Hallo zusammen,
wir sind vor vor ca. 3 Wochen umgezogen (müssen 1 Monat Doppelmiete zahlen) und haben den Kühlschrank ebenfalls mitgenommen. Den Kühlschrank haben wir damals dem Vormieter abgekauft, haben allerdings keine Quittung oder Kaufvertrag (Kontoauszug der Überweisung liegt allerdings vor).
Die Vermieterin hat uns nun darauf hingewiesen, dass der Vormieter ihr ebenfalls den Kühlschrank verkauft haben soll und uns mitgeteilt, dass wir diesen natürlich wieder zurückbringen sollen. Im Mietvertrag steht auch drin, dass ein Kühlschrank mit zur Wohnung gehört. Diesen Eintrag wollte die Vermieterin damals allerdings streichen (Textnachricht dafür liegt vor), da sie zu dieser Zeit den Kühlschrank nicht als ihren angesehen hat. Dieser Eintrag in dem Mietvertrag wurde allerdings nie gestrichen (Versäumnis unsererseits). Ein Kühlschrank (etwas kleiner, den wir nicht mehr brauchen) steht dennoch in der alten Wohnung, da wir uns damals einen zweiten geholt haben.
Soweit zu der Ausgangslage. Ich frage mich ob man ggfs. nachträglich eine Quittung ausstellen lassen kann und das in dieser Situation hilfreich ist. Und inwiefern da jetzt der Besitzanspruch geregelt ist, insbesondere der Nachweis des Besitzes, da im Mietvertrag der Kühlschrank nicht näher spezifiziert ist.
Vielen lieben Dank im Voraus.
Vormieter verkaufte Kühlschrank an Nachmieter und Vermieter
18. Juli 2021
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Frage vom 18. Juli 2021 | 18:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormieter verkaufte Kühlschrank an Nachmieter und Vermieter
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#1
Antwort vom 18. Juli 2021 | 18:30
Von
Status: Unbeschreiblich (111224 Beiträge, 38563x hilfreich)
ZitatKontoauszug der Überweisung liegt allerdings vor). :
Und im Verwendungszweck steht "für Hüpfelmüpf"? Oder was besser verwertbares?
ZitatDie Vermieterin hat uns nun darauf hingewiesen, dass der Vormieter ihr ebenfalls den Kühlschrank verkauft haben soll :
Das konnte sie wie genau beweisen?
Zitatund uns mitgeteilt, dass wir diesen natürlich wieder zurückbringen sollen. :
Da soll sie sich doch mit dem Verkäufer auseinandersetzen, es ist sein Part den Kaufvertrag zu erfüllen.
ZitatTextnachricht dafür liegt vor :
Im Original?
Mit welchem Wortlaut?
ZitatEin Kühlschrank (etwas kleiner, den wir nicht mehr brauchen) steht dennoch in der alten Wohnung :
Das könnte man wie genau beweisen?
#2
Antwort vom 18. Juli 2021 | 18:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd im Verwendungszweck steht "für Hüpfelmüpf"? Oder was besser verwertbares? :
Im Verwendungszweck steht "Kühlschrank und Sofa" da wir auch das Sofa übernommen haben.
ZitatDas konnte sie wie genau beweisen? :
Bis jetzt gar nicht, sie behauptet es, da ja der Kühlschrank im Mietvertrag steht und sie angeblich ein Foto davon hat ("Mietvertrag zählt" so ihre Aussage dazu).
ZitatIm Original? :
Mit welchem Wortlaut?
Sie hat geschrieben dass der Kühlschrank dem Vormieter gehört und dass sie ihn aus dem Mietvertrag noch streichen will "Wird natürlich aus dem Mietvertrag gestrichen".
ZitatDas könnte man wie genau beweisen? :
Wie ist das gemeint? Also ein Kühlschrank steht physisch in der Wohnung, nur nicht der, den die Vermieterin als ihren ansieht.
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#3
Antwort vom 18. Juli 2021 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (111224 Beiträge, 38563x hilfreich)
ZitatIm Verwendungszweck steht "Kühlschrank und Sofa" da wir auch das Sofa übernommen haben. :
Prima, damit kann man ja schon mal einen Punkt für sich verbuchen.
ZitatBis jetzt gar nicht, sie behauptet es, :
Dann möge sie es beweisen.
ZitatSie hat geschrieben :
Ich frage nach dem Wortlaut, nicht nach Interpretationen ...
ZitatWie ist das gemeint? :
Beweis: (durch Zeugnisse) darlegen, glaubhaft machen, begründen, durch Handlungen zeigen, darlegen. Das Gegenteil von "behaupen".
#4
Antwort vom 18. Juli 2021 | 19:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch frage nach dem Wortlaut, nicht nach Interpretationen ... :
Vermieterin: "Hallo Herr ***, zur Küche gehören die Spüle, der Herd und die Einbauschränke in der Küche. Der Kühlschrank gehört Herr ***. Mit freundlichen Grüßen aus Laos ***."
Ich: "Ohh, ok... Dann ist das ja geklärt. Können wir den dann nach ihrem Urlaub aus dem Mietvertrag streichen?"
Vermieterin:"Ja natürlich, tut mir leid, wenn mir da ein Fehler unterlaufen ist. War sehr urlaubsreif. Wird natürlich aus dem Mietvertrag gestrichen. Liebe Grüße ***"
ZitatBeweis: (durch Zeugnisse) darlegen, glaubhaft machen, begründen, durch Handlungen zeigen, darlegen. Das Gegenteil von "behaupen". :
Tut mir Leid wenn ich das noch nicht so recht verstehe. Also ich soll beweisen dass ein anderer Kühlschrank in der alten Wohnung steht? Die Übergabe findet in ca. einer Woche statt. Da wird die Vermieterin auch anwesend sein und sehen dass ein Kühlschrank vorhanden ist (Nur halt ein anderer als sie erwartet).
#5
Antwort vom 18. Juli 2021 | 20:00
Von
Status: Unbeschreiblich (111224 Beiträge, 38563x hilfreich)
ZitatVermieterin: "Hallo Herr ***, zur Küche gehören die Spüle, der Herd und die Einbauschränke in der Küche. Der Kühlschrank gehört Herr ***. Mit freundlichen Grüßen aus Laos ***." :
Ich: "Ohh, ok... Dann ist das ja geklärt. Können wir den dann nach ihrem Urlaub aus dem Mietvertrag streichen?"
Vermieterin:"Ja natürlich, tut mir leid, wenn mir da ein Fehler unterlaufen ist. War sehr urlaubsreif. Wird natürlich aus dem Mietvertrag gestrichen. Liebe Grüße ***"
Prima, damit ist das Argument "steht im Mietvertrag" obsolet.
Aus taktischen Gründen würde ich die Nachricht gut sichern, aber noch nicht verraten, das man die Nachricht noch hat.
ZitatDie Übergabe findet in ca. einer Woche statt. :
Irgendwie dachte ich, dass die Übergabe schon war ...
Zitatund sehen dass ein Kühlschrank vorhanden ist :
Und den will man auch dort lassen?
Die Vermieterin bzw. der Nachmieter haben dem so zugestimmt? Ansonsten sollte man damit rechnen, das man den bei der Übergabe noch mitnehmen muss.
Und unmittelbar vor der Übergabe würde ich noch mit einem unabhängigen Zeugen eine detaillierte Bestandsaufnahme der Mietsache machen.
#6
Antwort vom 18. Juli 2021 | 20:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Dass dieser Kühlschrank da bleiben soll, ist tatsächlich noch nicht abgesprochen aber den mitzunehmen stellt kein Problem dar.
Danke für den Hinweis mit dem Zeugen.
#7
Antwort vom 18. Juli 2021 | 20:24
Von
Status: Unbeschreiblich (111224 Beiträge, 38563x hilfreich)
Zitataber den mitzunehmen stellt kein Problem dar. :
Ich würde den mitnehmen.
Zum einen aus Prinzip - warum so jemandem noch was schenken?
Und wenn man ihn nicht benötigt - es gibt in diverse Regionen Leute die in nächster Zukunft gerne Hausrat geschenkt bekommen.
ZitatDanke für den Hinweis mit dem Zeugen. :
Der sollte dann auch bei der Übergabe etc. mit dabei sein.
-- Editiert von Harry van Sell am 18.07.2021 20:26
#8
Antwort vom 18. Juli 2021 | 23:53
Von
Status: Bachelor (3675 Beiträge, 425x hilfreich)
ZitatDas konnte sie wie genau beweisen? :
Zitat. Im Mietvertrag steht auch drin, dass ein Kühlschrank mit zur Wohnung gehört. :
Beweis genug?
#9
Antwort vom 19. Juli 2021 | 00:00
Von
Status: Unbeschreiblich (111224 Beiträge, 38563x hilfreich)
ZitatBeweis genug? :
Kleiner Tipp: ganz nach oben scrollen und alles lesen ...
#10
Antwort vom 19. Juli 2021 | 09:25
Von
Status: Bachelor (3675 Beiträge, 425x hilfreich)
ZitatKleiner Tipp: ganz nach oben scrollen und alles lesen ... :
Ich habe alles gelesen, ändert aber nichts am Mietvertrag. Und die Textnachricht, da ist es fraglich, ob dies im Zweifel vor Gericht beweiskräftig genug sein kann.
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