Vorzeitige Kündigung bei Zeitmietvertrag

17. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Katja T.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung bei Zeitmietvertrag

Hallo alle miteinander,

hab auf den 123-Seiten gegenteilige Informationen zu meinem Problem gefunden:
Mein Freund und ich haben uns getrennt, wollen natürlich aus der gemeinsamen Wohnung raus, für einen allein ist sie zu teuer. Laut Vertrag ist die Kündigung erst zum 1.4.2005 möglich.

Meine Frage:
Ist die Trennung ein Grund für eine vorzeitige und /oder außerordentliche Kündigung?
Wenn nicht, kann ich versuchen, einen solventen Nachmieter zu stellen und bei etwaiger Ablehnung durch den Vermieter die 3monatige Kündigungsfrist verlangen?

Mit dankbaren Grüßen
Katja

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Sieht eher schlecht aus, aber wenn ihr den VM auf die Situation ansprecht, dann glaube ich nciht, daß er seiner Miete nachluafen will, sondern eher, daß er zustimmt eine gütliche Regelung zu finden.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen