Vorwegabzug Betriebskosten Garage

23. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.07.2026 10:16:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwegabzug Betriebskosten Garage

Guten Tag in die Runde.
Ich lese den aktuellen Thred Betriebskosten / Garage / Wohnhaus / Gewerbe mit.
Dazu habe ich für meine Situation folgende Frage. Erst die Fakten.
Ich bin Mieter einer von 30 Eigentumswohnungen. Es gibt auf dem Grundstück noch 6 Garagen, die auch einzelne Eigentümer haben. Also die WEG besteht aus 30 Wohnungen + 6 Garagen. Ich habe keine Garage gemietet.
Jetzt die Frage:
Wie kann ich erkennen ob ein Vorwegabzug bei einigen Betriebskosten vorgenommen wurde.
Danke eure Zeit.

-- Editiert von User am 23. Juli 2026 10:06




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10859 Beiträge, 4770x hilfreich)

Zitat (von BobDerBaumeister123123):
Wie kann ich erkennen ob ein Vorwegabzug bei einigen Betriebskosten vorgenommen wurde.
Durch Einsicht in die Belege.

Wenn es z.B. eine Versicherung gibt, die auf dich umgelegt wird, dann werden sich in deiner Betriebskostenabrechnung die Gesamtkosten der Versicherung finden. Du hast das Recht auf Einsicht in den Versicherungsvertrag sowie in Rechnungen bzw. Zahlungsvorgänge. Damit kannst du überprüfen, ob die Garagen mitversichert sind und wieviel insgesamt für die Versicherung bezahlt wurde. Wenn genau das bezahlt wurde, was bei dir in der Abrechnung als Gesamtkosten angegeben wurde, dann wurde kein Vorwegabzug vorgenommen.

Dann solltest du aber noch prüfen, wie sich dein Anteil an diesen Gesamtkosten ergibt. Es kann ja sein, dass die Garagen ebenfalls einen Anteil zahlen oder dass die Garagen fix bestimmten Wohnungen zugeteilt werden, deren Anteil dann jeweils höher ausfällt. Das hat aber nichts mit Vorwegabzug zu tun.

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#2
 Von 
guest-12328.07.2026 10:16:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Von den 30 Wohnungseigentümer sind 6 auch Garageneigentümer.
Ich bin nur Mieter und habe keine Belege. Die WEG Verwaltung sagt ich als Mieter habe mit denen nichts zu tun. Sie geben mir keine Einsicht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von BobDerBaumeister123123):
Die WEG Verwaltung sagt ich als Mieter habe mit denen nichts zu tun. Sie geben mir keine Einsicht.

Völlig zu recht. Wende Dich an Deinen Vertragspartner, dieser ist in der Pflicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10859 Beiträge, 4770x hilfreich)

Bitte unterscheide: Die WEG Verwaltung ist erst einmal nur for die Eigentümer zuständig. Für dich ist dein Vermieter zuständig. Diesen findest du im Mietvertrag. Es kann sein, dass die Verwaltung zusätzlich vom Vermieter bevollmächtigt wurde, sich um die Mietangelegenheiten zu kümmern. Dann wäre sie auch für dich zuständig. Wenn das nicht der Fall ist, musst du dich direkt an den Vermieter wenden.

Zitat (von BobDerBaumeister123123):
Die WEG Verwaltung sagt ich als Mieter habe mit denen nichts zu tun. Sie geben mir keine Einsicht.
Das ist, entgegen der Antwort von Harry, zumindest unsauber. Du hast das Recht auf Einsicht in die Belege, die für die von dir geforderten Betriebskosten relevant sind. Damit auch in alle Belege, die ich oben genannt habe. Rechtlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, dir diese Einsicht zu gewähren. Wenn die Belege bei der WEG-Verwaltung liegen, dann muss dein Vermieter sind entweder erst bei der WEG-Verwaltung beschaffen oder er muss die WEG-Verwaltung dazu bringen, dir dort Einsicht zu gewähren.

Die oben getätigte Aussage der WEG-Verwaltung ist bequem, wenn ein Mieter abgewimmelt werden soll. Falsch bleibt sie im Endeffekt trotzdem. Wenn dir keine Einsicht gewährt wirst, musst du die entsprechenden Positionen in der Betriebskostenabrechnung mindestens solange nicht bezahlen, bis die Einsicht gewährt wird. Das kann bis zur Rückforderung aller geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen gehen.

Von daher mein Rat: Schreibe deinem Vermieter direkt bzw. der Hausverwaltung, sofern sie vom Vermieter dazu bevollmächtigt wurde, dass du Einsicht in alle Belege bis zum (Datum einsetzen) forderst, die mit deiner Betriebskostenabrechnung zusammenhängen. Du kannst dann noch spezifizieren, was insbesondere darunter fällt. Du kannst ankündigen, dass du bei Nicht-Gewährung der Einsicht die Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten und einen Anwalt mit der Durchsetzung deiner Interessen beauftragen wirst.

Überlege dir nur vorab: Das Vorgehen ist konfrontativ. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat dein Vermieter, die für dich nachträglich sein könnten. Ist deine Miete z.B. sehr niedrig, dann könnte sich das bei einem solchen Vorgehen ändern. Hast du aktuell Mietrückstände oder verstößt in irgendeiner Form gegen den Mietvertrag, dann könnte das auch zu Problemen führen. Das soll keine Angst machen. Nur überlege dir vorher, ob du auf ein Entgegenkommen deines Vermieters angewiesen bist oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.07.2026 10:16:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vermieter macht die Abrechnung selbst. Er nimmt seine Hausgeldabrechnung, die er beilegt im Schreiben an mich. Hier zieht er die Rücklage, Verwaltungskosten und seinen Anteil an CO² Steuer ab. Grundsteuer rechnet er dazu.
Ich denke ich zahle eine faire Miete pünktlich, es gibt keine Probleme.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das ist, entgegen der Antwort von Harry, zumindest unsauber.

Zitat (von cauchy):
Falsch bleibt sie im Endeffekt trotzdem.

Da sind wir dann mal ausnahmsweise gegensätzlicher Meinung.

Sie ist nicht unsauber und falsch ist sie erst recht nicht. Sie ist im Gegenteil juristisch völlig korrekt, denn sofern keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verwaltung und Eigentümer/Vermieter vorliegen, fehlt der Verwaltung schlichtweg jedwede rechtliche Grundlage / Befugnis, welche sie zur Gewährung der Einsicht an Dritte berechtigen würde.
Die Verwaltung muss den Mieter auch nicht über seine Rechte aufklären und darüber beraten welche Schritte er korrekterweise unternehmen müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10859 Beiträge, 4770x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da sind wir dann mal ausnahmsweise gegensätzlicher Meinung.
Nein. Unsere rechtlichen Einschätzungen sind die gleichen. Anderer Meinung sind wir beim Umgang mit den Fragestellern hier im Forum. Ich versuche konstruktiv zu sein, während deine Antworten manches Mal den Fragesteller in die Irre führen, auch wenn sie rechtlich korrekt sein mögen.

Ich glaube in diesem Thread hier wird klar, was ich meine. Die Belege werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei der Hausverwaltung liegen. Ja, der Mieter muss Einsicht von seinem Vermieter fordern. Es ist absolut unsinnig, wenn dieser dann alle Belege von der Hausverwaltung kopiert, um sie seinem Mieter zeigen zu können. Es ist in aller Regel deutlich sinnvoller, wenn der Mieter sie selber direkt bei der Hausverwaltung einsehen kann.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hausverwaltung dies schlußendlich wirklich verweigern würde. Damit würde sie sehr wahrscheinlich gegen ihre Pflichten gegenüber dem Eigentümer verstoßen. Die Antwort der Hausverwaltung an die Mieter stellt somit nur ein kurzfristiges Abwimmeln dar. Wenn der Mieter den rechtlich korrekten Weg über den Vermieter geht, wird er aber am Ende entweder Einsicht erhalten oder die Betriebskosten nicht zahlen müssen.

Zitat (von BobDerBaumeister123123):
Mein Vermieter macht die Abrechnung selbst.
Dann bitte ihn höflich um Einsicht in die Belege. Wenn ein gutes Miteinander wichtig ist, dann weise darauf hin, um was es dir konkret geht. Du möchtest nachvollziehen können, ob in den bei dir abgerechneten Betriebskosten auch welche dabei sind, die auch die Garagennutzer betreffen, und wie diese Aufteilung dann vorgenommen wird. Vielleicht kann der Vermieter dir eh erklären, wie die Aufteilung erfolgt.

Versuche, weder belehrend noch herausfordernd zu schreiben. Du hast ein Anliegen, was dem Vermieter Aufwand bereitet und mit dem du ihn und seine Arbeit in der Erstellung der Betriebskostenabrechnung kontrollierst. Das wird nicht unbedingt gefallen. Niemand wird gerne kontrolliert. Aber neutral betrachtet wird jeder verstehen, dass dir dieses Recht zusteht und dass eine solche Kontrolle auch sinnvoll sein kann. Das muss also nicht in Streit enden.

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