Hallo,
mein Vater hat ein Geschäft, was er bis vor einem Jahr auch mehr oder weniger erfolgreich geführt hat.
Dann mußte er teilwese noch einen anderen Job annehmen um eine vermeintliche Dürreperiode überbrücken zu können.Diese Periode hält aber nun schon 1 Jahr an, so das er nun vor Ablauf des Zeitvertages kündigen muß , um nicht pleite zu gehen.
Der Zeitvertag läuft seit 9 Jahren und endet vertraglich im Monat 10/2003.
Mein Vater ist 60 Jahre und kann nun entweder seinen Nebenjob zum Hauptberuf machen oder weiter in der Selbständigkeit bleiben und pleite gehen.Beides schafft er aus alters bzw gesundheitlichen Gründen nicht mehr.
Gilt hier das Sonderkündigungsrecht bei Härtefällen, oder muß er den Vertrag erfüllen ?
MfG Eisi
Vorzeitige Kündigung eines Zeitmietvertrags
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Grundsätzlich empfehle ich Ihnen die Lektüre des nachfolgenden Artikels:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2956&f=ratgeber_mietrecht_zeitmietvertragaltundneu&p=1
Allerdings sind die dort genannten Grundsätze in erster Linie für Wohnraum entwickelt worden.
Ob im Fall Ihres Vaters wirklich ein Härtefall zu sehen ist, kann angesichts der Informationen nicht abschließend beurteilt werden.
Von daher würde ich Ihrem Vater empfehlen, zu versuchen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Wenn es Ihrem Vater gelingt einen Nachmieter zu stellen, dürfte der Vermieter vermutlich keine Einwände erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe dann evtl noch weitere Informationen zum Thema Härtefall:
Miete incl Nebenkosten ca 4000.- DM, Gewinn abzüglich Steuern und fester Kosten (Miete,Strom,Wasser, usw) ca -700 DM
D.h. er muß von seinem Nebenjob jeden Monat noch ca 700 DM, in das Geschäft "pumpen" , damit es überhaupt noch bestehen bleibt.
Nun kann er mit seinen 60 Jahren, wie schon erwähnt, nicht mehr beides machen und der Vertrag endet erst im Monat 10/2003.
Die Geschäftslage hat sich im Laufe der Jahre, durch Schließung umliegender Geschäfte und damit fehlender Laufkundschaft , drastisch verschlechtert.
Es es ihm überhaupt noch zuzumuten, den Vertrag weiter zu erfüllen ?
Bin für jede Hilfe dankbar,
Eisi
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
39 Antworten