Vorzeitige Kündigung befr. Mietvertrag

22. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
TanjaMZ
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung befr. Mietvertrag

Hallo zusammen,
mein Freund hat im Januar einen Zeitmietvertrag für 6 Monate abgeschlossen (Mietverhältnis endet am XX 2006).

Er hat nun zum 1.5. einen Job in einer anderen Stadt angeboten bekommen und dem Vermieter mitgeteilt, dass er schon früher ausziehen will. Die haben sich dann mündl. geeinigt, wenn der Vermieter zum 1.5. einen Nachmieter gefunden hat, kann er früher raus.
Gestern teilte ihm der Vermieter mit, dass er nicht glaubt bis dahin einen Nachmieter gefunden zu haben und hat angeboten ihn zum 1.5. aus dem Vertrag zu lassen unter der Vorraussetzung, dass mein Freund eine Monatsmiete als Abstand bezahlt.

Ist es richtig, dass der Vermieter dann nur eine Kaltmiete verlangen kann? Schliesslich wird diese Wohnung ab dem 1.5. leer stehen bzw. nicht mehr von meinem Freund genutzt.

Sehe ich das richtig, oder liege ich mit meiner Vermutung total daneben?
Viele Grüße
Tanjamz

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Ist es richtig, dass der Vermieter dann nur eine Kaltmiete verlangen kann?

Nein

Schliesslich wird diese Wohnung ab dem 1.5. leer stehen bzw. nicht mehr von meinem Freund genutzt....

Könnte aber genutzt werden.

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#2
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Er muß Kaltmiete und Betriebskosten zahlen. Diese Kosten entstehen dem Vermieter ja in jedem Fall.
Verbrauchskosten wie Heizung und Wasser natürlich nicht.

MfG
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TanjaMZ
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnungsübergabe wäre schon zum 15.04.2006 also wird die Wohnung sicher nicht weiter von meinem Freund genutzt.

Heizung und Wasser sind, soweit ich weiß, bereits in den Nebenkosten umgelegt. Wie rechnet man sowas dann raus?

Ich muss dazu sagen, dass die Vermieter totale Laien sind und sicherlich keine Übersicht über die einzelnen Posten der Betriebs- und Nebenkosten haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
siebeber
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi...

verlangen kann der Vermieter nichts - er kann nur ein Angebot machen. Ob dieses Angebot nun eine Kalt- oder Warmmiete beträgt, ist dabei unerheblich.

Zuerst solltet Ihr einmal prüfen, ob Ihr überhaupt einen gültigen Zeitmietvetrag besitzt. Sollte das das der Fall sein, so wäre es wichtig zu wissen, wann das Vetragsende ist. Im Falle einer üngültigen Befristung könnte Dein Freund erst zum 30.06.2006 kündigen. Ob sein Vermieter ihn vorher aus dem Vetrag entläßt, liegt in seinem eignen Ermessen. Die Entschädigung dafür ist frei aushandelbar - Dein Freund muß sich ja nicht darauf einlassen. Ein Recht auf vorzeite Auflösung gegen Entrichtung eines BESTIMMTEN Betrages gibt es nicht.

Viele Grüße

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