Vorsätzlich falsche Nebenkostenabrechnungen erstellt. Strafrecht (Betrug) oder Mietrecht?

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 35x hilfreich)
Vorsätzlich falsche Nebenkostenabrechnungen erstellt. Strafrecht (Betrug) oder Mietrecht?

Meine letzten Vermieter haben beide vorsätzlich falsche Nebenkostenabrechnungen erstellt.
Der eine hat Heizöl-Rechnungen als Beleg zugefügt aufgrund derer er die Heizkosten berechnet hat, die aber nicht die Rechnung waren sondern eine Rechnung eines Energielieferanten, der er widersprochen hat. Die korrigierte Abrechnung hat er jeweils verschwiegen. Nun bin ich aber drangekommen. Es handelt sich jeweils um Hunderte Euros die wir hätten zurück bekommen müssen. An die echten Rechnungen bin ich jetzt erst dran gekommen. Es handelt sich um die Jahre 2013-2017. Normalerweise wäre das alles verjährt. Wir haben nie Abrechnungen bekommen in all den Jahren. Jetzt hat er abgerechnet weil wir Klage wegen etwas anderem eingereicht haben und das erwähnt. Dabei hat er eben die Belege beigefügt, die ungültig waren weil durch korrigierte ersetzt. Die gültigen hatte er zu dem Zeitpunkt natürlich vorliegen. Wäre das Betrug und damit 5 Jahre rückwirkend gültig? Da wir ja nichts erhalten haben, konnten wir nicht widersprechen. Einbehalten ging auch nicht, der hätte sofort gekündigt. Im letzten Jahr habe ich fast keine Nebenkosten bezahlt wegen der nie erstellten Abrechnungen und mich auf mein Rückbehaltungsrecht berufen. Da hat er fristlos gekündigt und ist damit auch noch durchgekommen. Soviel zur Rechtssicherheit.
Der andere hat ständig die Miete erhöht und ich habe widersprochen bzw nur einem Teilbetrag zugestimmt. Also führte er jeden Monat den Betrag X der ihm zur Wunschmiete fehlte, als Schulden auf. Alle Nebenkostenrückzahlungen (auch Hunderte) hat er jeweils mit meinen "Schulden" verrechnet und ich bekam nie was zurück. Ist das nicht auch Betrug? Auch der hat mich ständig (erfoldlos) gekündigt weshalb ich es einfach erduldet habe. Aber es wurde immer schlimmer und ich würde mich gerne mal wehren. Welches Zeitfenster wäre dafür zu berücksichtigen. Wie gesagt, keine Rechenfehler, blanker Vorsatz mich abzuzocken.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3192x hilfreich)

Zu 1)
Seh ich noch keinen Betrug, zu wenig Informationen


Zu 2)
Definitiv kein Betrug, Sie haben es halt verpennt hier was zu unternehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 35x hilfreich)

Ok, mehr Info. Werde es versuchen.
1) Vermieter erstellt keine einzige Abrechnung innerhalb 5 Jahren. Auf Klage hin erstellt er Abrechnungen und stützt diese auf die beiligenden Belege. Diese Belege jedoch sind ungültig, weil er selbst diesen erfolgreich widersprochen hat und eine Korrekturrechnung erstellt wurde.
Beispiel: Abrechnungsfirma stellt Heizkosten von 2500 € fest und sendet die Rechnung an den Vermieter. Dieser widerspricht der Rechnung. Die Rechnung wir neu erstellt und lautet dann nur noch auf 1800€. Nachdem er durch Klageerhebung Abrechnungen erstellen musste, erstellte er Abrechnungen aufgrund der UNGÜLTIGEN höheren ersten Rechnung (obwohl die Korrekturrechnung ihm da lange vorlag). Also behauptete er (in diesem vereinfachten Beispiel) 208,33 € Heizkosten im Monat, ergäbe eine Nachzahlung von knapp 100€. Richtig wären aber die Heizkosten von 150€/Monat und eine Erstattung von 400€.
Er hat also vorsätzlich falsche Rechnungen erstellt und ungültige Belege beigelegt um anstelle eines Guthabens Schulden vorzuspielen. Das bei fast jeder Abrechnung aus besagten 5 Jahren.

2) Vermieter erhöht Miete, Mieter widerspricht dem. Ab da rutscht das "Mieterkonto" in die Schulden, jeden Monat 50€ mehr. Alle Guthaben aus Abrechnungen werden nun mit angeblich offenen (eben nicht weil widersprochen und nicht eingeklagten) Mietrückständen verrechnet, so daß Mieter seit Jahren kein Guthaben ausgezahlt bekommt. Ein Richter, der (in einem anderen Verfahren wegen einer weiteren Mieterhöhung die eingeklagt werden sollte) die Unterlagen ansah, bezeichnete dieses Verhalten als Untreue. Untreue verjährt auch erst nach 5 Jahren. Kann man das auch auf Mietrecht anwenden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3192x hilfreich)

Zu 1)

Wie wollen Sie den Nachweis bringen? Ich habe Verständnis für Ihren Ärger, jedoch sollten Sie aufpassen, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht und Sie selber mit einem Strafverfahren überzogen werden.

2)
Das sehe ich nicht so, der VM hat ja offensichtlich verrechnet, hier hätten Sie reagieren können, das haben Sie verpennt. Man könnte noch versuchen 2017 herauszuklagen, mit unsicherem Ausgang.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114375 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
beide vorsätzlich falsche Nebenkostenabrechnungen erstellt.

Und das "vorsätzlich" kann man jetzt wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 35x hilfreich)

Wie ich schon schrieb, ich bin an die Rechnungen "gekommen", an alle!
Also an die ersten und die korrigierten. Liegen mir als Foto vor.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 35x hilfreich)

zu2 ) Obwohl ich das verpennt habe es als Nebenkostenabrechnung anzugreifen, ist das UNTREUE?
Wenn ja, greift dann die 5-Jahres-Frist? Der Vorsatz ist ja unschwer erkennbar.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3192x hilfreich)

Nö eigentlich nicht, da Sie das ganze über Jahre zugelassen haben. Wo istda Untreue?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 35x hilfreich)

Wer die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sagt das Gesetz.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3192x hilfreich)

Und?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 35x hilfreich)

Na ja, ich denke daß er seine per Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis missbraucht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3192x hilfreich)

Ich denke das nicht, aber nur zu versuchen Sie Ihr Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
schneehaserl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist das Ganze denn ausgegangen? Ich arbeite für eine Hausverwaltung und zumindest für den 2. Punkt sehe ich deine Chancen sehr gut denn wenn du nicht der Mieterhöhung zugestimmt hast, hätte der Vermieter auf Zustimmung klagen müssen. Da er das wohl nicht hat, hat keine Mieterhöhung stattgefunden und es ist auch kein Sollsaldo bei den Mieten entstanden, die er mit Guthaben verrechnen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.458 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.630 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen