Vormieter verkaufte Kühlschrank an Nachmieter und Vermieter

18. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
go586522-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormieter verkaufte Kühlschrank an Nachmieter und Vermieter

Hallo zusammen,

wir sind vor vor ca. 3 Wochen umgezogen (müssen 1 Monat Doppelmiete zahlen) und haben den Kühlschrank ebenfalls mitgenommen. Den Kühlschrank haben wir damals dem Vormieter abgekauft, haben allerdings keine Quittung oder Kaufvertrag (Kontoauszug der Überweisung liegt allerdings vor).

Die Vermieterin hat uns nun darauf hingewiesen, dass der Vormieter ihr ebenfalls den Kühlschrank verkauft haben soll und uns mitgeteilt, dass wir diesen natürlich wieder zurückbringen sollen. Im Mietvertrag steht auch drin, dass ein Kühlschrank mit zur Wohnung gehört. Diesen Eintrag wollte die Vermieterin damals allerdings streichen (Textnachricht dafür liegt vor), da sie zu dieser Zeit den Kühlschrank nicht als ihren angesehen hat. Dieser Eintrag in dem Mietvertrag wurde allerdings nie gestrichen (Versäumnis unsererseits). Ein Kühlschrank (etwas kleiner, den wir nicht mehr brauchen) steht dennoch in der alten Wohnung, da wir uns damals einen zweiten geholt haben.

Soweit zu der Ausgangslage. Ich frage mich ob man ggfs. nachträglich eine Quittung ausstellen lassen kann und das in dieser Situation hilfreich ist. Und inwiefern da jetzt der Besitzanspruch geregelt ist, insbesondere der Nachweis des Besitzes, da im Mietvertrag der Kühlschrank nicht näher spezifiziert ist.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111224 Beiträge, 38563x hilfreich)

Zitat (von go586522-58):
Kontoauszug der Überweisung liegt allerdings vor).

Und im Verwendungszweck steht "für Hüpfelmüpf"? Oder was besser verwertbares?



Zitat (von go586522-58):
Die Vermieterin hat uns nun darauf hingewiesen, dass der Vormieter ihr ebenfalls den Kühlschrank verkauft haben soll

Das konnte sie wie genau beweisen?



Zitat (von go586522-58):
und uns mitgeteilt, dass wir diesen natürlich wieder zurückbringen sollen.

Da soll sie sich doch mit dem Verkäufer auseinandersetzen, es ist sein Part den Kaufvertrag zu erfüllen.



Zitat (von go586522-58):
Textnachricht dafür liegt vor

Im Original?
Mit welchem Wortlaut?



Zitat (von go586522-58):
Ein Kühlschrank (etwas kleiner, den wir nicht mehr brauchen) steht dennoch in der alten Wohnung

Das könnte man wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go586522-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und im Verwendungszweck steht "für Hüpfelmüpf"? Oder was besser verwertbares?

Im Verwendungszweck steht "Kühlschrank und Sofa" da wir auch das Sofa übernommen haben.

Zitat (von Harry van Sell):
Das konnte sie wie genau beweisen?

Bis jetzt gar nicht, sie behauptet es, da ja der Kühlschrank im Mietvertrag steht und sie angeblich ein Foto davon hat ("Mietvertrag zählt" so ihre Aussage dazu).


Zitat (von Harry van Sell):
Im Original?
Mit welchem Wortlaut?

Sie hat geschrieben dass der Kühlschrank dem Vormieter gehört und dass sie ihn aus dem Mietvertrag noch streichen will "Wird natürlich aus dem Mietvertrag gestrichen".


Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte man wie genau beweisen?

Wie ist das gemeint? Also ein Kühlschrank steht physisch in der Wohnung, nur nicht der, den die Vermieterin als ihren ansieht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111224 Beiträge, 38563x hilfreich)

Zitat (von go586522-58):
Im Verwendungszweck steht "Kühlschrank und Sofa" da wir auch das Sofa übernommen haben.

Prima, damit kann man ja schon mal einen Punkt für sich verbuchen.



Zitat (von go586522-58):
Bis jetzt gar nicht, sie behauptet es,

Dann möge sie es beweisen.



Zitat (von go586522-58):
Sie hat geschrieben

Ich frage nach dem Wortlaut, nicht nach Interpretationen ...



Zitat (von go586522-58):
Wie ist das gemeint?

Beweis: (durch Zeugnisse) darlegen, glaubhaft machen, begründen, durch Handlungen zeigen, darlegen. Das Gegenteil von "behaupen".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go586522-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich frage nach dem Wortlaut, nicht nach Interpretationen ...


Vermieterin: "Hallo Herr ***, zur Küche gehören die Spüle, der Herd und die Einbauschränke in der Küche. Der Kühlschrank gehört Herr ***. Mit freundlichen Grüßen aus Laos ***."

Ich: "Ohh, ok... Dann ist das ja geklärt. Können wir den dann nach ihrem Urlaub aus dem Mietvertrag streichen?"

Vermieterin:"Ja natürlich, tut mir leid, wenn mir da ein Fehler unterlaufen ist. War sehr urlaubsreif. Wird natürlich aus dem Mietvertrag gestrichen. Liebe Grüße ***"

Zitat (von Harry van Sell):
Beweis: (durch Zeugnisse) darlegen, glaubhaft machen, begründen, durch Handlungen zeigen, darlegen. Das Gegenteil von "behaupen".


Tut mir Leid wenn ich das noch nicht so recht verstehe. Also ich soll beweisen dass ein anderer Kühlschrank in der alten Wohnung steht? Die Übergabe findet in ca. einer Woche statt. Da wird die Vermieterin auch anwesend sein und sehen dass ein Kühlschrank vorhanden ist (Nur halt ein anderer als sie erwartet).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111224 Beiträge, 38563x hilfreich)

Zitat (von go586522-58):
Vermieterin: "Hallo Herr ***, zur Küche gehören die Spüle, der Herd und die Einbauschränke in der Küche. Der Kühlschrank gehört Herr ***. Mit freundlichen Grüßen aus Laos ***."

Ich: "Ohh, ok... Dann ist das ja geklärt. Können wir den dann nach ihrem Urlaub aus dem Mietvertrag streichen?"

Vermieterin:"Ja natürlich, tut mir leid, wenn mir da ein Fehler unterlaufen ist. War sehr urlaubsreif. Wird natürlich aus dem Mietvertrag gestrichen. Liebe Grüße ***"

Prima, damit ist das Argument "steht im Mietvertrag" obsolet.
Aus taktischen Gründen würde ich die Nachricht gut sichern, aber noch nicht verraten, das man die Nachricht noch hat.



Zitat (von go586522-58):
Die Übergabe findet in ca. einer Woche statt.

Irgendwie dachte ich, dass die Übergabe schon war ...



Zitat (von go586522-58):
und sehen dass ein Kühlschrank vorhanden ist

Und den will man auch dort lassen?
Die Vermieterin bzw. der Nachmieter haben dem so zugestimmt? Ansonsten sollte man damit rechnen, das man den bei der Übergabe noch mitnehmen muss.



Und unmittelbar vor der Übergabe würde ich noch mit einem unabhängigen Zeugen eine detaillierte Bestandsaufnahme der Mietsache machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go586522-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Dass dieser Kühlschrank da bleiben soll, ist tatsächlich noch nicht abgesprochen aber den mitzunehmen stellt kein Problem dar.
Danke für den Hinweis mit dem Zeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111224 Beiträge, 38563x hilfreich)

Zitat (von go586522-58):
aber den mitzunehmen stellt kein Problem dar.

Ich würde den mitnehmen.
Zum einen aus Prinzip - warum so jemandem noch was schenken?
Und wenn man ihn nicht benötigt - es gibt in diverse Regionen Leute die in nächster Zukunft gerne Hausrat geschenkt bekommen.



Zitat (von go586522-58):
Danke für den Hinweis mit dem Zeugen.

Der sollte dann auch bei der Übergabe etc. mit dabei sein.




-- Editiert von Harry van Sell am 18.07.2021 20:26

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3675 Beiträge, 425x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das konnte sie wie genau beweisen?


Zitat (von go586522-58):
. Im Mietvertrag steht auch drin, dass ein Kühlschrank mit zur Wohnung gehört.


Beweis genug?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111224 Beiträge, 38563x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Beweis genug?

Kleiner Tipp: ganz nach oben scrollen und alles lesen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3675 Beiträge, 425x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kleiner Tipp: ganz nach oben scrollen und alles lesen ...


Ich habe alles gelesen, ändert aber nichts am Mietvertrag. Und die Textnachricht, da ist es fraglich, ob dies im Zweifel vor Gericht beweiskräftig genug sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.632 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.176 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen