Vorwurf der Manipulation der Heizkostenverteiler

11. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go624677-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwurf der Manipulation der Heizkostenverteiler

Hallo zusammen und guten Tag,

ich entschuldige mich schon einmal im Vorraus für die ausschweifende Erklärung eines (eventuell folgenschweren) Problems mit meinen Vermieter und bedanke mich im Vorraus für eventuelle Hilfestellungen.

Aber erst einmal der Reihe nach:

Im Dezember letzten Jahre erhielt ich einen Brief von meinen Vermieter, das ein Beauftragter der Firma vorbeikommt, welche bei uns für die Ablesung und Wartung der Heizungsanlage und der Wasserzähler zuständig ist., der einen Heizkostenverteiler (HKV) prüfen bzw. austauschen soll.

Als er am angegeben Tag dann in die Wohnung kam und den betroffenen HKV prüfte stellte er fest das er geöffnet wurde (Meldung cOpen am Gerät (nach Internet ist das ein elektronischer HKV clatronic 5)) und es wohl daran liegt. Ich hatte ihm da mitgeteilt das es bei fast allen Verteilern diese Meldung gibt. Darauf fand eine Begehung der Wohnung statt, auf der er danach die betroffenen Verteiler austauschte. Am Schluss sollte ich noch ein Dokument unterschreiben mit den Zählerständen der alten HKV.

Jetzt erhielt ich von meinen Vermieter die Rechnung für den Austausch der Geräte inkl Fahrtkosten etc. und, das ist das was mir und meiner Frau Angst macht, einer Begründung das es aufgrund der Manipulation der HKV zum Austausch der Geräte kam. Nach einem kurzen Anruf und meiner Beteuerung das wir niemals eine Manipulation an irgendwelchen technischen Geräten vorgenommen haben wurde mir gesagt das ich das ja unterschrieben hätte. Auf dem Zettel, welchen ich dem Ableser unterzeichnet und ich per Handy kopiert hatte, stand jetzt aufeinmal, neben den Zählerständen, das es zu einer Manipulation durch Aufbohrung der Plomben gekommen ist und Fremdeinwirkung stattfand.

Ich habe daraufhin der zuständigen Person eine Email geschrieben in der wir nochmal darauf widersprachen irgendeine Manipulation an den Geräten vorgenommen zu haben und auch nichts unterschrieben wurde dahingehend. Gleichzeit sandte ich das Foto mit, auf dem ich belegen kann das meine Unterschrift ohne irgendwelche Bemerkungen erfolgt ist.

In der Antwortmail wurde mir nochmal dargelegt das das widerrechtliche Öffnen von Plomben eine Straftat darstellt auch wenn dies unwissentlich geschah und das Sie unsere Verbräuche jetzt genau prüfen werden und mit unseren Vorjahreswerten und anderen Hausbewohnern vergleichen bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Mein derzeitiger Stand ist der, das ich nochmal einen Nachricht an die zuständige Person senden möchte in der ich nochmal darauf Hinweise das wir auch keine Plomben, weder wissentlich noch unwissentlich, geöffnet haben.

Wir haben nie und würden auch nie eine Manipultion an irgendwelchen Geräten vornehmen, ich weiß das würde jeder behaupten, zumal es gerade eine schwere Zeit ist, wo jeder schaut wo er etwas sparen kann, aber die Auswirkungen wären dementsprechend ja verheerend und in keinem Maße angemessen.

Wir haben auch tatsächlich unseren Verbrauch reduziert und zwar auf 70% des Vorjahres, allerdings haben wir entsprechend weniger Heizen müssen durch den bisher relativ milden Winter (Anfang Dezember zum ersten mal die Heizungen höher als 1 aufgedreht da es kälter als 20 Grad in einigen Räumen wurde) und auch einer der HKV, welcher nicht ausgetauscht wurde hat ähnliche reduzierte Werte (-35%). Wir haben auch eine "Mittelwohnung" (von oben und unten und Seite andere Wohnungen) wodurch wir auch eventuell weniger Heizen. Mir ist bewusst das klingt jetzt nach einer versuchten Ausrede, aber das sah ich als notwendig an noch mitzuteilen für einen umfassenderen Überblick.

Mir war, wie bereits oben beschrieben, klar, das diese Meldung auf den HKV steht, wir hatten nämlich kurz nach unserem Einzug vor 4 Jahren das Problem das eines unserer Kinder ausversehen einen HKV abgenommen hatten (nicht mit gewalt, unsere damals 2 jährige Tochter griff danach und hatte es plötzlich in der Hand). Es lag allerdings nirgends irgendeine Plombe noch sonst Teile von dem HKV herum welche sich gelöst haben könnten. Nach erneuter Anbringung fiel mir die Meldung auf und danach sah ich das es bei einigen anderen ebenfalls vorhanden war und bei einigen nicht. Ich glaube das damals meinen Hausverwalter gemeldet zu haben (Glaube deswegen weil ich es nicht mehr weiß was ich alles gesagt hatte), allerdings nur per Telefon und leider an eine Person die mittlerweile nicht mehr bei unseren Vermieter angestellt ist. Auch wurde danach nichts von Seiten des Vermieters unternommen. Ich hatte aber zufällig von einem HKV mit der Meldung ein Foto (leider nicht von allen, hätte ich gewusst das ich die mal bräuchte wäre das wohl geschehen, genauso wie eine Mail an den Vermieter), welches in der Cloud mit einem Zeitstempel vom Uploaddatum liegt. Auch hatte ich einen Monat später nochmal wegen ein paar nachträglich festgestellten Sachmängeln einen Vertreter des Vermieters da, welcher mit mir die Wohnung begangen und alle Heizungen nochmal prüfte und Zählerstände abnahm, da hätte es demjenigen doch auch auffallen müssen wenn da etwas ungewohnt wäre oder? Wir gehen davon aus das auch er nicht wusste das diese Meldung nicht da sein durfte bzw. was die bedeutet.

Ich hätte an sich die Rechnung bezahlt, schon allein um Entgegenkommen zu zeigen und das wir uns keiner Schuld bewusst sind.
Allerdings habe ich die Befürchtung das dies als Schuldeingeständnis gewertet und, falls es wirklich strafrechtlich verfolgt wird, gegen uns verwendet wird. Im Internet habe ich auch gelesen (ob vertrauenswürdig oder nicht ist ja immer die Frage) das bei Beschädigungen, die der Mieter nicht verursacht hat, die Kosten bei solchen Dingen der Vermieter zu tragen hat, allerdings sind die Geräte gekauft und in unserer Wohnung, dahingehend weiß ich nicht ob die Kosten trotzdem bei mir liegen.
Auf der anderen Seite möchte ich eigentlich ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter wahren da es bislang zu keinen Streitkeiten kam und bisher auch alles immer super funktionierte, da würde sowas eher zu noch mehr Argwohn führen, allerdings geht er auch davon aus das ich die Beschädigungen verursacht habe und ich werde das wohl nicht oder nur schwer nachweisen können das der Fehler bereits zum Bezug bestand, zumal wir ein Protkoll unterschrieben hatte in dem wir bestätigten das es keine Schäden bei Einzug gab.

Auch würde ich gerne nochmal das Gespräch mit einer anderen Person bei unseren Vermieter suchen, aber davon wird mir von Freunden und Verwandten abgeraten da scheinbar ja die Entscheidung bei dem gefallen ist wer der Schuldige sein wird.

Die Frage ist, wie verhalten wir uns weiter? Und was kommt warscheinlich jetzt auf uns zu? Wir haben große Angst die Wohnung zu verlieren, zumal wir nichts Unrechtes getan haben ausser nicht gewusst zu haben das da ein Problem vorliegt, welches wir aber nicht verursacht haben und da hartnäckiger dran zu bleiben für eine Lösung.

Ich entschuldige mich nochmals für diesen wirklich sehr langen Text und Bedanke mich bei allen die ihn gelesen haben und uns eventuelle Hilfestellungen geben können oder wollen. Mir ist auch bewusst das dies keine Rechtsberatung ersetzt, aber eventuell hilft es uns abzuschätzen was noch folgen wird oder welche Schritte ich gehen werden muss, neben warscheinlich einen Anwalt zu bemühen, falls es zu einer Strafanzeige kommt.

Viele Grüße und vielen Dank.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 09:42

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19 Antworten
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#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Zitat (von go624677-44):
Auf dem Zettel, welchen ich dem Ableser unterzeichnet und ich per Handy kopiert hatte, stand jetzt aufeinmal, neben den Zählerständen, das es zu einer Manipulation durch Aufbohrung der Plomben gekommen ist und Fremdeinwirkung stattfand.


Zitat (von go624677-44):
Gleichzeit sandte ich das Foto mit, auf dem ich belegen kann das meine Unterschrift ohne irgendwelche Bemerkungen erfolgt ist.


Heißt das, du hast den Zettel mit den Zählerständen unterschrieben, dann fotografiert und erst danach stand die Anmerkung mit der Manipulation da drauf?

Ich würde in dem Fall jedwede Manipulation abstreiten und gleichzeitig darauf hinweisen, diesen Sachverhalt zur Anzeige zu bringen. (ich denke, hier dürfte durchaus ein Straftatbestand vorliegenden? Wenn dem Unterzeichner untergejubelt werden soll, dass er Manipulation zugegeben hat?)

Ich würde mir sowas jedenfalls nicht nachsagen lassen. Ich würde auch keine Rechnung bezahlen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Heißt das, du hast den Zettel mit den Zählerständen unterschrieben, dann fotografiert und erst danach stand die Anmerkung mit der Manipulation da drauf?


Das würde ich gerne auch nochmal explizit bestätigt bekommen vom TE. Wenn das wirklich passiert ist (Handwerker lässt sich Leistungsbericht vom Kunden unterschreiben, es werden nachträgliche Änderungen an dem Dokument gemacht, und so soll dem Kunden untergeschoben werden, er hätte eine Manipulation der Zähler zugegeben), dann würde mir persönlich die Hutschnur platzen.

Rein rechtlich wäre es aber wohl gar nicht so schlecht. Man muss im deutschen Recht dem Beschuldigten die Schuld nachweisen. Nicht umgekehrt der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen. Und wenn der Handwerksbetrieb (oder vielleicht ja sogar der Vermieter und/oder beide gemeinsam?) nachträgliche Änderungen an vom Mieter unterschriebenen Dokumenten vornehmen, kommen da doch zumindest berechtigte Zweifel an irgendeiner Schuld des Mieters auf und an der Glaubwürdigkeit des Handwerkers/Vermieters... Wie gut, dass Du ein Foto von dem Dokument ohne diesen Nachtrag hast.

Wie lange wohnst Du denn schon da, wann wurden die Zähler das letzte Mal überprüft? Oder anders gefragt: Kann das schon bei eurem Einzug so gewesen sein mit dem Fehlercode?

Wenn ihr die Zähler wirklich nicht manipuliert habt, dann könnt ihr eigentlich ganz entspannt sein. Aber vielleicht schon mal die Fühler nach einem Anwalt ausstrecken und abchecken, inwieweit hier das Handwerksunternehmen und/oder der Vermieter vielleicht schon im strafbewährten Rahmen sind.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 10:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go624677-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Heißt das, du hast den Zettel mit den Zählerständen unterschrieben, dann fotografiert und erst danach stand die Anmerkung mit der Manipulation da drauf?


So ist es. Es war an sich auch kein Protokollzettel im eigentlichen Sinne, sowas hatte er auch nicht dabei, deswegen habe ich nur ein Foto davon und keinen Durchschlag. Das Foto wurde allerdings auch von meinem Handy am gleichen Tag noch hochgeladen in die Google Cloud, eventuell sogar zeitnah, ich weiß jetzt aber nicht wie oft eine sikcherung erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go624677-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Wie lange wohnst Du denn schon da, wann wurden die Zähler das letzte Mal überprüft? Oder anders gefragt: Kann das schon bei eurem Einzug so gewesen sein mit dem Fehlercode?


Ich gehe davon aus das es bereits zum Einzug (vor ca. 4 Jahren, das ist bereits leider eine sehr lange Zeit) so war, ich hatte allerdings nie so richtig hingeschaut bis zu dem Vorfall mit unserer Tochter, wusste auch nicht bis vor kurzen auf was ich achten muss bzw. müsste.

Geprüft wurde er "offiziell" ca. 6 Monate nach unserem Einzug (ungefähr 1 Monat nach dem Vorfall mit dem HKV), es gab noch etwas zu beanstanden von unserer Seite, da sind wir gemeinsam mit dem Beauftragten unseres Vermieters (Hausmeister, keiner von der Ablesefirma) durch die Wohnung und er hat nochmal alle Zählerstände kontrolliert und notiert. Ich bin mir auch nicht sicher ob ich da das mit meiner Tochter nochmal erzählte, ich befürchte aber ich bilde mir das jetzt nur in Richtung Wunschdenken ein das ich das sogar nochmal angesprochen hatte. Jedenfalls kontrollierte er auch den Zähler von dem ich noch ein Foto habe auf dem die Meldung bereits vorher vorhanden war.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 10:51

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von go624677-44):
So ist es. Es war an sich auch kein Protokollzettel im eigentlichen Sinne, sowas hatte er auch nicht dabei, deswegen habe ich nur ein Foto davon und keinen Durchschlag. Das Foto wurde allerdings auch von meinem Handy am gleichen Tag noch hochgeladen in die Google Cloud, eventuell sogar zeitnah, ich weiß jetzt aber nicht wie oft eine sikcherung erfolgt.


Das sollte meiner Meinung nach reichen. Man kann anhand von Metadaten (die heißen doch so, oder?) feststellen, wann ein Bild aufgenommen wurde und ob es am Datum irgendwelche Manipulationen gab. Wenn es hart auf hart kommt macht das ein vom Anwalt beauftragter forensischer IT-Techniker.

Das ist echt ein starkes Stück. Da Dir hier eine Straftat vorgeworfen wird und Du bereits Beweise für Urkundefälschung mindestens des Handwerksbetriebes hast, würde ich mich an einen Anwalt wenden, und zwar umgehend. Auch ohne dass Du vorab selbst tätig wirst, solltest Du diese Kosten von der Gegenseite ersetzt bekommen. Ich bin mir nur nicht sicher, gegen wen Du jetzt am besten vorgehst? Den Vermieter, den Handwerker, beide gemeinsam, jeden für sich? Das weiß ein Anwalt aber ganz sicher.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Da Dir hier eine Straftat vorgeworfen wird und Du bereits Beweise für Urkundefälschung mindestens des Handwerksbetriebes hast, würde ich mich an einen Anwalt wenden, und zwar umgehend. Auch ohne dass Du vorab selbst tätig wirst, solltest Du diese Kosten von der Gegenseite ersetzt bekommen.


Ich sehe in den Ausführungen des TE keinen konkreten Straftatvorwurf des VM gegen den Mieter, nur den allgemeinen Hinweis das das widerrechtliche Öffnen des Gerätes eine Straftat darstellt. Dies mit dem (falschen!) Hinweis das bereits das unwissentliche Öffnen eine Straftat wäre.

Es könnte also gut sein das der TE auf den Anwaltskosten sitzen bliebe.

Im übrigen hat der TE doch bestätigt das die Heizkostenverteiler die entsprechende Fehlermeldung aufwiesen und auch das sein Kleinkind einmal einen Verteiler in der Hand hatte. Dieses hätte doch alles erst nach der letzten Ablesung auftreten können oder gab es bereits bei der letzten Ablesung irgendwelche Auffälligkeiten?§ 274 StGBs

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go624677-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Ich sehe in den Ausführungen des TE keinen konkreten Straftatvorwurf des VM gegen den Mieter, nur den allgemeinen Hinweis das das widerrechtliche Öffnen des Gerätes eine Straftat darstellt. Dies mit dem (falschen!) Hinweis das bereits das unwissentliche Öffnen eine Straftat wäre.


Das ist korrekt, schriftlich habe ich auch bisher keinen Vorwurf erhalten, nur die Rechnung der HKV wo als Grund des Austausches Manipulation steht mit Verweis auf das Blatt, welches ich unterschrieben hatte. Das es mir zu Last gelegt wurde wurde mir nur am Telefon erläutert als ich sagte das wir nichts manipuliert hätten und der VM-Vertreter diese mit Hinweis, das ich es doch unterschrieben und damit zugegeben hätte, ablehnte bzw. verneinte. Das Schreiben mit der Straftat kam erst als ich meine Kopie mit dem Blatt und meiner Unterschrift zusandte. Ich weiß nicht einmal ob überhaupt eine Strafanzeige bereits erstattet worden ist, aber da müsste ich theoretisch von der Polizei ja eine Vorladung bekommen oder?

Zitat (von Gerd61):
Im übrigen hat der TE doch bestätigt das die Heizkostenverteiler die entsprechende Fehlermeldung aufwiesen und auch das sein Kleinkind einmal einen Verteiler in der Hand hatte. Dieses hätte doch alles erst nach der letzten Ablesung auftreten können oder gab es bereits bei der letzten Ablesung irgendwelche Auffälligkeiten?§ 274 StGBs


Wir hatten noch nie eine Auffälligkeit, zumindest nicht bei der Abrechnung. Das einzige was jetzt war ist halt das ein Zähler scheinbar keine Daten gesendet hatte und deswegen jemand vorbei kam, wie oft die abgerufen werden, warum ausgerechnet dieser nichts mehr gemeldet hatte etc. kann ich nicht sagen. Der Zähler zeigte aber normal mehrere Werte (Vorjahr, laufendes Jahr, Geräteinformationen und die Meldung cOpen).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von go624677-44):
das ich nochmal einen Nachricht an die zuständige Person senden möchte in der ich nochmal darauf Hinweise das wir auch keine Plomben, weder wissentlich noch unwissentlich, geöffnet haben.
Nochmal und nochmal macht den VM-Vorwurf der Manipulation und die Rechnung nicht geringer.
Wie viel will der Vermieter nun für diese Austausch-Aktion haben?
Zitat (von go624677-44):
der einen Heizkostenverteiler (HKV) prüfen bzw. austauschen soll.
Dieser Satz macht mich stutzig. Der Ableser kam also im Dezember 22 aufgrund einer Meldung von irgendwem (oder vom System selbst)?
Hat der denn die Wasserzähler auch gleich abgelesen?

ICH würde zunächst die Rechnung nicht bezahlen.
Die HV ist erst dran, auf deine Einlassungen zu reagieren.

Deshalb verliert man keine Wohnung und eine Straftat kann ich nicht erkennen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich denke, hier sollte man den Ball flachhalten und eher ein bisschen unter dem Radar belieben.
Einfach abstreiten, dass man die Geräte manipuliert hat. Es steht ja nun erst mal im Raum, das diese manipuliert wurden, aber es gibt keinen Beweis gegen den Mieter, nein, eher mit diese nachträglichen "Manipulation" nach Unterschrift würde ich auch sagen, dass hier der Mieter in der besseren Position ist.

Handeln musst Du je letztendlich erst, wenn der Vermieter einen Mahnbescheid beantragt. Solange das nicht passiert würde ich außer der einmaligen Ablehnung der Rechnungsübernahme nichts mehr machen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go624677-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen vielen Dank für die große Resonanz, das beruhigt doch etwas innerlich das die Situation zumindest nicht aussichtslos ist, eine positive Lösung zu finden.

Zitat (von Anami):
Wie viel will der Vermieter nun für diese Austausch-Aktion haben?


Die Ablesefirma hat einen Betrag von knapp 200 Euro in Rechnung gestellt für neue HKV, Anbringung, Einrichtung und Fahrtkostenpauschale. Diese hat der Vermieter an mich weitergereicht.

Zitat (von Anami):
Dieser Satz macht mich stutzig. Der Ableser kam also im Dezember 22 aufgrund einer Meldung von irgendwem (oder vom System selbst)?


Laut Schreiben von der Ankündigung wurde die Firma vom Vermieter beauftragt für die Reparatur eines Heizkostenverteilers. Er hat aber weder die übrigen HKV abgelesen, welche korrekt liefen noch die Wasserzähler. Normalweise läuft das auch alles elektronisch ab, obwohl es mir in der Tat nicht erschließt wie das bei den Wasserzählern funktioniert, da diese wie die normalen Mechanischen aus dem Baumarkt aussehen. Allerdings haben die Werte auf der Nebenkostenabrechnung jedes Jahr mit den Werten gestimmt, die ich mir persönlich abgelesen habe.

Zitat (von Michael32):
Solange das nicht passiert würde ich außer der einmaligen Ablehnung der Rechnungsübernahme nichts mehr machen


Ich hatte bereits eine Mail zugesandt auf der ich widersprach das wir Manipulationen vorgenommen hatten, sollte ich die Ablehnung der Rechnungsübernahme ebenfalls per Mail senden aus dem selben Grund oder wäre die Briefform sinnvoller?

Nochmals vielen Dank an alle für ihre Hilfestellungen und Ausführungen.


-- Editiert von User am 11. Januar 2023 14:03

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von go624677-44):
stand jetzt aufeinmal, neben den Zählerständen, das es zu einer Manipulation durch Aufbohrung der Plomben gekommen ist und Fremdeinwirkung stattfand.

In diesem Moment hätte man bereits Strafanzeige stellen sollen.
Das würde ich schnellstens nachholen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In diesem Moment hätte man bereits Strafanzeige stellen sollen.


Und gegen wen und wegen welcher Straftat?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Und gegen wen und wegen welcher Straftat?


Naja, bin kein Strafrechtler, aber wenn ich was unterschreibe und später fügt jemand was zu meinem Nachteil dazu..... Soooo ganz astrein ist das wohl nicht

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Soooo ganz astrein ist das wohl nicht

Aber trotzdem stellt sich die Frage was man konkret Anzeigen will.

1.) gegen wen soll sich die Anzeige richten: VM, Mitarbeiter der Ablesefirma, Ablesefirma, Unbekannt?
2.) wegen was: Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Betrug, übler Nachrede, ...?

In der Sache halte ich solche Beißreflex-Anzeigen für wenig hilfreich.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 22:57

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
1.) gegen wen soll sich die Anzeige richten: VM, Mitarbeiter der Ablesefirma, Ablesefirma, Unbekannt?
2.) wegen was: Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Betrug, übler Nachrede, ...?


Aus:
https://tarneden.de/urkundenfaelschung-s-267-stgb-verteidigung-im-strafverfahren/#anc1

Zitat:
Falschabrechnungen

Wer falsch abrechnet, begeht in aller Regel einen Betrug und keine Urkundenfälschung: Grund: In der Rechnung wird nicht über den wahren Aussteller des Rechnungsstellers getäuscht, sondern nur über die abgerechnete Leistung.

Anders ist es, wenn der Abrechnung als Nachweis gefälschte Belege beigefügt werden. Dann sind die beigefügten gefälschte Belege gefälschte Urkunden und das Verhalten als Urkundenfälschung strafbar.


Hier wird ja dem Mieter schon eindeutig ein Schaden zugefügt, indem man das so manipuliert hat, dass dieser die Schuld auf sich genommen hätte....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
2.) wegen was: Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Betrug, übler Nachrede, ...?



Zitat:
Was ist eine Urkunde?

‌Eine Urkunde ist in erster Linie ein Schriftstück, welches der Beweisfunktion im Rechtsverkehr dient. Ein Zeugnis, Testament, Nummernschild, Preisschild oder sogar ein Bierdeckel kann eine Urkunde sein. Ein wichtiges Merkmal einer Urkunde ist, dass sie eine Erklärung, Idee, Gedanken oder einen Sachverhalt verkörpert (Perpetuierungsfunktion). Weiters zeichnet sich eine Urkunde dadurch aus, dass der Aussteller bzw. der Verfasser der Urkunde erkennbar ist (Garantiefunktion). Außerdem dient eine Urkunde als Beweis im Rechtsverkehr (Beweisfunktion).

‌Vor allem öffentliche Urkunden, welche von einer Behörde, einem Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamten oder Ziviltechniker innerhalb dessen Geschäftsbereichs ausgestellt wurden, haben Beweiskraft. Daher werden wichtige Dokumente wie Testamente oder Verträge häufig notariell beglaubigt.

‌Beispielsweise Zeugnisse, Schul- oder Uniarbeiten stellen Urkunden dar. Sie haben einen bestimmten Inhalt und machen den Aussteller erkennbar.

‌Auch Arbeitszeugnisse sind Urkunden. Werden diese gefälscht, kann dies sogar zur fristlosen Kündigung führen. Außerdem gelten folgende Dokumente als Urkunden:

Medizinische Rezepte
Fahrkarten im öffentlichen Verkehr ‌
Durchschriften haben die gleiche Bedeutung wie das Original
Beglaubigte Abschriften – durch die Beglaubigung wird die Abschrift zur Urkunde
Ausfertigungen haben gleiche Beweisbedeutung wie das Original
Dokumente mit eingescannter Unterschrift werden zur Urkunde
Kennzeichen
Schuldscheine
Bierdeckel in der Bar
Nachsendeauftrag der Post
Strafanzeige
Führerschein
Fahrzeugpapiere
Meldeschein

‌Wird ein Auto-Kennzeichen beispielsweise durch Überkleben manipuliert, handelt es sich um Urkundenfälschung. Denn Kennzeichen müssen stets erkennbar sein. Wer die Unterschrift der Eltern auf einem Entschuldigungsschreiben für die Schule fälscht, begeht Urkundenfälschung. Wird ein Schuldschein oder eine Quittung im Nachhinein von jemand anders als dem tatsächlichen Käufer unterschrieben, handelt es sich um Urkundenfälschung. ‌ ‌

‌Notiert ein Barkeeper die Getränkeanzahl eines Gastes auf einem Bierdeckel, so wird dieser zur Urkunde. Radiert der Gast nun Zählstriche aus, um weniger bezahlen zu müssen, begeht dieser Urkundenfälschung. Der Bierdeckel genügt, um erkennen zu lassen, dass der Wirt der Aussteller des Dokuments ist – demnach wird der Bierdeckel zur Urkunde. ‌

‌‌Eine Kopie oder eine Abschrift kann keine Urkunde sein, diese dienen lediglich der Wiedergabe von Inhalten und nicht der Beweisbestimmung. Auch Wahlzettel sind keine Urkunden, da diese keinen Aussteller erkennen lassen. Eine Urkunde ist echt, wenn sie tatsächlich von demjenigen stammt, der aus der Urkunde als Aussteller hervorgeht. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Inhalt der Urkunde richtig ist. Denn bei falschen Inhalten handelt es sich um eine schriftliche Lüge, welche jedoch keine Urkundenfälschung darstellt. Eine Urkunde kann also inhaltlich falsch und dennoch eine echte Urkunde sein. ‌ ‌

‌Grundsätzlich ist stets im Einzelfall zu klären, ob es sich um eine Urkunde handelt oder nicht.


Was ist Urkundenfälschung?

‌Bei Urkundenfälschung handelt es sich um eine Straftat nach dem deutschen Strafrecht. Urkunden stehen für Zuverlässigkeit und Sicherheit im Rechtsverkehr. Wird eine Urkunde zur Täuschung verfälscht, eine unechte Urkunde hergestellt oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, handelt es sich um Urkundenfälschung. Im Strafgesetzbuch (StGB) wird die Strafbarkeit der Urkundenfälschung im § 267 StGB behandelt:‌

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Hier wird ja dem Mieter schon eindeutig ein Schaden zugefügt, indem man das so manipuliert hat, dass dieser die Schuld auf sich genommen hätte....


Wer ist denn "man" konkret?

Meine Frage richtete sich an den Mitforisten der eine Anzeige empfahl ohne diese näher zu konkretisieren.
Deshalb nun meine Rückfrage an dich. Würdest du auch eine Anzeige empfehlen, und wenn ja dann konkret gegen wen und wegen was.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Meine Frage richtete sich an den Mitforisten der eine Anzeige empfahl ohne diese näher zu konkretisieren.
Deshalb nun meine Rückfrage an dich. Würdest du auch eine Anzeige empfehlen, und wenn ja dann konkret gegen wen und wegen was.
0x


Hatte ich auch so aufgefasst, hat mich nur selber interessiert und war jetzt erstaunt über das Ergebnis. Ich würde die Anzeige erstatten gegen unbekannt. Man weiß ja nicht, wer das war...... Aber ich glaube, das hätte schon eine Wirkung in der Ganzen ANgelegenheit...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Aber trotzdem stellt sich die Frage was man konkret Anzeigen will.

Den Sachverhalt natürlich.



Zitat (von Gerd61):
1.) gegen wen soll sich die Anzeige richten: VM, Mitarbeiter der Ablesefirma, Ablesefirma, Unbekannt?

Wenn man nicht weis wer der Täter war, dann logischerweise gegen Unbekannt.


Zitat (von Gerd61):
2.) wegen was: Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Betrug, übler Nachrede, ...?

Das herauszufinden überlässt man sinnigerweise den dafür ausgebildeten Profis ...



Zitat (von Gerd61):
In der Sache halte ich solche Beißreflex-Anzeigen für wenig hilfreich.

Wenn jemand ein von mir unterzeichnetes Dokument verfälscht, dann ist das kein Beißreflex. Dann ist das aus strategischen Gründen geboten, so etwas zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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