohnungsbesichtigung hat er ja auch konkludent gehandelt). Jetzt will er aber nicht raus. Hat sich sogar einen Anwalt genommen. Dieser wollte erst versuchen die Kündigung abzuweisen, da sie garnicht zugegangen sei. Dies konnte der Vermieter widerlegen. Dann meinte der Anwalt der Grund für die Kündigung sei weggefallen da die ARGE die Miete zahlt. Es liegt aber ein Schreiben der ARGE vor, dass sie genau dies nicht macht. Der Vermieter hat jetzt zusätzlich noch mal auf Eigengebrauch gekündigt und hofft sich noch so mit dem Mieter zu einigen. Eventuell sogar gegen Abfindungszahlung. Als letzten Ausweg will er nächste Woche die Räumungsklage einreichen. Meine Frage ist nun, wie lange dauert das ungefähr? Mein Mietvertrag läuft ab 1.4.? Möbel habe ich auch schon auf die Maße der Wohnung bestellt!

Danke und Gruß

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist nun, wie lange dauert das ungefähr?

Wenn wirklich das Procedere mit Räumungsklage und Zwangsräumung durchexerziert werden muß, kann dies noch mehrere Monate dauern. Da Sie einen gültigen Mietvertrag haben, ist Ihnen der Vermieter aber ab dem 01.04.10 zum Ersatz Ihrer dadurch entstehenden Mehrkosten verpflichtet.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Du hast einen gültigen Mietvertrag ab dem 1.4.2010. Sollte der VM dir zu diesem Zeitpunkt die gemietete Wohnung nicht zur Verfügung stellen können, macht er sich schadenersatzpflichtig. Sprich alle Kosten die dadurch entstehen, dass du deine Wohnung nicht beziehen kannst müssen dir durch den VM ersetzt werden.

Dass der VM ne Eigenbedarfkündigung dem Vormieter schickt ist auch etwas dämlich und zeugt nicht gerade von einem profesionellen VM.

Wie gesagt, dies braucht dich aber definitiv nicht zu interessieren was der VM mit dem Vormieter zu schaffen hat. Mein Tipp halte dich da auf alle Fälle raus. Erkläre deinem VM lediglich, dass du erwartest zum 1.4. in die Wohnung, wie vertraglich vereinbart, einziehen zu können. Sollte das nicht der Fall sein, muss er mit entsprechenden Regresskosten rechnen.

Vorsorglich würde ich mich diesbezüglich auch von einem Fachanwalt beraten lassen. Vermutlich wird es hier dann um einige Euros gehen.

-- Editiert am 03.03.2010 14:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Verwandtschaftsverhältnisse lassen sich nachweisen.
Aber wie ein VM auf die blöde Idee kommen kann, einer wahrscheinlich wirksamen Kündigung wg. Zahlungsrückstand eine unwirksame Eigenbedarfskündigung hinterherzuschicken versteh ich beim besten Willen nicht.

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#6
 Von 
Brainbug1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem Nachweis ob wirklich ein Eigengebrauch vorliegt muss ich mich als Mieter ja nicht beschäftigen. Der VM hat die Kündigung auf Eigengebrauch nachgereicht, dass de jetztige Mieter im Falle eine Gerichtsverhandlung nicht die Mietrückstände ausgleicht und somit die Kündigung unwirksam macht! Der Mieter soll merken, dass er keine Zukunft in der Wohnung hat und so vll gegen eine Zahlung von Betrag X auszieht!
Wenn es wirklich zu einer Klage kommt muss ich mal sehen. Mein Problem ist, dass ich mir keine neue Wohnung suchen kann, weil ich die Möbel auf die Maße der Wohnung bestellt habe. Bescheidene Situation...


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47579 Beiträge, 16823x hilfreich)

Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist doch offensichtlich unwirksam, oder bist Du mit dem Vermieter irgendwie verwandt?

Insofern ist das ein völlig untauglicher Versuch den Mieter auch für den Fall herauszubekommen, dass er den Mietrückstand ausgleicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

@Brainbug: Du liest die Beiträge aber schon, oder?

Wenn du das getan hättest du dann wüsstest du, dass das Problem,

quote:
Mein Problem ist, dass ich mir keine neue Wohnung suchen kann, weil ich die Möbel auf die Maße der Wohnung bestellt habe. Bescheidene Situation...



nicht dein Problem ist, da du einen gültigen Mietvertrag mit dem VM abgeschlossen hast. Kann dieser Mietvertrag seitens des VM nicht erfüllt werden, so ist dieser schadenersatzpflichtig!

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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