Hallo zusammen!
Da wir mit unserem Vermieter im Streit liegen, hat er uns im August 2002 den Verzicht der Kündigungsfrist zugesagt. Wir sollen lediglich zwei Wochen vorher bescheid geben.
Da er uns nicht rauswerfen konnte, war dies für ihn selbstverständlich. Dies haben wir von seinem Anwalt schriftlich bekommen.
Jetzt hat es aber bis heute gedauert, eine schöne Wohnung im Umkreis zu finden. Da wir nur noch über Anwälte kommunizieren, ist unser Verhältniss eher schlechter als besser geworden.
Nun aber zu meiner Frage: Kann er seine Zusage widerrufen, weil eine so lange Zeit vergangen ist, oder ist sie weiterhin gültig? Ich kann mir zwar nicht vorstellen, daß er uns als Mieter behalten möchte, aber ich auch sichergehen, daß hier nix schiefgehen kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß Gerrit
Vorzeitige Kündigung Mietvertrag
13. März 2004
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Frage vom 13. März 2004 | 21:40
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung Mietvertrag
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#1
Antwort vom 14. März 2004 | 09:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Wenn ihr das schriftlich vom Anwalt habt, kann er es mE nicht widerrufen.
#2
Antwort vom 14. März 2004 | 17:20
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)
Sowas habe ich gehofft. Hab mir nur Gedanken gemacht, weil es schon über ein Jahr her ist.
Gruß Gerrit
Und jetzt?
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