Vorzeitig ausgezogen + Mietwohnung übergeben, nachträgliche Mängel festgestellt dch. Vermieter

18. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ninni123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitig ausgezogen + Mietwohnung übergeben, nachträgliche Mängel festgestellt dch. Vermieter

Schönen guten Morgen,

mein Freund und ich haben unser Mietverhältnis fristgerecht zum 31.12.2015 gekündigt. Da seitens der Nachmieterin Interesse bestand, schon eher in die Wohnung zu können, haben wir die Wohnung bereits zum 13.12.2015 übergeben und eine Wohnungsübernahme mit der Vermieterin und deren Vater (der vorher Vermieter war) gemacht. Es gab kein schriftliches Wohnungsübergabeprotokoll o.ä.. Lediglich die Zählerwerte wurden unterzeichnet. Es wurden zwei Mängel festgestellt, zum einen eine Macke im Wohnungstürrahmen und einmal eine Macke im Badtürrahmen. Diese Schäden wurden bereits der Haftpflichtversicherung gemeldet.

Die Hälfte der Miete wurde uns von der Nachmieterin bereits erstattet, die Schlüssel von uns bereits alle am 13.12.2015 an die Vermieterin übergeben, gleichzeitig wurde sie darauf hingewiesen, dass bei etwaigen weiteren Besichtigungen durch die Vermieterin und / oder deren Vater (der ja eigentlich nix mehr in der Wohnung verloren hat) nur in meinem Beisein stattzufinden haben.

Jetzt hat die Vermieterin weitere Mängel mitgeteilt, die ihr im Rahmen einer weiteren - alleinigen (bzw. gemeinsam mit ihrem Vater) - Besichtigung der Wohnung aufgefallen sind. Es handelt sich wiederum um Macken in Türen, ok, das sehe ich noch ein. Weiter geltend macht sie eine Macke in IHRER Wohnungstüre (Sie ist gleichzeitig die Nachbarin und diese Macke stammt NICHT von uns), eine Macke in der Tapete im Hausflur (die jeder gemacht haben kann) und eine klitzekleine Macke im Waschbecken, die die Funktionstüchtigkeit des Waschbeckens NICHT einschränkt.

Meine Frage ist jetzt, ob ich diese nachträglich geltend gemachten Schäden, bei denen kein Nachweis da ist, das sie tatsächlich durch uns entstanden sind (insbesondere an der Wohnungstüre der Vermieterin + Tapete Hausflur), auch der Haftpflicht melden muss oder ob ich mich darauf berufen kann, dass die Wohnungsübergabe bereits am 13.12.2015 stattfand und damit das Mietverhältnis aufgrund mündlicher Verreinbarung endete.

WIr wollen uns die Sachen am Wochenende nochmal im Haus /der Wohnung ansehen. Kann ich die Vermieterin ein Schriftstück unterzeichnen lassen, in dem steht, welche Mängel festgestellt wurden und wann, und dass nunmehr keinerlei Schäden mehr geltend gemacht werden können?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
oder ob ich mich darauf berufen kann, dass die Wohnungsübergabe bereits am 13.12.2015 stattfand und damit das Mietverhältnis aufgrund mündlicher Verreinbarung endete.


Auch nach Ende eines Mietverhältnisses können noch (berechtigte) Forderungen geltend gemacht werden.
Dazu zähle ich die "Macken" in den Wohnungstüren und das Waschbecken.
Dafür, dass du für die Schäden im Treppenhaus verantwortlich sein sollst, wäre die Vermieterin beweispflichtig. Kann sie keine Beweise dafür erbringen, wovon ich ausgehe, kann sie auch keine Forderungen stellen.

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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Es gab kein schriftliches Wohnungsübergabeprotokoll


Das ist schlecht, weil dir dann die Bestätigung der Mängelfreiheit (über die schon bekannten hinaus) fehlt. Gäbe es eines, könnte der VM nur versteckte Mängel noch anführen, die bei einer Übergabe nicht erkennbar gewesen sind.

Zitat:
eine Macke in IHRER Wohnungstüre (Sie ist gleichzeitig die Nachbarin und diese Macke stammt NICHT von uns), eine Macke in der Tapete im Hausflur


Das wird sie im Streifall dann auch nicht beweisen können, wer das gewesen sein soll.

Zitat:
auch der Haftpflicht melden muss


Würde ich nicht tun, das wäre ja ein Schuldeingeständnis.

Zitat:
Kann ich die Vermieterin ein Schriftstück unterzeichnen lassen


Zwingen kannst du sie jetzt zu gar nichts mehr. Wo wäre das Druckmittel? Das hättest du nur bei einer Übergabe gehabt (wobei sie auch da nichts unterschreiben müßte, weswegen man immer einen eigenen Zeugen dabei hat und im Idealfall sogar jede Ecke der Wohnung fotografiert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Auch nach Ende eines Mietverhältnisses können noch (berechtigte) Forderungen geltend gemacht werden.
Dazu zähle ich die "Macken" in den Wohnungstüren und das Waschbecken.


Wenn es beweisbar eine Übergabe gegeben hat, kann der VK gar nicht beweisen, wer diese "neu entdeckten" Schäden angerichtet haben soll. Das ist das Risiko des VM, wenn er nach Schlüsselübergabe noch offensichtliche Mängel findet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Du hast eine Haftpflichtversicherung, die Schäden am selbst gemieteten Wohnungen einschließt? Dann melde dieser die Forderungen und das Problem ist für dich gelöst. Die Haftpflichtversicherung ist normalerweise auch (im Eigeninteresse) für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig, sofern sie generell einstandspflichtig ist. Ein Schuldanerkenntnis ist das im Übrigen nicht. Du meldest die Sachen wahrheitsgemäß, soweit du dich eben erinnern kannst.

Zu den Mängeln: Die Vermieterin muss beweisen, dass diese durch dich verursacht wurden und das diese nicht durch normalen Gebrauch entstanden sind. Kleinere Macken können durchaus unter normale Abnutzungsspuren fallen und die hat der Mieter bereits mit der Miete bezahlt.

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