Vorschriften Keller

21. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Cluck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorschriften Keller

Hallo liebe Community,

ich habe im Moment krach mit meinem Vermieter und wäre um jegliche Fakten und Erfahrungen sehr dankbar.

Zum Sachverhalt:
Ich wohne in einer Altbauwohnung mit einem sehr alten Keller, der vom Gebäude als einziges im 2. Weltkrieg nicht zerbombt wurde. Der Rest des Hauses ist damals notdürftig mit Kies aus dem Fluss, Stroh und sonstigem Zeug zusammengezimmert worden.

Der Keller ist relativ schlecht beleuchtet und durch kleine Fenster belüftet, hat relativ große dicke Steinwände und die jeweiligen Kellerabteile sind mit den typischen Holzlatten voneinander abgegrenzt.

Mein ehemals sehr freundlicher Vermieter hat sich nun allerdings zu einem richtigen Kontrollfreak entwickelt, wir haben alle 3 Monate einen Zettel im Briefkasten wir sollten doch endlich den Keller aufräumen. Erst hieß es es darf nichts an der Wand stehen, wir haben uns also einen Transporter für viel Geld gemietet und die Wand freigeräumt. Nach 3 Monaten war wieder ein Zettel drin es würde so im Keller aussehen, wir sollten endlich aufräumen - wir also wieder Transporter für teuer Geld gemietet, etwas entrümpelt, er beschwert sich wieder.

Das Problem: Er unterstellt uns wir hätten ja gar nichts gemacht, und behauptet es müsste der Weg zum Fenster frei sein und es dürfte nichts an irgendeiner Wand stehtn, auch nicht am Holzverschlag zu den Nachbarn, aus Brandschutztechnischen Gründen.

Nun bin ich doch sehr verwundert, da ich noch nie von einem Keller in dem die Sachen nur genau in der Mitte gelagert werden dürfen gehört habe. Dass nichts an den Steinwänden stehen darf, aufgrund von Schimmelbildung verstehe ich ja noch, aber wozu habe ich einen Keller wenn ich ihn eigentlich so gut wie nicht nutzen darf, weil ja alles frei sein muss, und nix an den wänden stehen darf, und auch noch ein Weg zum Fenster frei sein muss.

Er beharrt felsenfest darauf dass es diese Branschutzbestimmungen gäbe, und es eine Sonderlocke sei weil der Keller ja so alt sei.

Da ich leider auch auf der Landesseite des Bundeslandes Bayern nichts zu Kellern gefunden habe dass derartige Einschränkungen nach sich zieht wäre ich nun um jegliche Fakten dankbar. Schlagworte wonach ich im Internet recherchieren kann wären auch schon hilfreich, irgendwie habe ich noch nciht das treffende Suchargument gefunden.

Gibt es dies Brandschutzbestimmungen wirklich, und wo kann ich sie finden? Ich würde doch gerne wissen wieviel denn frei sein soll und wieviel nutzbare Fläche ich dann effektiv habe.

Hat der Vermieter das recht sich über die Schlichtweise der Kisten aufzuregen? Ja, die Kisten stehen wirklich nicht schön, aber das liegt daran dass ja an nichts stehen dürfen, der Keller sehr feucht ist weil der Vermieter dauernd offene Fenster verlangt, was dem Karton bei Regen doch sehr zusetzt und so eine ordentliche Stapelung sehr schwer ist. Man muss dazusagen dass in den Kartons nichts verderbliches ist, nur Hausratzeug wie Geschirr, technische Geräte, einige Möbelstücke und zwei Fahrräder.

Was für Rechte habe ich? Ab wann ist ein Keller als unnutzbar bezeichnet?

Mich hat der ganze Mist schon so aufgeregt dass ich gesagt habe ich miete mir ein externes Lager, dann soll er seinen Keller zurückhaben mir dann aber die 5% Mietminderung geben die mir für unnutzbare Keller zustehen. Das wollte er aber auf keinen Fall.

Vielen lieben Dank schonmal für eure Mühen.

-- Editiert Cluck am 21.08.2013 17:49

-- Editiert Cluck am 21.08.2013 17:50

-- Editiert Cluck am 21.08.2013 17:51

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Dann laß dir doch von ihm einfach diese Brandschutzvorschrift zeigen und gut ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 220x hilfreich)

Jetzt im Nachhinein wird der Vermieter kaum mit Forderungen durchkommen wie Ihr Euren Keller zu nutzen habt.
Es sei senn es steht etwas im Mietvertrag nebst Anlagen.

Allerdings würde ich zuerst in den Mietevrertrag schauen ob er angemietet ist oder nur unerwähnt zur Nutzung überlassen wurde bevor man die Miete mindern sollte.

Auj jeden Fall muss es eine Schimmel oder Schwammproblematik geben bei dem Gehabe des Vermieters..

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cluck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten bis jetzt! :)

Ja, ich hatte ihm auch gesagt dass ich die Vorschriften sehen will, das Problem ist nur dass er es nicht rausgibt. Er wiederholt dann einfach sooft den Satz 'Räumen sie doch einfach den Keller auf' bis man aufhört danach zu fragen. Das einzige was ich von ihm rausbekommen habe dass es wohl da einen polizeilichen Gutachter gäbe der wohl ab und zu mal vorbeischaut (kann aber auch sein dass ich das falsch verstanden habe) der ihm selbst die Hölle heiß macht.

Da ich also von Seiten des Vermieters nicht an solche Infos komme dachte ich mir muss es doch irgendwie öffentlich einsehbar sein, da es dann ja sehr viele Leute betreffen würde.

Da ich aber bisher auch nur gehört habe dass es eher ungewöhnlich ist, werde ich mir heute den Mietvertrag nochmal genaustens durchlesen. Aber von einer solchen Vorschrift des Keller hatte ich eben nicht gehört, und ich hatte mir den Mietvertrag damals gut durchgelesen. An eine Kellervorschrift müsste ich mich erinnern - aber danke für den Hinweis!

Edit: Ja - eine Schimmelproblematik gibt es definitiv, darum hatte ich ja alle Kisten von der Wand weggeräumt - allerdings fängt einfach alles zu schimmeln an, auch der Boden - darum hatte ich eben versucht so hoch wie möglich zu schlichten und an die Holzzäune, da schimmelts nämlich nicht.

-- Editiert Cluck am 22.08.2013 15:06

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#4
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Wenn Sie eine Wohnung mit Keller gemietet haben, geht es dem Vermieter nichts an, was Sie dort lagern.
Auch Messis dürfen sammeln soviel sie wollen, jedenfalls
soweit sich kein Gestank oder Ungeziefer bildet.

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